Steuer Steuerfragen-Thread

Ich weiß gerade nicht, wie es beim Zivildienst ist, aber für die Dauer des Wehrdienstes hatten meine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Irgendwas von wegen Rundumversorgung durch den Staat mit Unterkunft und Essen oder so...
 
Klingt vom Detailgrad fast schon nach ner Prüfungsaufgabe. Jedenfalls kaue ich jetzt nicht alles durch, zumal quasi eh alles alte Teilfragen sind.

Ist der Unterschied zwischen Steuer- und Kindergeldberechnung beachtet?
Gibt es Lücken in den Berücksichtungszeiten als Kind?
Wie hoch sind die aktuellen Grenzwerte?
Welche Beträge können von den Einnahmen abgezogen werden?
 
Wie macht man der Familienkasse des öffentlichen Dienstes sowie der DAK klar, das 1.500€ Einnahmen != Gewinn sind. Ich betreibe einen Paidmailer wo ja bekanntlich die User am Ende vom Monat ihr Guthaben bekommen, allerdings erst ab XX€ auszahlen können.

Da ich aber in dem Monat noch keine Ausgaben habe, sieht es natürlich so aus als hätte ich nun z.B. 1.500€ Gewinn :roll:.

Überhaupt behauptet die DAK, das ich mich selbst versichern müsste sobald meine Einnahmen größer als XX€ sind, auf Nachfrage ob Einnahme = Gewinn teilte man mir mit das damit Einnahmen gemeint wären und nicht der Gewinn, halte ich für sehr schwachsinnig...

Dazu dann auch noch eine Idee da ich eh mit dem Gedanken spiele eine UG zu gründen. Dort bekomme ich doch als Geschäftsführer ein monatliches Gehalt oder? Das könnte man doch dann theoretisch so niedrig machen das es unter dem Freibetrag bleibt? Oder zählen da dann trotzdem die Einnahmen der UG? :ugly:
 
Ich hätte da auch mal wieder eine Frage. Und zwar habe ich mit einigen Freunden einen kleinen Chor gegründet, und da wir eigentlich relativ gut sind, zumindest mient das unser Publikum ;), besteht nun für uns die Möglichkeit im Sommer bei einem Konzert aufzutreten, für das wir dann auch Geld bekommen sollen.
Wie machen wir das jetzt am besten, weil unseren Gewinn müssen wir ja sicher versteuern. Im Augenblick ist das zwar eigentlich fast nichts, da wir davon erst einmal lediglich die Ausgaben decken, aber das könnte sich ja noch ändern.
Was müssen wir tun, bzw. anmelden, dass wir als Chor z.B. Rechnungen schreiben können, wenn wir gebucht werden, und dann evtl. auch mal einen Teil von dem Geld als Gewinn (Lohn) an die Sänger auszahlen können, falls es mal genug geben sollte.
Ich habe jetzt schon bei eingen Chören gesehen, dass die einen Verein gegründet haben, aber weiß nicht ob das die einzige bzw. optimale Lösung ist. Deshalb wollt ich jetzt einfach mal hier fragen, ob sich damit jemand auskennt und mir da weiterhelfen kann.
 
@gremlin:
Natürlich ist nur der Gewinn beitragspflichtig und nicht der Umsatz - egal ob jetzt aus Sicht der USt brutto oder netto. Wenn es jetzt Streit darüber gibt, ob Einnahmen Gewinn darstellt, dann sprechen meine Buchführungskenntnisse dafür, dass das unter bilanziellen Gesichtspunkten nicht sein kann, wenn gegenüber den Einnahmen entsprechende Verbindlichkeiten aufgebaut werden. Theoretisch könnte bei EÜR aber zu Verschiebungen kommen, da hier ja immer erst gegengerechnet werden kann, wenn entsprechendes Geld wegfließt und somit könnten die nicht ausbezahlten Beträge zunächst beitragspflichtig sein. Aber ehrlich gesagt habe ich mir über die Frage noch nie Gedanken gemacht und ich komme auch gerade zu keiner 100%igen Antwort.

