Beim Immobilienkauf den Notar ordentlich ausfragen
Notare gibt es überall. So findet man Notare in Bremen, Stuttgart oder auch in anderen Teilen Deutschlands. Das ist auch gut so, denn wer eine Immobilie kaufen möchte, benötigt einen Notar. Gerade der Notar ist beim Immobilienkauf bzw. Immobilienverkauf die objektive Instanz, welche alle rechtlichen Geschicke regelt und handhabt und notfalls auch für alle Fragen bereit steht. Der Vorteil ist, dass durch die neutrale Einstellung des Notars die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ein Makler versucht in der Regel die Fragen so zu beantworten, dass der Käufer bzw. Verkäufer zufrieden ist. Es kommt nicht immer vor, doch wenn es vorkommt, kann es unangenehm werden. Denn wenn Antworten auf Fragen gegeben werden, die der Makler anders formuliert hat und somit der Verkäufer oder Käufer der Immobilie eventuell "getäuscht" wurde, wird es oftmals peinlich. Dass dies nicht vorkommt raten viele Experten im Vorfeld einen Notar zu kontaktieren.
Rechtliche Fragen, Fragen zur Bearbeitung von diversen Eintragungen wie auch Bearbeitungsfristen und die Dauer von Bearbeitungen kann ein Notar ohne Probleme erklären bzw. mitteilen. Doch nicht nur für Fragen ist der Notar zuständig, sondern auch für die Errichtung des Kaufvertrages und für die Einrichtung eines Treuhandkontos. Der Kaufvertrag, welcher zwischen den Käufern und Verkäufern abgeschlossen wird, wird in der Regel vom Notar aufgesetzt und verlesen. Wer Fragen zum Kaufvertrag hat bzw. Formulierungen nicht versteht, der sollte diese vor seiner Unterschrift stellen. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist dieser gültig; ganz egal ob er verstanden wurde oder nicht.
Der Notar ist auch für das Treuhandkonto verantwortlich, welches als "objektives Konto" für den Kaufpreis dient. Nach der Abwicklung der bürokratischen Hürden (Grundbuchseintragung, etc.) überweist der Notar sodann den Kaufpreis an die Verkäufer. Somit ist in der Regel das Geschäft abgeschlossen. Oftmals kommt es aber vor, dass nach Jahren Fragen zum Kaufvertrag aufscheinen. Auch Jahre nach der Abwicklung des Kaufvertrages kann der Notar diese beantworten. Wichtig ist auch, dass die Kosten (Errichtung des Treuhandkontos, Aufsetzen des Kaufvertrages usw.) im Vorfeld besprochen werden. In der Regel liegen die Gebühren bei 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Somit gilt: Bei Unklarheiten immer den Notar befragen. Vor allem rund um den Kauf einer Immobilie können immer wieder Fragen auftreten, welche ohne juristisches Wissen nicht beantwortet werden können.


