Ablauf eines Widerspruch gegen die erhaltene Pflegegradeinstufung
Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat einen Pflegegrad erhalten, aber Sie sind der Meinung, die Einstufung entspricht nicht Ihrer persönlichen Wahrnehmung?

Grafing b. München, 28.11.2025 (lifePR) -
Es besteht immer die Möglichkeit Widerspruch gegen die Einstufung einzulegen.
Die nachfolgende Anleitung zeigt Ihnen wie dieser Widerspruch vorzulegen ist:
Bescheid prüfen
Zuerst sollte unbedingt der Bescheid der Pflegekasse gründlich gelesen werden. Im Bescheid wird erläutert, welcher Pflegegrad gewährt wird und auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde. Wichtig ist, die Begründung der Pflegekasse insbesondere die Einschätzung durch den medizinischen Dienst zu verstehen.
Widerspruchsfrist beachten
Der Widerspruch mussinnerhalb eines Monatsnach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Widerspruch nur in Ausnahmefällen, wie z. Bsp. einer verspäteten Zustellung des Bescheids, noch anerkannt werden.
Form des Widerspruchs
Ein Widerspruch muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht, er sollte klar und präzise formuliert sein.
Weiter geht`s mit den genauen Inhalten des Widerspruchs:
- Adresse der Pflegekasse
- Versicherungsnummerder betroffenen Person
- Datumdes Bescheids
- Betreff: „Widerspruch gegen den Bescheid zur Pflegeeinstufung“
- Begründung: Hier können bereits erste Anmerkungen genannt werden, warum der Widerspruch erfolgt. Eine detaillierte Begründung kann nachgereicht werden.
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Pflegekasse XY
Adresse der Pflegekasse
12345 Stadt
Musterstadt, Datum
Widerspruch gegen den Bescheid zur Pflegeeinstufung vom [Datum]
Versicherungsnummer: XXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein. Der mir zugewiesene Pflegegrad entspricht, nach meiner Auffassung, nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf.
Eine detaillierte Begründung reiche ich Ihnen gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Zusätzliche Begründung und Unterlagen sammeln
Nach der fristgerechten Einreichung des Widerspruchs, ist es oft sinnvoll die Begründung zu konkretisieren.
Folgend ist hierbei zu beachten, dass:
- Pflegeprotokollegeführt werden, welche den tatsächlichen Pflegeaufwand dokumentieren.
- Ärztliche Attesteund weiteremedizinische Unterlagengesammelt werden, welche den gesundheitlichen Zustand der betroffenen Person genauer belegen.
- Eventuellandere Gutachten(z. B. von Fachärzten oder Pflegediensten) eingeholt werden, welche die Pflegesituation besser beschreiben.
Zweiter Begutachtungstermin
Liegt der Pflegekasse einWiderspruchvor, wird in der Regel dermedizinische Dienst(MDK für gesetzlich Versicherte oder MEDICPROOF bei privaten Versicherten) erneut eingeschaltet. Einzweiter Begutachtungsterminist unumgänglich, der Pflegebedarf wird erneut geprüft.
Dieser Termin sollte professionell sehr gut vorbereitet werden.
Zum zweiten Termin ist zu beachten:
- Das vorherige Gutachten genau durchlesen und kennen.
- Alle weiteren notwendigen Belege und Pflegeprotokolle bereithalten und auf Vollständigkeit prüfen.
- In der Lage sein, klare Angaben/Aussagen zum tatsächlichen Pflegeaufwand machen zu können.
- Gehen Sie bei diesem erneuten Begutachtungstermin nochmals aufalle alltäglichen Einschränkungenein, auch auf solche, welche zum ersten Termin womöglich nicht ausreichend thematisiert wurden.
Durch die Pflegekasse wird nach der erneuten Prüfung ein neuer Bescheid ausgestellt. Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird der Pflegegrad neu eigestuft. Ebenso kann der Widerspruch abgelehnt werden. In beiden Fällen erhält man einen schriftlichen Bescheid.
Widerspruch abgelehnt: Klage beim Sozialgericht
Für den Fall, dass der Widerspruch abgelehnt wurde, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats eineKlage beim Sozialgerichteinzureichen. Eine Klage ist kostenlos und muss nicht zwingend über einen Anwalt eingereicht werden.
Durch das Sozialgericht wird nun der Fall unabhängig geprüft, ein Gutachter kann eingeschaltet werden um den Pflegebedarf zu beurteilen. Der Weg vor Gericht kann sich zwar hinziehen, bietet aber oft eine Chance auf eine Korrektur des Pflegegrads.
FAZIT
Der Widerspruch zur Pflegeeinstufung ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem man sorgfältig vorgehen muss. Wichtig ist vor allem die Fristen zu beachten, gut dokumentierte Pflegeprotokolle und medizinische Nachweise vorzulegen und sich nicht davor zu scheuen, den Prozess gerichtlich fortzuführen falls der Widerspruch abgelehnt wird.
Als unabhängiger Partner übernehmen wir das gerne für Sie. Wir bieten eine neutrale Meinung und holen immer das Maximum für Sie heraus!

