Auswärtiges Amt beobachtet Verfahren um NS-Opfer in Italien

28. April 2026, 23:22 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Auswärtiges Amt (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur
Auswärtiges Amt (Archiv)
Die Bundesregierung verfolgt ein italienisches Urteil zu NS-Opfern, das Vollstreckung in deutsches Vermögen erlauben könnte.

Berlin - Die Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts in Rom, mit dem griechische Angehörige von NS-Opfern künftig die Vollstreckung in deutsches Vermögen erreichen könnten, wird von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. "Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen, ist an dem Verfahren jedoch nicht beteiligt und kommentiert es nicht", teilte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes dem "Spiegel" auf Anfrage mit.

Weiterhin wurde aus dem Außenministerium auf die Vorläufigkeit der Entscheidung verwiesen. "Es handelt sich um ein Zwischenurteil des italienischen Obersten Kassationsgerichts in einem Vollstreckungsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG", so der Sprecher.

Der Kassationsgerichtshof in Rom hatte jüngst entschieden, dass nicht-italienische NS-Opfer und ihre Nachfahren, die ein Vollstreckungsurteil erstritten haben, ihren Anspruch auf Vermögen deutscher Staatsunternehmen durchsetzen können. Damit wies das oberste Zivil- und Strafgericht Italiens eine Revision der Deutschen Bahn zurück. Der Konzern wollte erreichen, dass die gegen ihn in Italien laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren von Opfern deutscher Kriegsverbrechen in Griechenland und ihren Nachfahren eingestellt werden. Hintergrund der Klage ist ein Massaker der SS im Juni 1944, bei dem im griechischen Dorf Distomo 218 Menschen ermordet worden waren.

Die Deutsche Bahn erklärte auf Anfrage des Nachrichtenmagazins, bei dem Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof in Rom sei es allein um die Frage gegangen, ob das italienische Gesetz über die Einrichtung des Entschädigungsfonds automatisch zur Einstellung der Zwangsvollstreckung führe. Das Gericht habe die von der DB beantragte Einstellung von Zwangsvollstreckungsverfahren zwar zurückgewiesen, teilte das Unternehmen jetzt mit. "Das hat jedoch nicht die Zulässigkeit von Pfändungen von DB-Vermögen in Italien zur Folge." Darüber entscheide der Ausgang zweier noch laufender Verfahren am Landgericht Rom.

"In beiden Einspruchsverfahren hat das Landgericht Rom der DB in der ersten Instanz Recht gegeben", so ein DB-Sprecher. "Die Begründung des Gerichts: Die DB sei eine vom Bund getrennte Rechtspersönlichkeit und könne deshalb grundsätzlich nicht für Schulden des Bundes haften", so der Sprecher der Deutschen Bahn weiter.

Das Verfahren der Angehörigen der NS-Opfer aus Distomo läuft seit mehreren Jahren. Nachdem die griechischen Hinterbliebenen der Opfer des SS-Massakers zunächst in Griechenland keine Zwangsvollstreckung in deutsches Eigentum erreichen konnten, zogen sie in Italien vor Gericht. Dort gelang es ihnen, dass ihre Eigentumsrechte auf deutsches Vermögen vom Oberlandesgericht in Florenz anerkannt wurde, was das Kassationsgericht in Rom jüngst bestätigte. Gegen die Vollstreckung ihrer Vermögenswerte hatte wiederum die Deutsche Bahn AG vor dem Kassationsgericht geklagt.

Vermischtes / Deutschland / Italien / Justiz / Unternehmen / Zugverkehr / NS-Opfer
28.04.2026 · 23:22 Uhr
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