Allerdings musst du noch bedenken, dass alle Einkunftsarten beitragspflichtig sind. Daher bringt dir ein gesellschaftsrechtlicher Umweg wohl überhaupt nichts.

@slemens: Ob es sich bei Hobbytätigkeiten wirklich lohnt ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt zu schaffen weiß ich nicht so genau. Am einfachsten ist es, wenn jeder als Privatperson gegenüber dem Verantstalter auftritt und auch jeder seine anteiligen Kosten selbst trägt, dann kommt das entsprechend bei jedem in die ESt-Erklärung und gut. Ist es aber umfangreicher, dauerhafter oder umsatzsteuerlicher, sollte an einer professionellen Beratung nicht gespart werden, da es hier verschiedenste Bereiche zu bedenken gibt.
 
@gremlin: Ich meine mich zu erinnern, dass es für die Versicherungspflicht tatsächlich auf die Höhe der Einnahmen ankommt. Berechnet werden die Beiträge jedoch nach dem Einkommen.

Ich halte die Idee mit der UG auch nicht für gut, allerdings aus einem anderen Grund. Die UG ist eine kleine GmbH, die Notarkosten hervorruft, wo Gesellschafterbeschlüsse gemacht werden müssen, die Jahresabschlüsse erstellen muss, usw. Das kostet alles sehr viel Geld. Mehr als du eventuell bei der DAK einsparen könntest.

@Slemens: So wie ich das einschätze, liegt Gewinnerzielungsabsicht vor, da weitere Veranstaltungen geplant sind. Meines Erachtens seid ihr nun mangels einer anderen Vereinbarung eine GbR. Da es eine künstlerische Tätigkeit und damit keine gewerbliche ist, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Wenn ihr sicher seid, dass ihr weitere Auftritte plant, reicht eine Anmeldung beim Finanzamt. Dann muss ein Fragebogen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ausgefüllt werden.

Sofern ihr eine Rechnung schreibt, schreibt ihr diese als GbR unter Angabe aller Gesellschafter. Ich gehe mal von weniger als 17.500 EUR an Einnahmen aus. Daher die Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben, da ihr dann Kleinunternehemer seid. Allerdings wenn ihr viele Ausgaben habt, in denen Umsatzsteuer enthalten ist, kann es sinnvoll sein, nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Für eure Einnahmen, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist, muss dieses Unternehmen außerdem Beiträge zur Künstlersozialkasse abführen.

An Steuererklärungen müsst ihr dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der ihr angebt, Kleinunternehmer zu sein (oder auch nicht). Desweiteren muss eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung für die GbR erstellt werden, in der dann die Einkünfte an die Gesellschafter für die Einkomensteuererklärung zugewiesen werden.

Dass jeder als Privatperson einzeln gegenüber dem Veranstalter auftritt und das Finanzamt dies ohne gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung anerkennt, wage ich zu bezweifeln.

Also zusammengefasst: Entweder das ist einmaliges Hobby, dann für die Steuer irrelevant. Oder es wird kompliziert.
 
Hab mal wieder ein Problem, diesmal ein etwas größeres :(. Und zwar geht es um Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererklärung 2007! Dort hatte ich um Fristverlängerung gebeten und habe diese bis Dezember 2008 bekommen. Problem war bei mir das ich nur noch einen Bruchteil der Unterlagen aus 2007 habe.

Die Schuld liegt hier eindeutig bei mir, ich hatte in 2007 keinen Drucker, hatte alle Unterlagen immer nur auf dem PC gespeichert, Voranmeldungen per Elster übertragen und nichts ausgedruckt. Im Januar 2008 ging mein Computer kaputt und alles war weg. Habe nur noch einen geringen Teil an Unterlagen. Gewerbe hatte ich Juni 2007 angemeldet, sodass es nur ein halbes Jahr ist für das ich abgeben müsste. In diesem Jahr kam ich überall unter die Freibeträge. Ust habe ich jedoch auf die Befreiung verzichtet.

So hatte dann versucht über meine Bank noch an Auszüge zu kommen aber ich habe das über Online-Banking gemacht und die meinten das ich deshalb keine am Drucker oder Schalter bekommen könnte, sie könnten mir allerdings Monats-Auszüge erstellen, zu je 25€ pro Blatt macht 150€ :evil:.

