
Grafing b. München, 28.11.2025 (lifePR) - Es besteht immer die Möglichkeit Widerspruch gegen die Einstufung einzulegen. Die nachfolgende Anleitung zeigt Ihnen wie dieser Widerspruch vorzulegen ist: Bescheid prüfen Zuerst sollte unbedingt der Bescheid der Pflegekasse gründlich gelesen werden. Im ...