Angaben zu geänderter Statik

19. März 2025, 09:15 Uhr · Quelle: LifePR
Wer ein Wohnhaus verkauft, muss ungefragt über Änderungen an der Statik informieren, selbst wenn er diese für unwichtig hält, so ein Urteil des OLG Zweibrücken. Andernfalls droht eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Düsseldorf, 19.03.2025 (lifePR) - Wer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach dies selbst dann gilt, wenn der Verkäufer die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (Az.: 7 U 45/23).
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Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 19.03.2025 · 09:15 Uhr
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