BGH prüft Grundsatzentscheidung zu Werbung für Online-Diagnosen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer wegweisenden Entscheidung im Bereich der Telemedizin. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob ein Verbot von Werbung für Online-Diagnosen im Einklang mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit steht. Die endgültige Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Im Mittelpunkt der Verhandlung steht das Münchener Unternehmen Wellster Healthtech, das über das Internet ärztliche Beratungen und Medikamente – unter anderem für Erektionsstörungen – vermittelt. Dabei füllen Patienten einen Fragebogen aus und erhalten eine Online-Diagnose durch einen in Irland ansässigen Arzt. Laut BGH findet dabei kein persönliches Gespräch statt, wobei der Anbieter erklärt, dass ein solches optional, aber nicht obligatorisch ist. Der Arzt stellt ein Rezept aus, welches dann an eine Versandapotheke weitergeleitet wird.
Der Verband Sozialer Wettbewerb beanstandet, dass die Werbung für diese Dienstleistung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße, welches Fernbehandlungen nur in wenigen Ausnahmen zulässt. Entsprechende Klagen vor dem Landgericht München blieben erfolglos. Das Oberlandesgericht München entschied jedoch im April 2024 zugunsten des Verbands, da bei den betroffenen Gesundheitsproblemen oftmals auch psychologische Ursachen in Betracht kämen, die eine persönliche Konsultation erforderlich machten. Wellster Healthtech legte daraufhin beim BGH Revision ein.
Da der Vorgang irische Ärzte involviert, könnte die europäische Dienstleistungsfreiheit maßgeblich sein. Diese erlaubt Unternehmern, Dienstleistungen in der EU grenzüberschreitend anzubieten, kann aber von den Mitgliedsstaaten zum Schutz der Gesundheit eingeschränkt werden. Der BGH könnte in diesem Kontext auch den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung bitten.
Manuel Nothelfer, Gründer und Geschäftsführer von Wellster, betont die Bedeutung des Verfahrens für die zukünftige Einordnung von Telemedizin in Europa. Er fordert eine moderne, klare und europarechtskonforme Regelung, die dem realen Bedarf entspricht.

