Amazon unterliegt im Rechtsstreit um Werbepläne bei Prime Video
Das Landgericht München I hat dem US-amerikanischen Technologieriesen Amazon Grenzen aufgezeigt: Änderungen der Vertragsbedingungen ihres Streamingdienstes Prime Video dürfen in Deutschland nicht einseitig erfolgen, insbesondere wenn diese das Einführen von Werbung beinhalten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verzeichnet dadurch einen Erfolg gegen das Unternehmen. Das Urteil verpflichtet Amazon, die Kunden in Deutschland über die Entscheidung mittels eines sogenannten Berichtigungsschreibens zu informieren. Dennoch bleibt es spannend, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher von Amazon deutete an, dass das Unternehmen derzeit über eine Anfechtung nachdenkt und prüft, welche rechtlichen Schritte als nächstes sinnvoll sind.
Im Urteilsspruch wird deutlich, dass Amazon seine Prime Video-Kunden Anfang 2024 darüber in Kenntnis setzen wollte, dass ab Februar Werbung im begrenzten Umfang ausgestrahlt werden würde. Um dieser zu entgehen, sollten Kunden monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen. Dies bewertete die 33. Zivilkammer als unlauteren Wettbewerb, da eine einseitige Vertragsänderung rechtlich nicht gestattet ist. Bei Vertragsabschluss hatten sich Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt — ein Punkt, dem das Gericht großen Wert beimisst.
Amazon zeigte sich trotz der Niederlage uneins mit der Sichtweise des Gerichts. Ein Sprecher betonte, dass die Kommunikation mit den Kunden, einschließlich Informationen über Werbeeinblendungen, transparent und im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgt sei.

