Analyse: Karlsruhe verhindert «Big-Brother-Gefühl»

02. März 2010, 21:14 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Es war das bisher größte Massenklageverfahren vor dem höchsten deutschen Gericht. Fast 35 000 Menschen haben sich gegen die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten gewehrt - und Karlsruhe hat ihren Ruf erhört.

Ein letztes Mal mit dem scheidenden Präsident Hans-Jürgen Papier an der Spitze hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Vorratsdatenspeicherung gestoppt und für nichtig erklärt. In seiner derzeitigen Form ist das Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bei Unternehmen auf Vorrat gespeicherten Daten von Millionen Bürgern sind «unverzüglich zu löschen». Doch es ist ein Urteil nach dem Prinzip «Nein, aber...»: Karlsruhe hat die Speicherung nicht generell verboten - und damit eine Konfrontation mit der Europäischen Union vermieden.

Telekommunikationsdaten seien «für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung», meinen auch die Verfassungsrichter. Ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis könne angebracht sein. Aber: «Er ist nur verhältnismäßig, wenn hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes getroffen sind», betonte Papier. Diesem Anspruch wird das bisherige Gesetz nach Auffassung der Richter nicht gerecht.

Grundlage für das 2008 in Kraft getretene Gesetz ist eine EU- Richtlinie. Diese stellt Karlsruhe nicht infrage - im Gegensatz zum Verfassungsgerichtshof Rumäniens im vergangenen Jahr. Das Grundgesetz verbiete eine Speicherung «nicht unter allen Umständen», lautet ihre Argumentation. Nachdem dies klar ist, zerpflückt das Urteil das deutsche Gesetz und kassiert ein weiteres Mal ein Regierungsprojekt. Bei der Speicherung handelt es sich «um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt», betonte Papier. «Der Einzelne weiß nicht, was welche staatliche Behörde über ihn weiß, weiß aber, dass die Behörden vieles, auch Höchstpersönliches über ihn wissen können», so Papier.

Das Gesetz benenne die Verwendungszwecke der Daten nicht konkret. «Damit wird der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung für die verfassungsrechtlich gebotene Begrenzung nicht gerecht», erläuterte Papier. Deutliche Kopfschmerzen bereiteten den Richter auch ein möglicher Missbrauch der bei den Unternehmen gesammelten Daten.

Das Richter sagten jedoch auch, wie es gehen könnte. Wichtigste Voraussetzung: Die Daten werden von den einzelnen Unternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines großen Datenpools kommt - ein «Big Brother»-System soll vermieden werden. Zugleich muss der Bund auch dafür sorgen, dass Missbrauch verhindert wird - mit einem Sanktionssystem. Zudem fordert das Urteil einen strengen Maßstab, den die Firmen technisch umsetzen müssen. Der Datenschutz dürfe nicht «unkontrolliert» in ihren Händen liegen und von ihren «Wirtschaftlichkeitserwägungen» abhängen. Die Kosten für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da sie auch vom Datenverkehr profitieren. Diese wiederum stellten umgehend Millionenforderungen an den Bund für solche Kosten.

Die «diffuse Bedrohlichkeit», die die Datenspeicherung mit sich bringt, soll der Gesetzgeber durch Transparenz auffangen. Heißt: Der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Eine heimliche Verwendung soll die Ausnahme sein und muss vom Richter kontrolliert werden. Bedingung für die Weitergabe der Daten ist, dass es einen begründeten Verdacht für eine schwere Straftat gibt. Dadurch sind auf Vorrat gespeicherte Daten für Nachrichtendienste kaum noch möglich. Etwas weniger streng zeigte sich das Gericht bei der Speicherung von IP-Adressen. Zwar soll auch dort die Anonymität nicht ganz aufgehoben werden. Aber wenn es den Verdacht für eine Straftat gibt, ist nach dem Urteil der Zugriff auf die Daten leichter möglich.

«Der Gesetzgeber ist an die Leine gelegt wie selten zuvor», kommentierte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) das Urteil. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der eine der drei Klägergruppen vertrat, sprach von «knallharten Auflagen». Dies empfanden auch zwei Richter des ersten Senats: Mit einem Sondervotum distanzierten sich die Richter Wilhelm Schluckebier und Michael Eichberger von der Mehrheitsentscheidung. Vor allem der als konservativ geltende Schluckebier monierte: Dem Gesetzgeber bleibe kein «nennenswerter Spielraum» für die Ausgestaltung des Gesetzes.

Insgesamt aber blieb Karlsruhe am Dienstag dem Prinzip treu, das seit dem Urteil zur Volkszählung in den 1980er-Jahren gilt: Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Mittel. Zwar überraschten die Richter ein wenig damit, dass sie das deutsche Gesetz in Gänze kippten und nicht nur einschränkten. Aber genau genommen hieß es einmal mehr: So zwar nicht - aber anders schon.

