Architektenhäuser – Individualität im Trend

Das Architektenhaus – ein innovatives Hauskonzept
Es gibt verschiedene Definitionskriterien für modernen Hausbau. Wenn man diesen als innovative Hauskonzepte versteht, dann sind Architektenhäuser DER Inbegriff von modernem Hausbau. Und diesen guten Ruf genießen frei geplante Häuser vollkommen zu Recht. Denn im Gegensatz zu anderen Haustypen bieten sie ein Maximum an Individualität.
Frei geplante Häuser – maximale individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Kein anderer Haustyp erlaubt soviel Freiheiten und Flexibilität bei der Berücksichtigung und Umsetzung von eigenen baulichen Ideen und Wünschen. Und so viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ermöglichen gleichzeitig auch die Überwindung von traditionellen architektonischen Beschränkungen und die Befreiung aus dem starren Korsett von veralteten und überholten baurechtlichen Vorschriften und Bestimmungen - und damit einen moderneren und progressiveren Hausbau.
Architektenhäuser – der neue Bautrend
Und so viel Individualität und architektonische Selbstverwirklichung werden von privaten Bauherren natürlich auch mit einer ständig steigenden Nachfrage nach Architektenhäusern honoriert. Genau deshalb hat sich das individuelle Architektenhaus in Deutschland in den letzten Jahren auch als ein neuer, führender Bautrend durchgesetzt und erlebt hier als Hauskonzept zur Zeit eine wahre Renaissance.
Inzwischen haben auch viele Hausbauunternehmen und Architekten diesen neuen Bautrend erkannt, sich darauf eingestellt und ihre eigenen Hausbauangebote und -konditionen dementsprechend angepasst. Sie überzeugen ihre Kunden heutezutage immer öfter mit maßgeschneiderten Architektenhäusern, die genau auf ihre persönlichen Ansprüche und individuellen Bedürfnisse wie z.B. Smart-Home-Technologie abgestimmmt sind.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über weitere Vorteile, die frei geplante Häuser gegenüber anderen Haustypen bieten.
Bauleitung durch den Architekten
Ein privater Bauherr kann einen Architekten bei Bedarf auch mit der gesamten Bauleitung des Hausbaus beauftragen. Die Bauaufsicht ist eine freiwillige, nicht verpflichtende Leistung des Architekten, die gemäß der Honorarordnung für Architekten (HOAI) vergütet wird.
Als Bauleiter laufen beim Architekten auf der Baustelle alle Fäden zusammen. Er bündelt alle Kompetenzen und Verantwortungen in einer Hand und ist der direkte, zentrale Ansprechpartner für den Bauherren und alle am Bauprojekt beteiligten Handwerker. Er koordiniert und kontrolliert persönlich alle Baumaßnahmen und ist bezüglich des Baufortschritts immer auf dem aktuellsten Stand. Das garantiert schnelle Reaktionszeiten, kurze Kommunikations- und Entscheidungswege, eine effektive Verwaltung und einen optimalen Einsatz von Ressourcen und Arbeitskräften auf der Baustelle. Mit seiner beruflichen Erfahrung und fachlichen Expertise kann er mögliche Baumängel schon früh erkennen und schnell für ihre fristgerechte Behebung sorgen.
Dies hat gleich mehrere Vorteile für den zukünftigen Eigenheimbesitzer. Die Entbindung von einigen seiner Bauherrenpflichten ist eine wesentliche Entlastung für den Häuslebauer. Da die Bauaufsicht eine sehr zeitaufwendige und arbeitsintensive Aufgabe ist, muss der private Bauherr jetzt nicht mehr so viel Arbeit, Zeit, Mühe und Energie darin investieren und erspart sich selbst eine Menge Frust, Stress, Tränen und viele schlaflose Nächte. Er hat einen freien Kopf und mehr Zeit und Energie, um sich auch um andere wichtige Sachen zu kümmern.
Übertragung der Haftbarkeit für Baumängel auf den Architekten
Als Bauleiter ist ein Architekt rechtlich nicht nur für seine eigenen Planungsfehler verantwortlich, sondern kann darüber hinaus auch noch für die unter seiner Bauaufsicht durch andere Baufirmen und Handwerker verursachten Baumängel und Personenschäden juristisch haftbar gemacht werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn er als Bauleiter seiner rechtlichen Verpflichtung einer fristgerechten Baumängelbehebung überhaupt nicht oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachgekommen ist. Diese Befreiung von der Haftungspflicht ist eine weitere rechtliche Entlastung des privaten Häuslebauers.