Im Februar schrieb mich dann das FA an, das ich die Erklärungen noch abgeben müsste, wenn ich dies nicht tun würde, würden sie meine Steuer schätzen. Dachte ich mir perfekt kann ich mir die Kosten für die Auszüge sparen und die schätzen dann, können ja nicht wirklich viel schätzen für das halbe Jahr, sodass ich immer noch bei 0€ bleibe (da unter Freibetrag).

Dachte ich aber auch nur, letzte Woche kam nun ein Brief vom Finanzamt:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie sind bis heute der Aufforderung die nachfolgenden aufgeführten Steuerkläungen abzugeben, nicht nachgekommen.

[...]spätestens bis zum 13.05.2009 abgeben[...]ansonsten müssten gegen Sie nach §§ 328 ff. AO folgende Zangsgelder festgesetz werden:

Einkommenssteuer 2007 - angedrohtes Zwangsgeld 200€
Umsatzsteuer 2007 - angedrohtes Zwangsgeld 200€

[...]
Hochachtungsvoll
Ihr Finanzamt

Tolle Sache! :sick: Erst schreiben sie, dass sie es schätzen würden und dann kommt doch sowas. Ich kann derzeit selbst maximal schätzen was ich in dem Zeitraum eingenommen habe, sodass ich nicht mit gutem Gewissen meine Steuererklärung abgeben könnte :-?.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

1) Ich habe doch 2007 monatlich meine UST Voranmeldungen abgegeben, kann ich von diesen Erklärungen Kopien beim Finanzamt anfordern? Somit hätte ich schon einmal meine Umsatzsteuererklärung fertig, denn dort hat sich im Nachhinein nichts mehr verändert und ich müsste die Zahlen einfach nur übernehmen.

2) Kann ich die Einkommenssteurerklärung einfach schätzen? Wenn ich nun einfach angebe das ich in den 6 Monaten 4.000€ durch das Gewerbe eingenommen hätte dürfte mir doch eigentlich nichts passieren :think: (soviel war es auf keinen Fall da es noch im Anfang war und die Ausgaben teilweise höher als die Einnahmen)

Steuerhinterziehung könnte man mir nicht vorwerfen da es durch meine Falschangabe zu keinem Vorteil für mich kam. :think:

Naja aus Fehlern lernt man :p mittlweile drucke ich immer alles sofort aus und hefte es ordentlich ab ;).
 
Dumme Frage: Du hast jetzt ein Jahr lang versucht, die Unterlagen zu sammeln, bist aber nicht einmal auf die Idee gekommen, beim Finanzamt anzurufen und denen die Sache zu erklären und zu fragen, was Du machen sollst?

Marty
 
Tja ist für mich auch seltsam. Wenn du Anfang 2008 weißt, dass du Nachweisprobleme haben wirst, glaubst du dann, dass es Ende 2008 besser aussieht?

Und um eine Abgabe der Steuererklärung wirst du wohl nicht umher kommen. Die können auch so lange Zwangsgelder einfordern, bis sie was bekommen, selbst wenn dann hinterher keine Nachzahlung rauskommt. Die Möglichkeit zur Schätzung seitens des Finanzamtes dient hier als zusätzliches Druckmittel.

Im Bereich der Überschusseinkünfte reicht es, wenn Werbungskosten z.B. glaubhaft gemacht werden. Das kann ganz ohne Belege schwierig sein und man muss sicher auf viele Details verzichten, aber ganz aussichtslos ist es nicht.

Im gewerblichen Bereich gibt es aber Aufbewahrungspflichten. Und zu denen gehört eine ordentliche Datensicherung. Kontoauszüge nachmachen lassen könnte hier zumindest ein Grundpfeiler sein. Die Kosten dafür kannst du als Lerneffekt zur Notwendigkeit von Datensicherungen ansehen.
 
@Marty:
Ja, ich war halt der naiven Meinung das wenn sie es schätzen müsste ich nichts abgeben und der Fall hätte sich erledigt :wall:. Hinterher ist man immer schlauer.

