Amazon unterliegt im Rechtsstreit um Prime-Preiserhöhung vor Oberlandesgericht Düsseldorf
Amazon gerät erneut in die Schlagzeilen, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf eine bedeutsame Entscheidung gegen den Online-Riesen getroffen hat. Eine Klausel zur Preisanpassung im Rahmen des Prime-Mitgliedschaftsprogramms, die eine Erhöhung der Gebühren ohne explizite Zustimmung der Kunden vorsieht, wurde für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, wie eine Sprecherin der Gerichtsbarkeit mitteilte.
Der Konzern reagierte prompt auf das Urteil und betonte, dass man sich weiterhin transparent und im Einklang mit geltendem Recht verhalten habe. Dennoch prüft Amazon die Möglichkeit, das Urteil juristisch anzufechten, um gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Im Ursprungsprozess hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich geklagt. Bereits im Januar 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf eine ähnliche Entscheidung getroffen, woraufhin Amazon Berufung einlegte. Die umstrittene Klausel gewährte dem Unternehmen das einseitige Recht, im Jahr 2022 Preiserhöhungen für Prime ohne öffentliche Zustimmung durchzusetzen.
Seit der Preisanpassung im September 2022 belaufen sich die Gebühren für Prime-Mitglieder im Jahresabo auf 89,90 Euro statt bisher 69 Euro, und monatlich auf 8,99 Euro anstatt 7,99 Euro. Amazon begründete die damalige Erhöhung mit allgemeinen Kostensteigerungen. Die Verbraucherzentrale sieht jedoch die Möglichkeit einer Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge durch die Kunden. Sie plant eine Sammelklage, um Amazon zur Rücknahme der Preiserhöhung und Rückzahlung der Differenzbeträge zu bewegen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kritisierte die Praxis des Unternehmens scharf und betonte, dass Preisänderungen für bestehende Verträge nicht ohne Zustimmung der Kunden erfolgen dürften.

