BGH prüft gewinnbringende Untervermietung: Grundsatzentscheidung in Berliner Fall erwartet
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich aktuell mit einem brisanten Fall aus Berlin, der weitreichende Auswirkungen auf den Mietmarkt haben könnte. Ein Mieter hatte seine Wohnung während eines längeren Auslandsaufenthaltes ohne vollständige Erlaubnis vermietet und dabei mehr als das Doppelte der eigenen Miete verlangt. Die Vermieterin wandte sich mit einer Räumungsklage an die Justiz. Nun steht die Frage im Raum, ob dies Grund genug für eine fristgemäße Kündigung ist.
Der BGH wird hierbei klären, inwieweit eine gewinnbringende Untervermietung durch Mieter eine Vertragsverletzung darstellt. Ein Urteil aus Karlsruhe, das noch unklar ist, dürfte wegweisend für künftige Fälle sein. Angesichts der Wohnungsnot betont der Deutsche Mieterbund, dass viele aus Not untervermieten, während ausgenutzt werde, dass es keine klaren Vorgaben für Möblierungszuschläge gebe.
Der betroffene Mieter Abdur-Rahman El-Khadra sieht das Problem in der fehlenden Regelung zur Berücksichtigung von hochwertigem Inventar. Er begründet den Preisanstieg mit der exklusiven Ausstattung der Wohnung. Sein Argument ist, dass eine klare gesetzliche Regelung für Möblierungszuschläge fehle.
Jedoch entschied das Landgericht bereits zulasten des Mieters, da die geltenden Reglungen zur Mietpreisbremse verletzt wurden. Ein Urteil, das nun vom BGH überprüft wird. Währenddessen arbeitet das Bundesjustizministerium an einem Gesetzesentwurf, um die Möblierungszuschläge klar zu regulieren und somit die Mietpreisbremse zu festigen.
Diese Entscheidung könnte darüber hinaus beleuchten, inwiefern Mieter zu Vermietern werden, wenn sie Untervermieten und welche Verantwortung dabei entsteht.