@Joschi
Mittlerweile sichere ich ja alles immer, und drucke es mir so schnell wie möglich aus, damit so etwas nicht noch einmal passiert, damals hatte ich wie gesagt noch keinen Drucker und wollte die Unterlagen so lange speichern bis ich einen Drucker habe, bzw. die Möglichkeit bei einem bekannten mal etwas auszudrucken.

Naja ich werde dann wohl mal beim Finanzamt anrufen und fragen was die meinen und dann ggf. die Auszüge nachmachen lassen. Wobei ich 25€ pro Blatt extrem viel finde, aber bin ich ja selbst dran schuld. :-?
 
Ich weiß ja nicht, wie weit es zu deinem Finanzamt ist, aber besser als Telefonat/Mail/... ist der Kontakt mit einem Berater. Du gehst zu ihm und erklärst ihm glaubhaft deine Angaben. Du kannst dabei auch auf die Zahlen von 2008 verweisen und die Entwicklung beschreiben. Und der BErater sagt dir, was du dann tun musst oder was du lassen kannst.
Der einzige NAchteil dabei ist, dass dieses Gespräch evtl. etwas kostet, ich glaube, da haben sich die Modalitäten geändert. Aber das kannst du bei einer Terminanfrage ja telefonisch klären. :p
 
Sind knapp 30 km bis zu meinem FA (wir wohnen hier ziemlich abgelegen in einem 800 Einwohner Dorf :p), aber den Weg werde ich dann natürlich auf mich nehmen.
 
@Marty:
Ja, ich war halt der naiven Meinung das wenn sie es schätzen müsste ich nichts abgeben und der Fall hätte sich erledigt
Ich habe das mal mitbekommen, wie jemand geschätzt wurde... Glaube mir, nach Eingang der Schätzung bist Du erstmal drei Tage nicht ansprechbar, weil Du nach Luft ringst :D

Naja ich werde dann wohl mal beim Finanzamt anrufen und fragen was die meinen und dann ggf. die Auszüge nachmachen lassen. Wobei ich 25€ pro Blatt extrem viel finde, aber bin ich ja selbst dran schuld. :-?

Stehen diese 25 Euro denn im Preisverzeichnis Deiner Bank? Und sind Deine Kontoauszüge nicht abrufbar beim Online-Banking? Ich kann bei der DKB alle Kontoauszüge der letzten Jahre problemlos online einsehen und ausdrucken.

Marty
 
Ich habe das mal mitbekommen, wie jemand geschätzt wurde
Aber die müssen doch auch sachlich bleiben :think: wenn sie doch anhand meiner UST-Voranmeldungen sehen wieviel ich dort eingenommen habe, können die doch nicht einfach noch ein paar Nullen dran hängen :think:

Stehen diese 25 Euro denn im Preisverzeichnis Deiner Bank?
Habe nun mal nachgeschaut, und folgendes gelesen:

Duplikate von Kontoauszügen und Belegen (soweit durch
vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht): je Auszug/Beleg 6,00 EUR

Das müsste das doch sein :think: das wäre ein annehmbarer Preis, werde noch einmal zur Bank gehen und die darauf ansprechen.

Und sind Deine Kontoauszüge nicht abrufbar beim Online-Banking?
Ich kann nur die Auszüge der letzten 90 Tage abrufen, bzw. wenn ich die Auszugsnummer noch weiß, dann kann ich diese eingeben. Allerdings fängt die bei jedes Jahr wieder bei 1 an, wenn ich also nun Auszugsnummer 2 eingebe, bekomme ich Auszug Nummer 2 aus 2009, und nicht den aus 2007 :(
 
Aber die müssen doch auch sachlich bleiben :think: wenn sie doch anhand meiner UST-Voranmeldungen sehen wieviel ich dort eingenommen habe, können die doch nicht einfach noch ein paar Nullen dran hängen :think:

die schätzen Dich so hoch wie sie irgendwie können, Steuerschätzung ist nicht einfach als Ersatz gedacht sondern nen Druckmittel um Dich zur Abgabe der korrekten Unterlagen zu drängen
 
Wieso sollte das FA einfach deine Voranmeldungen übernehmen? Es könnte ja theoretisch auch sein, dass du beim voranmelden ein paar Nuller vergessen und dann ausversehen die Unterlagen verloren hast. Das traue ich natürlich niemand persönlich zu, aber genau diese Möglichkeit ist der Grund, warum Schätzungen immer eher übertrieben hoch sind - und da sind sie eben absolut gerechtfertigt. Da ist das Basarhandeln von wegen Privatanteil eines PKW oder ähnliche Pseudoschätzungen schon wieder ein anderes Thema.
 
