BGH bestätigt Haftstrafe gegen Ex-hr-Sportchef
Karlsruhe (dpa) - Der Ex-Sportmoderator Jürgen Emig muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof erklärte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig. Emig war im Oktober 2008 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Laut BGH gelten auch Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als «Amtsträger». Sie können sich deshalb - wie beispielsweise Beamte - wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Der Ex-Sportchef des Hessischen Rundfunks hatte Schmiergelder angenommen.