BGH prüft umstrittene Klausel in Riester-Rente der Allianz
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit einer heiklen Passage in den Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Riester-Rente der Allianz Lebensversicherung. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, unter bestimmten, nicht vorhersehbaren Umständen, den vereinbarten Rentenfaktor nachträglich zu kürzen.
Die Riester-Rente, ein staatlich gefördertes Altersvorsorgemodell, investiert einen Teil der Einlagen in Fonds, wobei die streitige Klausel besagt, dass Leistungen gekürzt werden können, wenn beispielsweise die Lebenserwartung der Versicherten deutlich steigt oder die Kapitalmarktrenditen signifikant fallen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht darin einen klaren Nachteil für die Verbraucher.
Laut Versicherungsvertragsgesetz dürfen Versicherer zwar Rentenkürzungen vornehmen, sind jedoch verpflichtet, diese Anpassungen rückgängig zu machen, sollten die ursprünglichen Bedingungen wiederhergestellt werden. Dies sei jedoch in den betreffenden Bedingungen der Allianz nicht vorgesehen, weshalb die Verbraucherzentrale deren Wirksamkeit in Frage stellt und vor Gericht zog.
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Verbraucherzentrale recht und untersagte Allianz die Anwendung der Klausel. Ob der Bundesgerichtshof bereits am Mittwoch eine Entscheidung fällen wird, bleibt abzuwarten.

