140.000 Hartz-4-Empfänger von Zwangsverrentung bedroht
Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel könnte für zehntausende Hartz-4-Empfänger negative Auswirkungen haben. Denn die Richter sehen es als rechtmäßig an, ältere Bezieher der Sozialleistung auch gegen deren Willen in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken, selbst wenn damit Rentenabschläge verbunden sind.
Durch das am Mittwoch getroffene Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts droht zehntausenden Arbeitslosengeld II-Empfängern die Zwangsverrentung. Aus Sicht der Kassler Richter ist das Vorgehen der Jobcenter, ältere Hartz-4-Bezieher in die Rente mit 63 zu schicken, rechtmäßig. Den Grund dafür liefert die im zweiten Sozialgesetzbuch verankerte Selbsthilfeverpflichtung. Laut Paragraf 12a sind Leistungsberechtigte dazu verpflichtet, "Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist." Weigern sich Empfänger, dürfen die Jobcenter den Antrag auf den verfrühten Renteneintritt stellen, auch wenn mit der Rente mit 63 Rentenabschläge verbunden sind (Az.: B 14 AS 1/15 R).
Hartz-4-Empfänger: Vorzeitige Verrentung rechtmäßig
Im konkreten Fall muss der Kläger nun damit leben, künftig weniger Rente zu erhalten. Dabei wird die Altersrente um 0,3 Prozent gekürzt für jeden Monat, den der Betroffene vor Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht bzw. geschickt wird. Für den Kläger würde dies einen Abschlag von 77 Euro pro Monat, also 924 Euro im Jahr bedeuten. Für das BSG ist die verminderte Rente jedoch kein Grund, dass die Zwangsverrentung nicht mit deutschem Recht vereinbar ist. Zudem ist "die vorzeitige Altersrente trotz der Abschläge erheblich höher als der Arbeitslosengeld II-Bedarf des Klägers", so das Bundessozialgericht.
"Menschen werden in die Altersarmut genötigt"
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das Urteil scharf. "Die Zwangsfrühverrentung von Hartz-4-Beziehern ist rücksichtslos und kurzsichtig. Um die Sozialkassen kurzfristig zu entlasten, werden Menschen in die Altersarmut genötigt." Der Verband geht davon aus, dass bis 2016 insgesamt rund 140.000 Hartz-4-Empfänger von der Zwangsverrentung bedroht sind. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kann der Praxis nicht Gutes abringen. Einerseits "betone die Bundesregierung die Notwendigkeit längerer Lebensarbeitszeiten", andererseits dürfen Jobcenter Menschen frühzeitig in Rente schicken, zitiert das Handelsblatt den DGB.
Zwangsverrentung von Hartz-4-Empfängern: Ausnahmen möglich
Wie viele ältere Arbeitslosengeld II-Bezieher künftig tatsächlich davon betroffen sind, vom Jobcenter zur Antragstellung auf einen vorgezogenen Renteneintritt aufgefordert zu werden, ist ungewiss. Denn dem BSG-Urteil nach müssen die Jobcenter Einzelfallgesichtspunkte berücksichtigen. Dazu zählt beispielsweise, ob der Bezug der gekürzten Renten dazu führe, auf ergänzenden Sozialleistungen angewiesen zu sein. Auch wenn "in nächster Zukunft eine Altersrente abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann", sind Ausnahmeregelungen möglich, sagte Gerichtssprecherin Nicola Behrend.

