Alkohol am Steuer

(lifepr) Düsseldorf, 23.02.2017 - Besonders zu Karneval setzen sich immer wieder Autofahrer alkoholisiert ans Steuer. Weil diese Jecken sich und andere in Gefahr bringen, weitet die Polizei an den tollen Tagen die Kontrollen in der Regel aus. Bereits bei 0,3 Promille Alkohol im Blut beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, so ARAG Experten. Kommt es zu alkoholbedingten Auffälligkeiten oder gar zum Unfall, handelt es sich bereits um eine Straftat, die zudem Punkte und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann. Unabhängig davon, ob ein Fahrfehler vorliegt, beginnt bei 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit, die in einer Kontrolle auf jeden Fall mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis endet. Wer (erstmalig) mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und Punkten rechnen. Für Fahranfänger vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder in der Probezeit herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer! Bei Verstößen sind 250 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen alle, die bei Kontrollen mit 1,6 Promille erwischt werden. Für Wiederholungstäter gilt hier sogar die 0,5-Promille-Grenze. Da oft bei Faschingsfeiern oder Karnevalssitzungen Alkohol im Spiel ist, raten ARAG Experten schon vor Beginn der tollen Party den Nachhauseweg zu planen.

Mehr zum Thema unter: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 23.02.2017 · 09:06 Uhr
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