BaFin begrüßt Urteil gegen die Allianz
24. Juni 2010, 15:16 Uhr · Quelle: FREI
MÜNCHEN (Dow Jones)--Als Stärkung des Verbraucherschutzes hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, das am Vorabend der Allianz verboten hatte, Bestandskunden beim Wechsel in so genannten AktiMed-Tarife zusätzliche Tarifzuschläge aufzuerlegen. "Dieses Urteil schafft Klarheit und stärkt den Verbraucherschutz", sagte BaFin-Exekutivdirektor Thomas Steffen am Donnerstag in Bonn.
"Anreize für einen Wechsel in einen neuen Tarif dürfen nicht beschnitten werden", sagte Steffen weiter. "Dies hilft, einen fairen und langfristigen Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu sichern." Die BaFin sah faktisch das Tarifwechselrecht des Versicherungsvertragsgesetzes ausgehebelt, weil zum Beispiel älteren Versicherungsnehmern der Anreiz zu einem Tarifwechsel genommen werde: Auf Dauer hätte in den Alttarifen eine Vergreisung und eine Explosion der Prämien gedroht.
Am Vorabend hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass Bestandskunden beim Wechsel in neue Tarife kein zusätzlicher Tarifstrukturzuschlag auferlegt werden dürfe. Es hielt den pauschalen Risikozuschlag von 20% ebenfalls für illegal. Der Versicherungsnehmer habe mit dem Vertragsabschluss das Recht, dass der vom Versicherer bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibe.
Die finanziellen Folgen des Urteils kann die Allianz Deutschland noch nicht beziffern. Auch der Streitwert werde erst mit der schriftlichen Vorlage des Urteil feststehen, sagte ein Sprecher zu Dow Jones Newswires auf Anfrage. "Für uns handelt es sich um eine unerwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts", sagte der Sprecher. Der Konzern akzeptiere jedoch das Urteil. "Der Tarifstrukturzuschlag war aus Sicht der Allianz Privaten Krankenversicherung bei einem Wechsel zwischen Tarifen mit unterschiedlichen Kalkulationsstrukturen erforderlich", fügte er hinzu.
Webseiten: www.allianz.de www.soffin.de www.bundesverwaltungsgericht.de
-Von Rüdiger Schoß, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 117, [email protected] DJG/rso/jhe Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de
"Anreize für einen Wechsel in einen neuen Tarif dürfen nicht beschnitten werden", sagte Steffen weiter. "Dies hilft, einen fairen und langfristigen Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu sichern." Die BaFin sah faktisch das Tarifwechselrecht des Versicherungsvertragsgesetzes ausgehebelt, weil zum Beispiel älteren Versicherungsnehmern der Anreiz zu einem Tarifwechsel genommen werde: Auf Dauer hätte in den Alttarifen eine Vergreisung und eine Explosion der Prämien gedroht.
Am Vorabend hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass Bestandskunden beim Wechsel in neue Tarife kein zusätzlicher Tarifstrukturzuschlag auferlegt werden dürfe. Es hielt den pauschalen Risikozuschlag von 20% ebenfalls für illegal. Der Versicherungsnehmer habe mit dem Vertragsabschluss das Recht, dass der vom Versicherer bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibe.
Die finanziellen Folgen des Urteils kann die Allianz Deutschland noch nicht beziffern. Auch der Streitwert werde erst mit der schriftlichen Vorlage des Urteil feststehen, sagte ein Sprecher zu Dow Jones Newswires auf Anfrage. "Für uns handelt es sich um eine unerwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts", sagte der Sprecher. Der Konzern akzeptiere jedoch das Urteil. "Der Tarifstrukturzuschlag war aus Sicht der Allianz Privaten Krankenversicherung bei einem Wechsel zwischen Tarifen mit unterschiedlichen Kalkulationsstrukturen erforderlich", fügte er hinzu.
Webseiten: www.allianz.de www.soffin.de www.bundesverwaltungsgericht.de
-Von Rüdiger Schoß, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 117, [email protected] DJG/rso/jhe Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

