Steuer Steuerfragen-Thread

Tja Marty, ich habe mir zwar die Details der SPD-Idee nicht angeschaut, ich interpretiere aber mal, dass es nur für Antragsveranlagungen geht.
Da steht aber doch "es soll allen 30 Mio. Steuerpflichtigen angeboten werden"... Da bin ich auch dabei... Menno.

Dabei hat die Uschi mit den 7 Kindern doch gesagt, das Elterngeld wäre steuerfrei.

Marty
 
Doch der Bonus soll nicht für jeden gelten. Wer Nebeneinkünfte bezieht, etwa aus Vermietungen oder anderen Quellen, soll nach dem Willen der SPD weiter eine Steuererklärung abgeben, schreibt die "Süddeutsche" weiter. Adressaten der Prämie seien Bürger, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben, sowie alle Beschäftigten, die mit einer Erstattung von weniger als 300 Euro rechnen - profitieren sollen also hauptsächlich Klein- und Durchschnittsverdiener.

Daraus und aus meiner Ansicht über §46 EStG interpretiere ich, dass es am Ende nur für Antragsveranlagungen gelten wird - etwas anderes darf und kann auch einfach nicht sein.

Auch wenn Frau von und zu Leyenhaft viel redet wenn der Tag lang ist.. Elterngeld ist steuerfrei (§3 Nr. 67), steht halt nur auch unter Progressionsvorbehalt (§32b (1) S. 1 Nr. 1 j))
 
So, ich muss jetzt zu meiner letzten Frage (https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=4294460&postcount=424) und die Antwortt darauf (https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=4294919&postcount=426) doch nochmal nachfragen.
Und zwar hab ich mich jetzt über Google mal noch ein bisschen schlau gemacht, aber da haben sich dann zu einigen Punkten mir doch noch einige Fragen gestellt.
Und zwar muss ja eine GBR die Vor und Nachnahmen aller Mitglieder enthalten, kann eine Phsantasiebezeichnung dabeihaben und muss dann GBR mit im Namen enthalten. Müssen dann Rechnungen auf den kompletten Namen ausgestellt werden, oder reicht da auch "Phantasiebezeichnung GBR" und dann eine Person, an die diese geschickt wird. Und wenn man keine Räume angemeitet hat, reicht dann als angegebene Adresse bei dem Empfänger die Adresse eines Gesellschafters?
Und wenn wir Rechnungen ausstellen, dann muss wenn ich das richtig verstanden haben jeder Gesellschafter namentlich mit draufstehen, oder?
Damit komme ich dann auch gleich zu noch einer Frage. Da wir etwa ein Dutzend Sänger sind, wäre es dann möglich, dass da nur 2-3 die Gesellschafter in der GBR sind, und der Rest dann am Jahresende nur ausbeezahlt wird, indem wir die sozusagen als Sänger angemietet haben, oder denen mal eine Fahrtkostenabrechnung für entstandene Kosten bezahlen?
Ich hoffe mal dass das jetzt soweit das wichtigste war, und danke schonmal für Antworten.
 
Und wenn wir Rechnungen ausstellen, dann muss wenn ich das richtig verstanden haben jeder Gesellschafter namentlich mit draufstehen, oder?

Ich würde sagen, einer reicht. Aber sicher bin ich nicht. § 15b GewO lässt mich das vermuten.

Damit komme ich dann auch gleich zu noch einer Frage. Da wir etwa ein Dutzend Sänger sind, wäre es dann möglich, dass da nur 2-3 die Gesellschafter in der GBR sind, und der Rest dann am Jahresende nur ausbeezahlt wird, indem wir die sozusagen als Sänger angemietet haben, oder denen mal eine Fahrtkostenabrechnung für entstandene Kosten bezahlen?
Eine GbR darf natürlich Angestellte haben. Dabei sollte man aber beachten, dass dann auch Sozialabgaben etc. fällig werden.

Einfacher wäre doch: Alle Chormitglieder melden ein Gewerbe an. Ein Chormitglied tritt gegenüber dem Kunden auf und schreibt die Rechnungen, sozusagen als alleiniger Vertragspartner. Die anderen Chormitglieder schreiben diesem einen Chormitglied dann Rechnungen für die Auftritte.

Also: Chormitglied 1 schreibt Rechnung über 1000 Euro an Kunden. Chormitglieder 2-9 schreiben Rechnungen an Chormitglied 1 über jeweils 100 Euro. Dann hat jeder seine 100 Euro und man hat keinen Ärger mit einer GbR

PS: Sänger sind natürlich auch eher Freiberufler, eine Gewerbeanmeldung könnte man sich also sparen.

