Bewährungsstrafe für Tauss wegen Kinderpornos

Karlsruhe (dpa) - Urteil im Prozess gegen den früheren SPD- Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss: Wegen Besitzes von Kinderpornos wurde vor dem Karlsruher Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Tauss habe sich das kinderpornografische Material aus privatem Interesse beschafft, warfen ihm die Richter vor. Tauss hatte dagegen erklärt, das Material nur für dienstliche Zwecke besessen zu haben. Die Bilder und Videos waren vor einem Jahr in der Berliner Wohnung von Tauss gefunden worden. Mit dem Urteil gilt er als vorbestraft.
Urteile / Kriminalität
28.05.2010 · 12:56 Uhr
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