ALfA begrüßt Verurteilung von Leihmutterschaft als Menschenhandel durch das Europäische Parlament
Kaminski: Weder die Vermietung von Frauenkörpern noch das Verkaufen von Kindern sind mit der Menschenwürde vereinbar

Augsburg, 24.04.2024 (lifePR) - Zur gestern vom Europäischen Parlament verabschiedeten Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Leihmutterschaft als „Ausbeutung“ bezeichnet und genauso verurteilt wie Sklaverei oder Zwangsprostitution, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption sind Menschenhandel. Zu diesem Schluss sind die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments gekommen. Die Überarbeitung (A9-0285/2) der entsprechenden Richtlinie (2011/36/EU) wurde mit einer großen Mehrheit von 563 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen.

Bei der sogenannten Leihmutterschaft wird keine Mutter verliehen, sondern der Körper einer Frau gemietet, um auf diese Weise ein in aller Regel zuvor durch künstliche Befruchtung entstandenes Kind von ihr austragen zu lassen. Was in Deutschland verharmlosend unter dem Begriff der „altruistischen Leihmutterschaft“ ein wichtiges Projekt vor allem der FDP ist, ist in Wirklichkeit ein rasant wachsender Markt, der weltweit auf 14 Milliarden Dollar geschätzt wird und insbesondere Pharmaindustrie und Vermittlungsagenturen gut verdienen lässt – nicht aber die betroffenen Frauen, die ihre Gesundheit hierfür aufs Spiel setzen.

Die Richtlinie legt fest, dass „eine Situation der Schutzbedürftigkeit bedeutet, dass die betroffene Person keine wirkliche oder akzeptable Wahl hat, als sich diesem Missbrauch zu unterwerfen“ (Art. 2, Abs.2 der Richtlinie), was bei den meisten Frauen, die sich einer Leihmutterschaft unterziehen, der Fall ist: Wirtschaftliche Not zwingt sie dazu, auf diese Weise zum Familienunterhalt beizutragen – keine Frau wird als Leihmutter angeheuert, die nicht schon selbst Mutter ist.

Besonders beachtenswert ist: Die Richtlinie legt ausdrücklich fest, dass die Zustimmung eines Opfers von Menschenhandel zur Ausbeutung „irrelevant“ ist. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Frau, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellt, nahezu vollständig die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihr Leben abgeben muss, was dem Wesen der Sklaverei entspricht. Dazu gehört in aller Regel auch der Zwang, einer warum auch immer gewünschten Abtreibung des bestellten Kindes zuzustimmen.

Dieses bestellte Kind ist Vertragsgegenstand, dem so seine Würde genommen wird, dem jedes Recht auf Wissen um seine Herkunft verweigert wird, und das niemals dem Handel mit seiner Person zugestimmt hat. „Es wäre sehr zu begrüßen, wenn angesichts dieser Entscheidung die Expertenkommission, die eine Möglichkeit zur Legalisierung der sogenannten „Leihmutterschaft“ in Deutschland sieht und an anderer Stelle ihre Forderungen mit „Europarecht“ begründet, nun genau dieses Europarecht heranzieht, um ihre Empfehlung zur Legalisierung dieser Form von Menschenhandel in Deutschland zu revidieren.“Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA gehört zu den Unterzeichnern der Deklaration von Casablanca, die ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft fordert. Sie hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 24.04.2024 · 10:54 Uhr
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