Analyse: Erinnerungen an Kundus-Affäre werden wach

Berlin (dpa) - Die Kundus-Affäre hat Verteidigungsminister Guttenberg unbeschadet überstanden. Jetzt machen ihm erneut Informationspannen in seinem Ministerium Ärger. Wieder hat Guttenberg einen Feldjägerbericht erst spät erhalten.

Der Untersuchungsausschuss zu den verheerenden Bombardements von Kundus tagt zwar noch, die Affäre gilt politisch aber als längst abgehakt. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der im Herbst 2009 wegen Informationspannen in seinem Haus seine beiden wichtigsten Berater entließ, überstand die Aufarbeitung der von einem Bundeswehroberst befohlenen Luftschläge mit zahlreichen Toten überraschend unbeschädigt.

Jetzt holen ihn die Probleme von damals aber wieder ein. Erneut muss sich der Minister gegen den Vorwurf der unzureichenden Information der Öffentlichkeit und der Vertuschung in der Bundeswehr wehren. Und wieder geht es um einen Feldjägerbericht, der dem Minister erst drei Wochen nach Fertigstellung vorgelegt wurde. Die Staatsanwaltschaft und der Wehrbeauftragte des Bundestags hatten ihn zu diesem Zeitpunkt längst.

Ausgangspunkt der Affäre ist diesmal ein mysteriöser Schießunfall in der afghanischen Unruheprovinz Baghlan, bei dem eine Woche vor Weihnachten ein 21-jähriger Gebirgsjäger aus Bischofswiesen ums Leben kam.

17. Dezember 2010: Auf einem Vorposten der Bundeswehr-Kampftruppen in Baghlan wird gegen 21.30 Uhr Ortszeit ein Hauptgefreiter von einem Schuss aus der Pistole eines Kameraden am Kopf getroffen. Er wird mit einem Hubschrauber in das Feldlager Pul-i-Khumri gebracht. Dort stirbt er während einer Notoperation. Fünf Stunden nach dem Schuss veröffentlicht die Bundeswehr die erste Pressemitteilung dazu. Darin heißt es, dass «ein mit Schusswunde schwer verletzter deutscher Soldat» in einem Außenposten aufgefunden worden und im Feldlager während einer Notoperation verstorben sei.

18. Dezember: Nur wenige Stunden nach dem tödlichen Schuss treffen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Verteidigungsminister Guttenberg zu einem Überraschungsbesuch in Nordafghanistan ein. Bei einer Trauerfeier spricht Merkel von einem «besonders tragischen Unglück». Guttenberg macht vor Journalisten deutlich, dass der Schuss aus der Waffe eines Kameraden kam.

Der Verteidigungsminister sichert dem Schützen Unterstützung zu: «Selbstverständlich ist es auch eine Herzensfrage, diesen Kameraden, von dem das Unglück ausging, und seine Familie aufzufangen», sagt er der dpa. Militärpfarrer Thomas Balogh sagt: «Es war kein Kampf, wo es einen klaren Bösen gibt - das könnten wir eher verarbeiten. Sondern der, der es tat, ist ja gerade nicht böse.»

In einer Pressemitteilung der Bundeswehr taucht nicht auf, wer der Verursacher des Schusses war: «Der Tod des am 17. Dezember verstorbenen 21 Jahre alten Hauptgefreiten aus dem Gebirgsjägerbataillon 232 aus Bischofswiesen steht nicht im Zusammenhang mit Gefechtshandlungen», heißt es darin lediglich. «Die Untersuchungen dauern an.»

Die Staatsanwaltschaft Potsdam, die die Eilzuständigkeit für den Vorfall hat, wird vom Einsatzführungskommando der Bundeswehr informiert.

23. Dezember: Einen Tag vor Heiligabend geht den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses die wöchentliche, schriftliche Unterrichtung zu (Redaktionsschluss 21.12.). Darin ist fast wortgleich die längst überholte Version aus der Pressemitteilung vom Abend des 17. Dezember enthalten: Ein Soldat sei mit einer Schusswunde aufgefunden worden; er sei während einer Notoperation verstorben. In den folgenden wöchentlichen Unterrichtungen des Ausschusses nach Weihnachten ist der Schuss von Baghlan kein Thema mehr. Es gibt auch keine mündliche Unterrichtung der Ausschussmitglieder zu dem Thema mehr.

27. Dezember: Bundeswehr-Feldjäger stellen einen ersten «Special Investigations Report» (Sonderermittlungsbericht) zu dem Schießunfall fertig. Er kommt zu dem Schluss, dass es sich «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» um einen Unfall handelte.

6. Januar 2011: Der Kommandeur der Bundeswehrtruppen in Nordafghanistan, Generalmajor Hans Werner Fritz, entscheidet, dass der Fall wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötungen ganz an die Staatsanwaltschaft übergeben werden soll. Das Einsatzführungskommando prüft die Unterlagen dazu aber zunächst noch.

8. Januar: Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP), erhält den Feldjägerbericht.

14. Januar: Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr übergibt alle Unterlagen der Bundeswehr zu dem Fall an die Staatsanwaltschaft Gera.

19. Januar: Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Kossendey unterrichtet den Verteidigungsausschuss des Bundestags über den Schießunfall. Erst auf Nachfrage von Königshaus schildert er den Abgeordneten alle Erkenntnisse des Ministeriums im Detail - unter anderem die Tatsache, dass es etwa zehn Zeugen gegeben haben soll.

20. Januar: Drei Wochen nach Fertigstellung des Feldjägerberichts landet das Papier auf dem Schreibtisch des Ministers. Die Frage, ob er sich schlecht informiert fühle, beantwortet er ausweichend. «In solchen Fällen ist für die Aufklärung die Staatsanwaltschaft zuständig», sagt er lediglich. Und der seien keine Informationen vorenthalten worden.

21. Januar: Guttenbergs Sprecher Steffen Moritz sagt, der Minister sei über die wesentlichen Teile des Feldjägerberichts informiert gewesen. Bundeskanzlerin Angela Merkel stärkt Guttenberg für die Aufklärung den Rücken. Der Verteidigungsminister informiert die Obleute der Fraktionen und weist im Plenum alle Vertuschungsvorwürfe zurück. «Solche Verdächtigungen sind infam», sagt er.

Verteidigung / Bundeswehr
21.01.2011 · 23:11 Uhr
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