Auslieferungsstreit um Nord-Stream-Anschläge: Bologna gibt erneut grünes Licht
Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers der Nord-Stream-Anschläge, Serhij K., dauern an. Ein Gericht in Bologna hat die Überstellung des 49-jährigen Ukrainers an Deutschland erneut genehmigt. Doch die endgültige Entscheidung steht noch aus, da der Verteidiger von K., Nicola Canestrini, plant, den Fall erneut vor das oberste Gericht Italiens zu bringen. Dieses hatte die Auslieferung bereits zuvor aufgrund von Verfahrensmängeln gestoppt. K. wird verdächtigt, die Anschläge auf die Ostsee-Gasleitungen aus Russland in die Wege geleitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft in Deutschland wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Für diese Anklagen soll er in Deutschland vor Gericht gestellt werden.
Momentan befindet er sich in Italien in Untersuchungshaft. Im September 2022, ein halbes Jahr nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs, sorgten die Anschläge für weltweites Aufsehen. Neben K. wurde bislang nur ein weiterer Ukrainer als Verdächtiger verhaftet, der sich allerdings in Polen befindet. Polen hat sich gegen eine Auslieferung des Mannes an Deutschland entschieden, trotz der Vermutung, dass ein Team von sieben Personen hinter den Anschlägen steckt.
Das Berufungsgericht in Bologna hatte bereits zuvor grünes Licht für die Auslieferung von K. gegeben, jedoch wurde das Verfahren vom Kassationsgerichtshof in Rom gestoppt und erneut nach Bologna zurückverwiesen, nun in neuer Zusammensetzung. Anwalt Canestrini kritisiert weiterhin schwerwiegende Verfahrensverstöße, die die Fairness des Prozesses gefährden würden. K. wurde an der Adriaküste Italiens während eines Familienurlaubs verhaftet, offenbar ohne Erwartung der rechtlichen Konsequenzen. Er bestreitet vehement die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Sollte es zu einem Prozess in Deutschland kommen, wird dieser voraussichtlich in Hamburg stattfinden. Die Explosionen, die die Nord-Stream-Pipelines stark beschädigten, fanden nahe der dänischen Insel Bornholm statt und brachten den Gasfluss durch die Pipelines vollständig zum Erliegen. Nach polnischer Auffassung besteht gegen den zweiten Verdächtigen, Wolodymyr Z., im Zusammenhang mit der Auslieferungsanfrage keine rechtliche Grundlage. Donald Tusk, Polens Regierungschef, befürwortete die Entscheidung des polnischen Gerichts, das die Auslieferung ablehnte, und stellte klar, dass der Fall damit abgeschlossen sei.

