BGH: Auch bei Schimmelpilz noch Miete zahlen

Karlsruhe (dpa) - Wenn die Wohnung mit Schimmelpilz befallen ist, dürfen Mieter ihren Vermieter zwar unter Druck setzen und Miete einbehalten. Das darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie über einen unbefristeten Zeitraum hinweg gar nichts mehr zahlen, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Im konkreten Fall hatte ein Mieter aus Kassel von März 2009 bis Oktober 2012 gar keine oder nur wenig Miete gezahlt: Er minderte die Miete wegen Schimmels in der Wohnung um 20 Prozent und behielt darüber hinaus weitere 80 Prozent ein, um seinen Vermieter unter Druck zu setzen.

Prozesse / Mieten
17.06.2015 · 14:42 Uhr
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