adidas gegen Nike – Der Streit um Streifen eskaliert erneut

Am Düsseldorfer Oberlandesgericht wird wieder verhandelt – Streifen oder nicht Streifen, das ist hier die Frage.
Ein Paar Hosen mit zwei Streifen – nicht direkt ein Verstoß gegen das Drei-Streifen-Markenzeichen von adidas, doch der Fall illustriert die feine Linie zwischen Hommage und Verletzung des geistigen Eigentums in der Modeindustrie.

Im Zentrum des globalen Sportmodemarktes steht erneut ein juristischer Schlagabtausch der Superlative. Der deutsche Sportartikelhersteller adidas hat einmal mehr seinen US-amerikanischen Konkurrenten Nike vor Gericht gezerrt.

Diesmal geht es um die Frage, welche Gestaltungsfreiheiten bei der Verwendung von Streifen auf Sportbekleidung bestehen und wo die Grenzen des Markenschutzes zu ziehen sind.

Die Verhandlung, die seit dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt, könnte weitreichende Folgen für die Designfreiheit in der Branche haben.

Die Wurzeln des Konflikts

Der Ursprung des Disputs datiert zurück auf das Jahr 2022, als adidas Nike beschuldigte, das charakteristische Drei-Streifen-Design zu imitieren. Das Landgericht Düsseldorf gab adidas recht und verbot Nike, fünf spezifische Hosenmodelle in Deutschland zu verkaufen. Nike legte Berufung ein, woraufhin die Sache nun vor dem Oberlandesgericht verhandelt wird.

Im Fokus des Gerichts – die Bekanntheit der adidas-Streifen gegen Nikes Gestaltungsfreiheit. Die Justiz muss entscheiden, ob ähnliche Designs eine Bedrohung für die Marke darstellen.

Die juristischen Feinheiten

In der mündlichen Verhandlung argumentierte der Anwalt von Nike, dass nicht alle Designs, die Streifen enthalten, automatisch in den Schutzbereich von adidas fallen würden.

Er betonte, dass Streifen als dekoratives Element weit verbreitet seien und dass die Nike-Produkte sich durch die Anzahl, Breite der Streifen und Farbkontraste deutlich von denen von adidas unterschieden. Dazu käme das deutlich sichtbare Nike-Swoosh, das jede Verwechslungsgefahr ausschließe.

Auf der anderen Seite stellte der Anwalt von adidas die Frage in den Raum:

„Darf Nike das überhaupt?“

Er wies darauf hin, dass es bei der Markenrechtstreitigkeit nicht nur um die Verwechslungsgefahr gehe, sondern auch um die Verwässerung der Marke adidas, die über Jahrzehnte aufgebaut wurde.

Die Position des Gerichts

Der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz betonte das Dilemma der rechtlichen Abwägung:

„Wir müssen irgendwo eine Grenze ziehen. Nur wo?“

Er erklärte, dass die bekannten adidas-Streifen zwar einem Großteil der deutschen Bevölkerung bekannt seien, die Verbraucher aber auch schnell erkennen könnten, wann es sich nicht um ein adidas-Produkt handle.

Quelle: Eulerpool

Dennoch genießen bekannte Marken rechtlich einen größeren Schutz. Das Gericht wird nun entscheiden müssen, ob die von Nike angebotenen Hosen zu nah am adidas-Design sind.

Rückblick und Ausblick

Der Streit um Streifen ist in der Sportbekleidungsindustrie nichts Neues. Bereits in der Vergangenheit gab es zwischen adidas und anderen Herstellern ähnliche Auseinandersetzungen, die mal zugunsten und mal zuungunsten von adidas entschieden wurden.

Quelle: Eulerpool

Die Entscheidung, die für den 28. Mai erwartet wird, könnte neue Richtlinien für die Designfreiheit in der Sportbekleidungsindustrie setzen und zeigt einmal mehr, wie hoch die Wellen in diesem milliardenschweren Markt schlagen können.

Die Gelassenheit der Aktionäre beider Unternehmen deutet darauf hin, dass sie auf eine klare Regelung und weniger auf eine unmittelbare Bedrohung für die Geschäftsmodelle hoffen.

Doch unabhängig vom Ausgang dieses Falls bleibt klar, dass der Wettbewerb auf dem Markt für Sportbekleidung nicht nur auf den Sportplätzen, sondern auch in den Gerichtssälen ausgetragen wird.

Finanzen / Unternehmen
[InvestmentWeek] · 24.04.2024 · 20:00 Uhr
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