Astrazeneca vor dem Bundesgerichtshof: Klage um Impfschäden sorgt für Aufsehen
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich kürzlich mit einer brisanten Frage beschäftigen: Ab wann haben geimpfte Personen, die unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einer Corona-Impfung leiden, Anspruch auf Schadenersatz und umfassende Auskunft vom Impfstoffhersteller? Der Fall, der das höchste deutsche Zivilgericht auf diese Weise beschäftigt, dreht sich um die Klage von Pia Aksoy gegen Astrazeneca. Das Urteil wird für den 9. März erwartet.
Pia Aksoy wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Kurz nach der Impfung traten bei ihr Gesundheitsprobleme auf, darunter ein Verlust des Hörvermögens auf einem Ohr. Aksoy ist überzeugt, dass die Impfung der Auslöser war. Ihre Berufsunfallkasse hat den Impfschaden bereits anerkannt. Vor Gericht fordert sie nun Schadenersatz und detaillierte Informationen zu den bekannten Nebenwirkungen des Impfstoffs. In den vorherigen Instanzen scheiterte die Klage, da laut Europäischer Arzneimittelagentur das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs als positiv betrachtet wurde.
In der Anhörung zeigte sich der Vorsitzende Richter Stephan Seiters jedoch kritisch gegenüber der Bewertung des Oberlandesgerichts Koblenz. Er stellte in Frage, ob die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch der Klägerin möglicherweise zu hoch angesetzt wurden. Sollten sich frühere Urteile als inkorrekt erweisen, könnte auch die Ablehnung eines Schadenersatzanspruchs nicht haltbar sein. Der BGH erwägt zudem, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um eine umfassende Entscheidung treffen zu können.
Nach der Verhandlung zeigte sich Aksoy optimistisch: "Die heutige Verhandlung hat mir ein bisschen Vertrauen in die Gerechtigkeit zurückgegeben." Sie empfindet es als ungerecht, in den Vorinstanzen abgewiesen worden zu sein und als "Sonderopfer" zu gelten. Nun hofft sie auf eine faire Entscheidung durch das oberste Gericht.

