Investmentweek

Ab 18 gehört das Depot dem Kind – mit allen Rechten, Pflichten und Risiken

26. Juli 2025, 08:00 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Mit der Volljährigkeit ändert sich der Status des Kinderdepots erheblich. Eltern müssen sich um rechtliche Aspekte und steuerliche Fragen kümmern.

Der große Tag kommt leise – doch er verändert alles

Es ist eine stille Übergabe mit großer Tragweite: Wenn ein Kind 18 wird, gehört das Kinderdepot auf einen Schlag nicht mehr den Eltern – sondern ihm allein.

Wer bis dahin mit gutem Willen, langem Atem und ETF-Sparplänen ein kleines Vermögen aufgebaut hat, muss sich auf einen abrupten Kontrollverlust einstellen. Weder eine App noch ein Haken im Onlinebanking helfen dann weiter.

Denn was vielen nicht bewusst ist: Juristisch gehört das Depot dem Kind von Anfang an. Eltern handeln nur als Vertreter – und mit der Volljährigkeit endet dieses Mandat automatisch.

Viele Banken informieren frühzeitig über den bevorstehenden Wechsel. Doch wer sich auf einen reibungslosen Übergang verlässt, handelt naiv. Denn die Hürden der Praxis sind oft höher als gedacht: VideoIdent, neue Verträge, rechtliche Legitimation – und vor allem: kein Zugriff mehr ohne ausdrückliche Vollmacht.

Der Eigentumswechsel findet nicht mit Klick, sondern mit Wirkung statt

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Mit Erreichen der Volljährigkeit wird das Kind alleiniger, voll geschäftsfähiger Depotinhaber – unabhängig davon, ob es sich der Verantwortung bewusst ist oder nicht.

Banken dürfen den Eltern keinerlei Informationen mehr geben. Weder Einsicht noch Handlungsspielräume. Es sei denn, es liegt eine handschriftlich unterzeichnete Vollmacht des nunmehr erwachsenen Kindes vor – inklusive Identitätsnachweis für beide Seiten.

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Eltern, die weiterhin unterstützen wollen, sollten also rechtzeitig aktiv werden. Eine Vollmacht ist mehr als ein symbolischer Akt. Sie sichert Einfluss und verhindert Missverständnisse, vor allem bei jungen Erwachsenen, die mit Finanzen wenig anfangen können oder wollen.

Steuerlich wird’s schon vorher ernst

Was viele übersehen: Auch wenn Eltern einzahlen – das Vermögen gehört steuerlich bereits vor dem 18. Geburtstag dem Kind. Zinserträge, Dividenden, Kursgewinne: All das zählt beim Fiskus als Einkommen des Minderjährigen.

Gut, wenn die Summen klein bleiben – denn dann greift der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell rund 12.100 Euro) sowie der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro). Doch wenn das Depot gut gelaufen ist – oder gar Großeltern mitinvestiert haben –, kann es schnell steuerlich relevant werden.

Neue Einzahlungen nach dem 18. Geburtstag gelten als zusätzliche Schenkungen. Auch das kann beim Überschreiten des Schenkungsfreibetrags von 20.000 Euro (pro Elternteil) steuerpflichtig werden. Wer also plant, das Depot weiter zu befüllen, sollte auch steuerlich nicht blauäugig handeln.

Geld kann bei Förderungen zum Stolperstein werden

Noch gravierender sind die Auswirkungen auf mögliche Sozialleistungen. Das Kinderdepot kann nämlich Förderansprüche gefährden – etwa beim BAföG. Hier wird das Depotvermögen voll angerechnet. Liegt es über der Freigrenze von aktuell rund 15.000 Euro, kann das nicht nur die Höhe der Förderung schmälern, sondern sie vollständig ausschließen.

Auch bei der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse spielt das Depot eine Rolle. Kapitalerträge zählen als Einkommen. Wer mehr als rund 556 Euro monatlich daraus erzielt, verliert den Anspruch auf kostenfreie Mitversicherung über die Eltern.

Die Folge: Eigene Beiträge – und oft ein frühzeitiger Wechsel in die teure freiwillige Versicherung.

Zwischen Zinseszins und Selbstverantwortung

Die Idee des Kinderdepots ist wirtschaftlich sinnvoll. Früher Start, lange Laufzeit, solide Strategie – all das kann zu einem beachtlichen Vermögen führen.

Doch mit der Volljährigkeit beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch die Phase der finanziellen Eigenverantwortung. Die besten Renditen nützen wenig, wenn das Konto leergekauft wird, weil der frischgebackene Erwachsene sich das erste Auto oder eine Weltreise gönnt.

Genau hier liegt das Dilemma: Wer vorsorgt, muss auch loslassen. Oder vorsichtig begleiten – mit Vertrauen, Gesprächen und rechtlichen Vorkehrungen. Ein Depot ist eben nicht nur ein Konto – sondern auch ein Lehrstück in Verantwortung. Für beide Seiten.

Finanzen / Education / Kinderdepot / Volljährigkeit / steuerliche Aspekte
[InvestmentWeek] · 26.07.2025 · 08:00 Uhr
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