Balkonkraftwerke: Erhöhung von 600Wp auf 800Wp so gut wie beschlossen
Alle, die sich ein Balkonkraftwerk zugelegt haben und sehnsüchtig auf die 800Wp-Erhöhung warten, können sich nun langsam freuen. Das „Solarpaket 1“ wird am Freitag als erstes im Bundestag diskutiert und dann nach der 2. und 3. Lesung verabschiedet.
Das "Solarpaket 1" der Bundesregierung bringt einige Erleichterungen für die Installation und Nutzung von Solarstromanlagen, insbesondere für Balkonkraftwerke und Mieterstrommodelle. Hier sind die Hauptpunkte:
- Balkonkraftwerke: Die Anmeldung wird vereinfacht, indem sie beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen kann. Es wird keine Anmeldung mehr beim örtlichen Netzbetreiber benötigt. Die Installation von Steckersolargeräten wird vorübergehend auch ohne sofortigen Austausch des Stromzählers erlaubt.
- Mieterstrom: Die Belieferung mit Mieterstrom wird erleichtert, insbesondere wenn der erzeugte Strom im Gebäude verbleibt. Einige Pflichten, die normalerweise für Stromversorger gelten, werden für die Belieferung mit Mieterstrom aufgehoben.
- Einspeiseleistung: Die zulässige Einspeiseleistung wird erhöht. Bis zu 800 Watt (Wechselrichterleistung) und bis zu 2 Kilowatt (Solarmodule) werden erlaubt sein, sofern sichergestellt ist, dass nicht mehr als 800 Watt ins Hausnetz eingespeist werden.
- Versorgungssicherheit: Der Betreiber einer Solarstromanlage ist nicht verpflichtet, die umfassende Stromversorgung sicherzustellen. Die Bewohner können sich einen ergänzenden Stromversorger ihrer Wahl suchen.
- Technische Anforderungen für Mieterstrom: Ein Viertelstunden-Zähler ist erforderlich, um die schwankenden Solarstrommengen auf die einzelnen Verbraucher aufzuteilen.
- Netzanschlussverfahren für große Anlagen: Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 Kilowatt ausgeweitet. Anlagen bis 750 Kilowatt müssen an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.
- Stromspeicherung: Solarstromspeicher dürfen künftig auch mit Netzstrom betrieben werden, um zur Stabilität des Stromsystems beizutragen. Die Betreiber können den Betriebsmodus ihres Speichers monatlich neu definieren.