Augsburg (dpa) - Lebenslang wegen Mordes, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Mehr gibt das Gesetz nicht her - und für den Mörder des Augsburger Polizisten Matthias Vieth ist es die verhängte Strafe. Doch noch bei der Urteilsbegründung kommt es zum Eklat. Der 58 Jahre alte […] mehr

Kommentare

2TILK27. Februar 2014
@1 : Offensichtlich kann es nur dann ein Fehler gewesen sein, wenn man es zu diesem Zeitpunkt besser gewusst haben könnte. - Und offensichtlich ist es äußerst schwer das zu beurteilen, selbst wenn man sich sehr gut mit dem Fall auskennt. Offensichtlich ist es also alles andere als offensichtlich, dass die erste Entlassung falsch war und sogar strittig, ob sie, nach damaligem Kenntnisstand, nicht sogar völlig richtig war. :)
1k1759527. Februar 2014
Es war offensichtlich ein Fehler, den Mörder nach der ersten Tat wieder aus dem Knast zu lassen. Hoffentlich bleibt er jetzt bis zum Tod weggesperrt.