(Internet: http://dpaq.de/4ZryG) [Bundesverfassungsgericht]: Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

Urteile / Innere Sicherheit / Datenschutz / Internet
02.03.2010 · 21:14 Uhr
[3 Kommentare]
Eine ruhige Schneelandschaft mit einem Wald unter einem strahlend blauen Himmel mit vereinzelten Wolken.
Wechsel aus Sonne und Wolken mit zunehmenden Unwettern Am Samstag herrscht ein Wechselspiel aus Sonne und Wolken, wobei der Süden länger von der Sonne profitiert. Ab dem Nachmittag erreichen Schauer den Nordwesten und Westen sowie die östlichen Mittelgebirge, einzelne davon entwickeln sich zu Gewittern. Bereits vormittags ziehen im Nordwesten und […] (01)
vor 8 Minuten
Alec Baldwin
(BANG) - Alec Baldwin wird sich wegen des 'Rust'-Vorfalls aus dem Jahr 2021 erneut vor Gericht verantworten müssen. Die Tragödie ereignete sich am Filmset in New Mexico, als ein Revolver, den Baldwin in der Hand hielt, eine scharfe Patrone abfeuerte. Dabei wurde die Kamerafrau Halyna Hutchins tödlich verletzt und Regisseur Joel Souza schwer verletzt. […] (00)
vor 1 Stunde
Messenger-Dienste in Russland - Telegram
Moskau (dpa) - Für Kremlchef Wladimir Putin läuft es erstmals seit Jahren nicht mehr rund. Es häuft sich Kritik selbst aus regierungstreuen Kreisen - vor allem an den immer massiveren Internetsperren in Russland. Unternehmen beklagen Einbußen, weil die Blockaden von Telegram und anderen sozialen Netzwerken die Kommunikation lahmlegen. Zahlungssysteme […] (00)
vor 6 Stunden
Morbid Metal enthüllt die Roadmap für den Early Access und erhält Steam Deck Verifizierung
Frisch im Early Access gestartet, lässt das Hack’n’Slash-Roguelite Morbid Metal bereits jetzt die Muskeln spielen: Das Entwicklerteam hat nicht nur die offizielle Roadmap für die kommenden Updates veröffentlicht, sondern darf sich zudem über die Steam Deck Verifizierung freuen. Wer also lieber vom Sofa aus Metzel-Action genießt, erhält jetzt die volle […] (00)
vor 2 Stunden
David Harbour
(BANG) - David Harbour spielt bei 'John Rambo' mit. Der 51-jährige Schauspieler – bekannt aus 'Stranger Things' – wird laut 'Variety' im kommenden Prequel die Rolle von Rambos Vorgesetztem Major Trautman übernehmen. Regie führt Jalmari Helander, während Noah Centineo in die Rolle von Rambo schlüpft. Zum weiteren Cast gehören Yao, Jason Tobin, Quincy […] (00)
vor 1 Stunde
Vincent Kompany
München (dpa) - Eine Sache stellt Coach Vincent Kompany vor der möglichen Entscheidung in der Bundesliga klar. Eine Party seiner Bayern-Fußballer soll es nicht geben - zumindest an diesem Wochenende nicht. «Wir sind jetzt in einer Phase dieser Saison, wo wir alle damit leben können, dass wir noch ein bisschen warten, bis wir feiern», sagte der Belgier. […] (01)
vor 24 Minuten
Frankreich-Notenbankchef warnt: 23 Prozent der Firmen planen Preiserhöhungen
Frankreichs Notenbankchef François Villeroy de Galhau hat vor steigender Inflation gewarnt. Eine monatliche Unternehmensumfrage der Banque de France zeigt, dass sich aufgrund des Irankriegs der Anteil der Firmen, die im laufenden Monat die Preise erhöhen wollen, verdoppeln wird. Das ist kein gutes Zeichen. Was im März noch bei elf Prozent lag, steht im […] (00)
vor 29 Minuten
Zahnerkrankungen bei Haustieren: Die unsichtbare Gefahr im Alltag
Mörfelden-Walldorf, 18.04.2026 (lifePR) -   Zahngesundheit bei Hund und Katze – früh erkennen, gezielt vorbeugen Zahnerkrankungen gehören bei Hunden und Katzen zu den häufigsten gesundheitlichen Problemen. Direkt nach den jährlichen Impfungen sind Zahnschmerzen einer der Hauptgründe für den Tierarztbesuch. Umso wichtiger ist es, erste […] (00)
vor 4 Stunden
 
Matthias Maurer (Archiv)
Berlin - Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) hat für Deutschland den […] (06)
Heidi Reichinnek am 16.04.2026
Berlin - Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag Heidi Reichinnek hat […] (00)
Iran-Krieg - Straße von Hormus
Teheran/Washington (dpa) - Wenige Tage vor dem planmäßigen Auslaufen der Waffenruhe […] (01)
Toter und Verletzte in Unterführung in Völklingen
Völklingen (dpa) - Bei einer Explosion in einer Unterführung in Völklingen im […] (02)
Sascha Lobo und Jule Lobo starten Podcast neu
Seit Donnerstag geht «POV» an den Start, der neue Name für «Feel the News», der künftig stärker […] (00)
Bayern München - Real Madrid
München (dpa) - Dem FC Bayern München droht nach dem dramatischen Heimsieg im Champions- […] (04)
Herzogin Meghan
(BANG) - Herzogin Meghan behauptet, sie sei "die am meisten getrollte Person der […] (00)
PS5 Pro wird noch besser: PSSR 2 bekommt heimlich neue Updates
Die PS5 Pro ist technisch ohnehin schon ein Upgrade gegenüber der normalen […] (00)
 
 
Suchbegriff