Andreas Scheuer vor Gericht: Falschaussage im Maut-Skandal
Anklage gegen Scheuer und Schulz
Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich aufgrund des Vorwurfs einer Falschaussage im Kontext der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat die Anklage zugelassen, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte (Aktenzeichen: 538 KLs 16/25).
Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags falsche Angaben gemacht zu haben. Auch der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz ist mitangeklagt.
Scheuers Verteidigung
Scheuer selbst weist die Vorwürfe vehement zurück. Sein Rechtsanwalt, Daniel Krause, äußerte am Freitag, dass die langwierigen Ermittlungen von über vier Jahren nun endlich die Möglichkeit bieten würden, den Sachverhalt im Rahmen der Hauptverhandlung umfassend zu klären. Dies sei der Verteidigung bisher verwehrt geblieben.
Krause betont, dass das Landgericht Berlin die Klärung sachlich vornehmen wird, ohne sich von der oft hitzigen politischen Debatte beeinflussen zu lassen. Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bewiesen wird und ist bereit, dafür zu kämpfen.
Unschuldsvermutung und Prozessbeginn
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für beide Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Der genaue Beginn des Prozesses vor der Wirtschaftsstrafkammer steht derzeit noch nicht fest, da das Gericht in Abstimmung mit den Beteiligten ist.
Hintergrund der gescheiterten Pkw-Maut
Die Pkw-Maut, ein Prestigeprojekt der CSU, wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig eingestuft. Ein zentraler Kritikpunkt war, dass nur inländische Fahrer von einer vollen Entlastung bei der Kfz-Steuer profitieren sollten. Scheuer, der während dieser Zeit Verkehrsminister war, sah sich einem Untersuchungsausschuss gegenüber, der sich mit möglichen Fehlern in seiner Amtsführung befasste.
Der Ausschuss stellte fest, dass Scheuer bereits Ende 2018 Betreiberverträge zur Pkw-Maut abschloss, obwohl die endgültige Rechtssicherheit durch den EuGH noch nicht gegeben war. Kritiker, insbesondere aus der Opposition, warfen ihm vor, schwerwiegende Fehler im Haushalts- und Vergaberecht begangen zu haben, die letztlich den Steuerzahler belasteten.
Details der Anklage
Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz im Untersuchungsausschuss bewusst falsche Aussagen gemacht haben. Auf die Frage, ob den Betreibern bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten wurde, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, hätten beide angedeutet, sich nicht an ein solches Angebot zu erinnern.
Die Betreiberfirmen hatten im Ausschuss jedoch berichtet, dass sie Scheuer dieses Angebot unterbreitet hatten, welches dieser ablehnte. Scheuer selbst hatte im Oktober 2020 ausgesagt, dass es ein solches Angebot nicht gegeben habe, was im Widerspruch zu den Aussagen der Betreiber steht.
Ermittlungen und finanzielle Folgen
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im Mai 2022 aufgrund mehrerer Strafanzeigen von Privatpersonen eingeleitet. Im August 2023 kam es zur Anklage gegen Scheuer und Schulz.
Das Maut-Debakel hat den deutschen Staat bereits 243 Millionen Euro an Schadenersatz gekostet, die an die ursprünglich vorgesehenen Betreiber gezahlt wurden. Zudem mussten weitere 27 Millionen Euro als Schadenersatz entrichtet werden, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem EuGH-Urteil kündigte.
Verzicht auf Klage gegen Scheuer
Ende 2023 gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, dass es auf eine Klage gegen Scheuer wegen der Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut verzichten wird. Ein Gutachten hatte von juristischen Schritten abgeraten, da die Erfolgsaussichten als zu gering eingeschätzt wurden. Der damalige Minister Volker Wissing (FDP) hatte diese Analyse in Auftrag gegeben, um mögliche Forderungen gegen seinen Vorgänger zu klären.

