
MÜNCHEN (Dow Jones)--Als Stärkung des Verbraucherschutzes hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, das am Vorabend der Allianz verboten hatte, Bestandskunden beim Wechsel in so genannten AktiMed-Tarife zusätzliche
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