Aktivrente: Neue Steuerfreiheit für arbeitende Senioren

Zum Jahreswechsel ist die neue steuerliche Entlastung für erwerbstätige Senioren, die sogenannte Aktivrente, in Kraft getreten. Dieses Modell gewährt älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro im Monat zu verdienen, ohne den Fiskus daran zu beteiligen. Ziel dieser Neuregelung ist es, erfahrene Kräfte zu ermutigen, dem Arbeitsmarkt länger erhalten zu bleiben und aktiv den Fachkräftemangel zu adressieren.
Ergänzend wurde das bisherige Verbot, Arbeitnehmer über das Renteneintrittsalter hinaus ohne triftigen Grund befristet weiterzubeschäftigen, aufgehoben. Diese Maßnahmen sind im Rahmen des Rentenpakets der CDU beschlossen worden, das zudem die Stabilisierung des Rentenniveaus, die Stärkung der Betriebsrenten und eine Anpassung der Mütterrente vorsieht – letztere tritt jedoch erst 2027 in Kraft.

