Arbeitspflicht für Asylbewerber? Heil sieht Potenzial und Hindernisse
Inmitten der andauernden Debatte um die Arbeitsintegration von Asylsuchenden in Deutschland, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Möglichkeit, Asylbewerber in bestimmten Fällen zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Der SPD-Politiker erkennt die positiven Aspekte der Beschäftigung während langen Wartezeiten in Sammelunterkünften. Er verweist hierbei auf die existierende Rechtsgrundlage, die bereits in manchen Bundesländern zur Anwendung kommt.
Die Diskussion nimmt Fahrt auf, nachdem im Saale-Orla-Kreis in Ostthüringen ein Konzept vorgestellt wurde, das Asylbewerber zu täglich vierstündigen Arbeitseinsätzen verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die für einfache Tätigkeiten vorgesehene Bezahlung von 80 Cent pro Stunde soll bei Verweigerungshaltung durch finanzielle Sanktionen erzwungen werden.
Heil betont jedoch, dass derartige Maßnahmen nicht gleichzusetzen seien mit einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Vielmehr liegt ihm daran, Schutzsuchende langfristig in versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren. Zu diesem Zweck setzt er auf das Konzept des "Job-Turbos", welches auf eine intensivierte Betreuung durch Jobcenter setzt.
Auch in Sachsen-Anhalt werden ähnliche Überlegungen angestellt. Ministerpräsident Reiner Haseloff spricht von Plänen mehrerer Landkreise, Arbeitsverpflichtungen für Geflüchtete zu organisieren. Dies spiegelt einen Trend wider, der auf die aktive Eingliederung von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt abzielt, jedoch in seinen Methoden und Konsequenzen durchaus kontrovers diskutiert wird.
Es lässt sich festhalten, dass die Debatte um Arbeitspflicht und Arbeitsintegration von Asylbewerbern eine Gratwanderung bleibt – zwischen dem Bestreben, Arbeitskraft sinnvoll einzusetzen und dem Ziel, Menschen in Würde eine neue Perspektive in der Gesellschaft zu bieten. (eulerpool-AFX)