Berliner Entscheidung bringt Bewegung in Rüstungsexporte nach Israel
Nach monatelanger Pause hat die Bundesregierung ihre Beschränkungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel aufgehoben. Diese Maßnahme tritt am 24. November in Kraft, so Regierungssprecher Stefan Kornelius. Der Schritt folgt auf eine stabilisierte Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas seit dem 10. Oktober, sowie auf Bemühungen zur Friedensfindung und verstärkter humanitärer Unterstützung im Gaza-Streifen.
Israels Außenminister Gideon Saar äußerte Erleichterung und begrüßte Kanzler Friedrich Merz' Entscheidung, das Teil-Embargo zu beenden. Diese Entscheidung stellt einen Wendepunkt dar, nachdem die im August verhängte Export-Beschränkung auf heftige Kritik stieß und die deutsch-israelischen Beziehungen belastete. Der damalige Stopp der Rüstungsexporte war auf Bundeskanzler Merz' Reaktion auf die aggressive Haltung der israelischen Armee im Gaza-Konflikt zurückzuführen.
Obwohl die Union über die Export-Sperre gespalten war, wurde die Maßnahme zuvor mit Vizekanzler Lars Klingbeil abgestimmt. Israel kritisierte den Ausfuhrstopp ebenfalls, da er, laut Premierminister Netanjahu, der Hamas in die Hände spielte. Deutschlands Entscheidung, zur Einzelfallprüfung zurückzukehren, markiert nun das Ende der Einschränkungen. Damit stehen Exporte von nicht-kriegsrelevanten Gütern wie etwa Getrieben für Merkava-Panzer durch Renk wahrscheinlich wieder zur Verfügung.
Historisch gesehen, gelten Rüstungsexporte nach Israel als deutscher Sonderfall, aufgrund der historischen Verantwortung gegenüber dem jüdischen Staat. Während Waffenlieferungen in Krisengebiete generell untersagt sind, bildete der israelische Fall durch kontinuierliche Unterstützung eine Ausnahme. Die Veränderung in Deutschlands Exportpolitik fällt zeitgleich mit anhängigen rechtlichen Verfahren, die auf die restriktiven deutschen Ausfuhrmaßnahmen reagieren.

