Aufgeschoben, jedoch nicht aufgehoben, so die Essenz der Karlsruher Urteils. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sehr wohl eine Vorratsdatenspeicherung erfolgen. Es geht einzig darum, dieses Gesetz bestehenden EU- Richtlinien anzugleichen. Und der Betroffene muß umgehend über die Speicherung und Weitergabe seiner Daten informiert werden. @
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. Da hast Du dich wohl zu früh gefreut! @
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. Sorry, aber ich kann deine Freude nicht teilen; ein paar Korrekturen, ein anderer Name, doch es ändert sich nix.