BGH-Urteil: Aktionäre gehen bei Wirecard-Schadensersatzforderungen leer aus
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt klar, dass Geschädigte im Insolvenzfall von Wirecard als nachrangige Gläubiger behandelt werden. Damit endet die Hoffnung vieler Aktionäre auf finanzielle Kompensation. Der neunte Zivilsenat in Karlsruhe hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche der enttäuschten Investoren hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurückstehen müssen. Diese rechtliche Feststellung bezieht sich auf den Versuch von Union Investment, einen Schadenersatzanspruch in Höhe von knapp 10 Millionen Euro im Rahmen des Insolvenzverfahrens durchzusetzen. Der Vorwurf: Wirecard habe über Jahre hinweg eine trügerische Geschäftsillusion aufrechterhalten und seine finanzielle Lage falsch dargestellt.
In der Vergangenheit hatte das Oberlandesgericht München den Klagen von Union Investment stattgegeben, indem es die Ansprüche als einfache Insolvenzforderungen anerkannte. Doch diese Entscheidung wurde nun vom BGH kassiert, der das ursprüngliche Urteil des Landgerichts wiederherstellte. Laut BGH besteht ein Anspruch auf Erstattung für Aktionäre, die durch irreführende Informationen zum Aktienkauf motiviert wurden. Allerdings sind diese Ansprüche eng mit der Aktionärsstellung verknüpft und rangieren in der Insolvenzordnung hinter den Forderungen einfacher Gläubiger.
Der BGH ließ offen, ob Aktionäre als nachrangige Gläubiger oder erst nach vollständigem Abschluss einer Schlussverteilung aus einem eventuellen Überschuss berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtvolumen an gemeldeten Forderungen von 15,4 Milliarden Euro und einer Insolvenzmasse von lediglich 650 Millionen Euro ist jedoch klar, dass die Aussicht auf Entschädigung für die rund 50.000 Wirecard-Aktionäre äußerst gering ist.
Rechtsanwalt Michael Rozijn von Schultze & Braun hebt hervor, dass das Urteil die Position der Gläubiger gegenüber den Eigenkapitalgebern stärke. Eine gegensätzliche Entscheidung hätte zu komplexeren Insolvenzverfahren und einer niedrigeren Gläubigerquote geführt, betont Insolvenzverwalterin Elske Fehl-Weileder. Doch dank des BGH-Urteils dürfen die Gläubiger aufatmen.

