Augsburger Polizistenmörder erhält Höchststrafe

27. Februar 2014, 14:24 Uhr · Quelle: dpa

Augsburg (dpa) - Lebenslang wegen Mordes, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Mehr gibt das Gesetz nicht her - und für den Mörder des Augsburger Polizisten Matthias Vieth ist es die verhängte Strafe. Doch noch bei der Urteilsbegründung kommt es zum Eklat.

Der 58 Jahre alte Schwerverbrecher voraussichtlich für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Landgericht Augsburg verhängte gegen den bereits wegen eines Polizistenmordes vorbestraften Mann die Maximalstrafe, die das deutsche Recht hergibt. Die Strafkammer verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft und ordnete zugleich die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der 58-Jährige wurde auch wegen einer Reihe von Raubüberfällen, Waffendelikten und wegen des versuchten Mordes an Vieths Streifenkollegin verurteilt.

Bereits wenige Minuten nach Beginn der Verkündung des Urteils kam es zum Eklat, als der 58-Jährige den Richter als Rechtsbrecher beschimpfte und den Urteilsspruch als «Kloake» verhöhnte. Das Gericht verwies den Mann daraufhin wegen seiner «lautstarken und unflätigen Bemerkungen» des Saales. Nachdem der schwer bewachte Mann von Polizisten aus dem Saal geführt wurde, setzte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner die Urteilsbegründung fort.

Wiesner stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dies heißt, dass der 58-Jährige auch ohne Verwahrung nicht schon nach 15 Jahren mit Bewährung rechnen könnte und mindestens etwa 20 Jahre in Haft sitzen müsste. Doch praktisch spielt das keine Rolle. Denn Wiesner betonte, dass der Angeklagte möglichst nie mehr in Freiheit kommen soll: «Zwei getötete Polizeibeamte sind wahrlich genug.»

Dabei sei die Verhängung der Sicherungsverwahrung nach der neuen Rechtslage gerade bei Mordurteilen problematisch, räumte der Richter ein. Doch die Kammer habe ihren Ermessensspielraum genutzt. Schließlich sei es ein «spezieller, vielleicht sogar einzigartiger Fall», meinte Wiesner im Hinblick auf den zweifachen Polizistenmörder.

Nach Überzeugung der Richter hatte der 58-Jährige gemeinsam mit seinem Bruder den 41 Jahre alten Mathias Vieth nach einer Verfolgungsjagd bei einer wilden Schießerei im Augsburger Stadtwald förmlich hingerichtet. Der Kammervorsitzende sprach von einer «Exekution» mit einer Salve aus einem Kalaschnikow-Gewehr, als der Beamte bereits angeschossen am Boden lag.

Dabei habe der 58-Jährige aus einem «blanken und abgrundtiefen Hass auf alles Staatliche» gehandelt. «Er hat sich wirklich die Hinrichtung gegönnt», zitierte Wiesner aus dem Plädoyer einer Nebenkläger-Anwältin. Besser könne es nicht gesagt werden.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten Bruder wurde vor einigen Wochen abgetrennt, weil der 60-Jährige wegen seiner Parkinson-Erkrankung während des Prozesses verhandlungsunfähig wurde. Der Prozess gegen ihn soll in den nächsten Monaten von vorne beginnen, sofern sich sein Gesundheitszustand bessert.

Die Kollegin des getöteten Beamten überlebte die nächtliche Schießerei nur mit viel Glück. Eine Kugel hätte sie fast ins Rückenmark getroffen. Doch das Geschoss prallte an dem Reservemagazin ihrer Dienstpistole ab. Durch eine in dem Magazin explodierte Patrone wurde sie leicht verletzt.

Der 58-Jährige hatte bereits im März 1975 bei Augsburg einen Polizisten ermordet und deswegen knapp 20 Jahre im Gefängnis gesessen. Wie bei dem Mord an Vieth im Oktober 2011 soll der Mann damals einen Raubüberfall geplant und dabei von einer Streife gestört worden sein. Richter Wiesner sprach von einer «erschreckenden Parallelität der Ereignisse».

Die Strafkammer folgte mit dem Urteil in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie waren der Ansicht, der ältere Bruder habe mit einem unbekannten weiteren Mann Vieth umgebracht. Die Anwälte des 58-Jährigen kündigten daher eine Revision bei Bundesgerichtshof an.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil: «Einen skrupellosen Polizistenmörder, der bereits im Jahr 1975 einen Polizeibeamten erschossen hat, darf man nicht mehr frei herumlaufen lassen.» Augsburgs Polizeipräsident Michael Schwald sagte: «Der heutige Richterspruch ist die einzig angemessene Strafe für einen skrupellosen und kaltblütigen Mörder.» Für die Kollegen sei das Urteil eine große Erleichterung.

Auch die beiden Polizeigewerkschaften reagierten positiv auf den Urteilsspruch. Straftäter würden gegen Polizisten immer rücksichtsloser und brutaler, «wobei diese Tat die traurige Eskalation dieser Gewaltspirale darstellt», sagte der Landesvorsitzende der Deutsche Polizeigewerkschaft, Hermann Benker. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Helmut Bahr, betonte die Signalwirkung des Urteils für die Kollegen Vieths.

Prozesse / Kriminalität / Urteile
27.02.2014 · 14:24 Uhr
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