Das Landgericht München I hat dem US-amerikanischen Technologieriesen Amazon Grenzen aufgezeigt: Änderungen der Vertragsbedingungen ihres Streamingdienstes Prime Video dürfen in Deutschland nicht einseitig erfolgen, insbesondere wenn diese das Einführen von Werbung beinhalten. Der Bundesverband der […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.