Karlsruhe (dpa) - Es war das bisher größte Massenklageverfahren vor dem höchsten deutschen Gericht. Fast 35 000 Menschen haben sich gegen die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten gewehrt - und Karlsruhe hat ihren Ruf erhört. Ein letztes Mal mit dem scheidenden Präsident Hans-Jürgen […] mehr

Kommentare

3LordIntruder02. März 2010
Ich bin einer der fast 35.000 Kläger gegen dieses Gesetz. Und ich bin mit dem Urteil in seiner Form höchst zufrieden, denn es galt nicht, eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zu verbieten, sondern sie in der bis heute praktizierten Form zu unterbinden und die bisher gesammelten Daten aufgrund der Unzulässigkeit der Erfassung einer Löschung zuzuführen.
2Stiltskin02. März 2010
Aufgeschoben, jedoch nicht aufgehoben, so die Essenz der Karlsruher Urteils. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sehr wohl eine Vorratsdatenspeicherung erfolgen. Es geht einzig darum, dieses Gesetz bestehenden EU- Richtlinien anzugleichen. Und der Betroffene muß umgehend über die Speicherung und Weitergabe seiner Daten informiert werden. @1 . Da hast Du dich wohl zu früh gefreut! @3 . Sorry, aber ich kann deine Freude nicht teilen; ein paar Korrekturen, ein anderer Name, doch es ändert sich nix.
1Tommm02. März 2010
schade herr schäuble oder???