BGH prüft Streitfälle zur Kostenverteilung in Eigentümergemeinschaften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute zwei Streitfälle zur Kostenverteilung in Eigentümergemeinschaften geprüft. Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen sind von großer Bedeutung für viele Wohnungseigentümer. Nach dem im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrecht ist es den Gemeinschaften erlaubt, für einzelne Maßnahmen eine abweichende Kostenverteilung zu beschließen. Dies führt jedoch in vielen Fällen zu Auseinandersetzungen.
Im ersten Fall (V ZR 81/23) ging es um die Sanierung und Reparatur von Doppelparkplätzen in einer Tiefgarage. Die Wohnungseigentümer beschlossen im Jahr 2021, dass die Kosten nicht mehr von allen Wohnungseigentümern getragen werden, sondern nur von den Teileigentümern der 20 Doppelparker. Ein Teileigentümer hatte gegen diesen Beschluss geklagt, blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Lüneburg war der Meinung, dass die Gemeinschaft gemäß dem neuen Gesetz den Beschluss fassen durfte. Die geänderte Kostenverteilung berücksichtige das Verursacher- und Nutzerprinzip angemessen.
Im zweiten Fall (V ZR 87/23) ging es um defekte Dachflächenfenster in einem Haus in Darmstadt. Die Eigentümer beschlossen, die Fenster des Klägers auszutauschen und die Kosten allein dem Eigentümer der Dachgeschosswohnung aufzuerlegen. Auch hier hatte der Kläger vor den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Landgericht Frankfurt sah keine Bedenken gegen die geänderte Kostenverteilung zulasten des Klägers. Nach neuem Recht sei es nicht erforderlich, für künftige vergleichbare Fälle eine entsprechende Kostenverteilung zu beschließen. Der Kläger-Anwalt hingegen hält den Beschluss für unrechtmäßig und sieht eine unzulässige Belastung seines Mandanten.
Beide Fälle haben exemplarische Bedeutung und werden mit Spannung erwartet. Die Urteile des BGH könnten wegweisend für ähnliche Streitfälle sein und Klarheit in Bezug auf die Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften schaffen.
Die Urteilsverkündung erfolgt am heutigen Tag. Die betroffenen Parteien sowie weitere Wohnungseigentümer und Rechtsexperten sind gespannt auf die Entscheidungen des BGH. (eulerpool-AFX)

