Apple verliert Rechtsstreit um 'CO2-neutrale' Smartwatches
Der Technologieriese Apple steht unter Druck, seine Marketingstrategie für Smartwatches anzupassen, nachdem das Landgericht Frankfurt die Werbung als 'CO2-neutral' untersagt hat. Anlass war eine Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Apple des Greenwashings bezichtigt hatte. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, verbietet dem US-Unternehmen, entsprechende Werbeaussagen weiterhin zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß.
Die Kontroverse entzündete sich an der Behauptung, Apples Smartwatch-Modelle seien seit 2023 klimafreundlich, was laut Gericht nicht ausreichend belegt wurde. Insbesondere wurden bei Aufforstungsprojekten in Paraguay Zweifel an deren Langlebigkeit deutlich. So sind aktuell lediglich 25 Prozent der geplanten Flächen langfristig gesichert. Das Gericht betonte die Erwartung der Verbraucher an langfristige Umweltprojekte, die bis 2045 oder 2050 reichen sollten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, zweifelte zudem an der Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen. Beispielsweise würden in Eukalyptus-Plantagen gewonnene Hölzer alle 14 Jahre abgeholzt und verbrannt, was dem gewünschten langfristigen Klimaeffekt widerspricht. Trotz Kritik hielt Apple an der Darstellung seiner Smartwatches als CO2-neutral fest und argumentierte mit sauberen Energien und kohlenstoffarmen Designs.
Interessanterweise wird ab dem nächsten Jahr in der EU jegliche produktbezogene Klimaverwerbung unerlaubt, wenn sie mit externen Emissionsausgleichen begründet wird. Apple hat angekündigt, bis 2030 seine gesamte Produktpalette CO2-neutral umstellen zu wollen, während es gespannt bleibt, ob das Urteil eine Berufung durchläuft.

