Prozess um Kindesentführung

Auf «einige Worte» von Christina Block folgen viele Fragen

24. August 2025, 08:45 Uhr · Quelle: dpa
Fortsetzung Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
Foto: Marcus Brandt/dpa
Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. (Archivbild)
Christina Block schildert im Gericht ihre Version der Ereignisse um die Entführung. Der Prozess wirft Fragen zu Sorgerecht und familiären Konflikten auf.

Hamburg (dpa) - «Danke, dass Sie mir die Gelegenheit geben, einige Worte an Sie zu richten» - so beginnt Christina Block am 25. Juli ihre Aussage vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg. Es folgte eine mehrstündige Erklärung, in der sie ihre Geschichte minuziös schildert, von der Eheschließung mit Stephan Hensel und der Geburt ihrer gemeinsamen vier Kinder über die Scheidung und den Sorgerechtsstreit bis zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark. 

Die zahlreichen Details werfen bei den Prozessbeteiligten so viele Fragen auf, dass vermutlich auch der sechste Verhandlungstag am Dienstag damit gefüllt sein wird. 

Der Vorwurf: Auftrag zur Entführung der eigenen Kinder

Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, ist angeklagt, die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem Vater in Dänemark entrissen und nach Deutschland gebracht worden. 

In Deutschland blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage bei der Mutter. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. 

Mit angeklagt ist ein 63-jähriger Anwalt der Block-Gruppe. Er soll die Entführung mit in Auftrag gegeben haben. Als einziger in Haft sitzt ein dritter Beschuldigter. Der 36-jährige Israeli soll direkt an der Rückholaktion beteiligt gewesen sein. 

Blocks Lebenspartner, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66) sitzt wegen Beihilfe auf der Anklagebank, ebenso wie ein 58-jähriger Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens sowie eine Verwandte (49) von Block und deren Ehemann (55). 

Applaus für Block im Gerichtssaal

Christina Block hat - wie die übrigen Angeklagten - die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen: «Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.» In anderen Strafprozessen lassen es Angeklagte mit einem solchen Dementi und einer kürzeren Erklärung oft bewenden. Doch Christina Block will gleich zu Anfang reinen Tisch machen. 

Es sei das erste Mal, seit ihr die Kinder vor vier Jahren entzogen worden seien, dass sie sich vollständig dazu äußern könne, sagt sie am dritten Verhandlungstag. Sie werde auch alle Fragen beantworten. 

Zugleich betont sie, dass der Prozess für sie eine Strapaze und eine enorme Belastung sei. Ist ihr klar, was sie sich mit ihrer detaillierten Erklärung auflädt? Beim Publikum im Gerichtssaal kommt ihre Darstellung gut an, die Zuhörer reagieren mit spontanem Applaus. «Ruhe im Zuschauerraum!», ruft die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, energisch dazwischen. 

Streit um Frage zu elektronischem Tagebuch

Am vierten Verhandlungstag beginnt die Befragung Blocks. Den ganzen Tag steht die Angeklagte der Richterin Rede und Antwort: Wie kam es zur Beauftragung der israelischen Sicherheitsfirma, die sich nach Blocks Angaben eigentlich nur um die IT-Sicherheit ihres Hotellerie-Unternehmens kümmern sollte, laut Anklage aber die Kinder entführte? Welche Ideen für die Rückholung gab es? Was sprach Christina Block in ihr Handy-Tagebuch? 

Ihr Anwalt Ingo Bott, der inzwischen Otmar Kury als Pflichtverteidiger abgelöst hat, will die Frageflut bremsen. Mit formalen Argumenten kann er erreichen, dass immerhin eine Frage zurückgestellt wird. 

Boot, Hubschrauber und Maskenbildnerin

Block erklärt, dass sie und ihr Vater Detektive und Sicherheitsexperten beschäftigten, dass Rückholszenarien mit einem Boot, einem Hubschrauber oder einer in die dänische Schule ihrer Kinder eingeschleusten Lehrerin im Gespräch waren. 

Eine weitere Idee eines beauftragten Sicherheitsunternehmens sei gewesen, einer Mitarbeiterin mit Hilfe einer Maskenbildnerin das Aussehen der neuen Ehefrau des Ex-Manns zu geben. So verändert sollte die Sicherheitsmitarbeiterin die Kinder aus der Schule abholen. Das seien alles hypothetische Überlegungen gewesen, die im Nachhinein verrückt wirkten, betont Block.

 

Anwalt von Ex-Mann thematisiert Sorgerechtsstreit

In ihren Ausführungen spricht die 52-Jährige immer wieder über ihre Ängste und Gefühle als Mutter und ist dabei den Tränen nahe. Bestand sie am Anfang darauf, ihre Erklärung möglichst ohne Unterbrechung vortragen zu können, zeigt sie sich während der Befragung mehrfach erschöpft. 

Am fünften Prozesstag bekommt erstmals der Anwalt ihres Ex-Manns das Wort. Stephan Hensel gilt juristisch als Geschädigter, weil er laut Anklage bei der Entführung der Kinder zu Boden geschlagen und verletzt wurde. Als Nebenkläger sitzt er seiner Ex-Frau im Gerichtssaal gegenüber.

Sein Anwalt Philip von der Meden lässt den Sorgerechtsstreit zwischen den früheren Eheleuten wieder aufflammen. Warum sie sich nicht um ein Umgangsrecht mit den Kindern in Dänemark bemüht habe, will er von Block wissen. Sein Mandant habe das sogar vorsorglich für sie dort beantragt. 

Die Angeklagte antwortet, dass das nur ein Lockmittel für sie sein sollte, mit dem sie ihren Rechtsanspruch in Deutschland aufgegeben hätte. Verteidiger Bott versucht, die Fragen von Meden abzuwehren. Schließlich bittet Block um eine Pause. Die Richterin beendet den Prozesstag rund eine Stunde eher als geplant. 

Nach einem Wochenendbesuch im August 2021 hatte der Vater die Kinder bei sich behalten. Im Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht der Mutter vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Zugleich verpflichtete das Gericht den Vater zur Herausgabe der Kinder. Vor dänischen Gerichten konnte Block ihren Anspruch nicht durchsetzen.

Noch 30 Verhandlungstage terminiert

Am Dienstag wird sich die 52-Jährige weiteren Fragen des Nebenklagevertreters stellen müssen. Danach geht das Fragerecht weiter an die Verteidiger der insgesamt sieben Angeklagten. Auch wenn sie kein Interesse daran haben dürften, die Hauptangeklagte in Bedrängnis zu bringen: Block muss sich entscheiden, ob sie weitere Einzelheiten nennt, die Anlass zu Nachfragen auch von anderen Prozessbeteiligten geben könnten. 

Noch 30 Verhandlungstage hat die Strafkammer angesetzt. Da zwei Termine zu Anfang entfielen, könnte der Prozess bis ins nächste Jahr gehen.

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