SPD will Verzicht auf Steuererklärung belohnen

Um den Umfang der Steuerbürokratie zu reduzieren, soll allen 30 Millionen Lohnsteuerpflichtigen angeboten werden, auf die jährliche Einkommensteuererklärung zu verzichten. Eine Mitteilung per Postkarte an das Finanzamt soll dafür genügen. Ehepaare sollen dafür einen Bonus von 600 Euro und Alleinstehende 300 Euro bekommen. Davon profitieren somit alle Bürger, die keine oder nur eine geringe Steuererstattung erwarten können. Allein zwei Millionen Arbeitnehmer gäben derzeit gar keine Lohnsteuererklärung ab, weil sie den Aufwand scheuten oder keine Erstattung zu erwarten hätten, hofft die SPD. Die Finanzämter sollen so entlastet werden und mehr Zeit und Personal haben, um Steuerhinterzieher zu verfolgen. Besonders attraktiv sei die Option einer Prämie für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, betont die SPD. Für sie könne der Bonus die Sozialabgaben im nahezu steuerfreien Niedriglohnbereich ausgleichen.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,619261,00.html

Das Wahljahr ist scheinbar für kreative Überraschungen gut, nur was versprechen sie sich davon?
Diese Maßnahme ist doch nur sinnvoll, wenn momentan quasi alle Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ihre Steuererklärung machen. Denn alle, die noch nie ne Steuererklärung machen, bekommen auf diesem Weg Geld frei Haus geschenkt.
 
Tja was ist das.. Ich habe mir zwar die Tage hin und wieder Gedanken gemacht, aber irgendwie ist mir das Thema auch nicht sooo wichtig.

Ob sich das aus staatlicher Sicht lohnt, kann ich auch schlecht beurteilen, da ich weder die durchschnittliche Erstattung bei Antragsveranlagungen kenne, noch der Personalaufwand, der zur entsprechenden Ermittlung notwendig ist. Wenn diese beiden Faktoren - abzüglich dem personellen Mehraufwand der zur Prämienauszahlung notwendig ist - größer sind als die Prämien, dann macht der Staat ein Plus.

Aus Sicht der Nichtabgeber wird es zwei Effekte geben. Die einen haben einen (kleinen) Vorteil und die anderen verzichten auf zusätzliches Geld, weil sie - ähnlich wie bei der Abwrackprämie - von der möglichen Zahlung geblendet sind.

Naja, ich erinnere mich irgendwie an den Wahlkampf 2005 zurück erinnert. Damals hatten wir auch die unterschiedlichen Wahlkampfversionen von Pendlerpauschale und Umsatzsteuersatzänderung beleuchtet und mir war damals schon klar, dass das anders kommen wird. Vorfreude oder Panik ist also zur jetzigen Zeit unangebracht.
 
Ich mach das... :D

Aber nur, wenn:
- ich meine Steuerklassenwahl 3 und 5 behalten darf
- das Elterngeld meiner Frau weiterhin so fliesst wie bisher
- ich meine Freibeträge weiterhin auf der Steuerkarte habe

Ich rechne für 2008 mit einer Nachzahlung von fast 2.500 Euro, wenn ich eine Erklärung mache. Ich würde darauf verzichten, wenn ich dafür 600 Euri bekomme :)

Marty
 
Tja Marty, ich habe mir zwar die Details der SPD-Idee nicht angeschaut, ich interpretiere aber mal, dass es nur für Antragsveranlagungen geht. Du hast gleich mehrere Punkte um in eine Pflichtveranlagung zu fallen. :p

Aber das weißt du ja auch :D