Marty
 
§ 15b GewO ist in der aktuellen Fassung 2009 weggefallen, es gibt dort also keine besonderen Vorschriften mehr für das Auftreten einer GbR im geschäftlichen Verkehr.

Nachdem was ich gelesen habe, muss die GbR eindeutig und leicht identifizierbar sein, wenn sie einen Fantasienamen trägt. Aus der Praxis weiß ich jedoch, dass Rechnungsempänger oft aus haftungsrechtlichen Gründen darauf dringen, alle Gesellschafter der GbR auf Rechnungen benennen zu lassen, um ggf. auf die einzelnen Gesellschafter zurückgreifen zu können.

Wenn keine Räume angemietet wurden, ist im Gesellschaftsvetrag eine Vereinbarung über den Sitz am Wohnsitz eines Gesellschafters möglich, der dann auch Empfangsberechtigter für die Gesellschaft sein sollte.

Wenn ihr ein Dutzend Sänger seid, kommt es darauf an, ob ein gleichberechtigtes Nebeneinander besteht, dann sind alle Gesellschafter der GbR. Wie man dann die Gewinne verteilt, kann man ja regeln.

Wenn nur einer gegenüber dem Veranstalter auftritt, und die anderen ihm Rechnungen stellen, sehe ich das Problem, dass alle anderen nur den einen Auftraggeber haben und selber keine Angestellten haben. Von daher droht Scheinselbständigkeit (sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer und damit Beiträge vor allem für den Rechnungsempfänger) oder arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit, die wiederum Rentenversicherungsbeiträge bei den einzelnen Rechnungserstellern auslöst.
 
Das heißt dann also wenn ich das richtig verstanden habe, es würde reichen wenn 2 oder 3 Gesellschafter angegeben sind, aber manchee Kunden fordern evtl. die Angabe von allen Gesellschaftern.
 
Wenn nicht alle Sänger in der GbR Gesellschafter sind, dann ist das eben so.
Wenn die Kunden alle Gesellschafter wissen wollen und es nur 2-3 sind, erfahren sie eben 2-3 Namen.
Die anderen Sänger sind in Martys Modell ja quasi Outgesourct ^^
Sie sind "fremde" Gewerbetreibende, dessen Leistung die GbR zukauft.
 
Und wenn jetzt alle in Gesellschafter wären, müssten dann unedingt alle drauf, oder würde dann ein Teil reichen? Ich bilde mir ein das hätte ich irgendwo mal so rausgelesen.
Aber jetzt ist mir noch etwas anderes gekommen. Und zwar entstehen ja allen Sängern Fahrtkosten für die Wege zu Proben und Konzerten. Wenn wir jetzt eine GBR mit 2-3 Personen gründen, uns sozusagen Sänger dazubuchen, die aber kein Geld für den Auftritt bekommen, sondern nur für die gefahrenen Kilometer die Fahrtkosten ersetzt bekommen, würde das rechtlich in Ordnung sein? Oder können die Fahrtkosten nur für die Gesellschafter ersetzt werden?
Wenn das nämlich so möglich wäre, wäre sowieso fast aller Gewinn verbraten.
 
danke für den Link. Sind echt gute Infos.
Nur die letzte Frage hat er nicht beantwortet, nämlich ob wir auch nicht Gesellschaftern Fahrtkosten erstatten können, wenn sie zu Proben und Konzerten gefahren sind, und das in einer Liste ordentlich aufgelistet haben.
Weil das würde dann z.B. auch für Leute zutreffen, die dann bei unseren Konzerten helfen, dass alles klappt.
 
Wieso nicht? Es werden in der GbR alle Einnahmen und alle zusammenhängenden Ausgaben erfasst und jeder Gesellschafter wird dann anteilig an Gewinn oder Verlust beteiligt und bringt diesen in seine Steuererklärung ein. Für die GbR gibt es dazu eine gesonderte Feststellung.
 
OK, super, dann werden wir es wohl so in etwa machen, ich denke das ist das einfachste. Danke für die Hilfe
 
Heyho,

bis zum Monatsende müssen ja alle Steuererklärungen usw. abgegeben werden und dieses Jahr ist es mein erstes - deshalb mal meine etwas banalen Fragen:

Ich bin Schüler, habe keinen Nebenjob oder ähnliches sondern nur ein Kleingewerbe. Über dieses Kleingewerbe hab ich dieses Jahr genau 2 Posten "abgewickelt" bzw. 2 kleine Aufträge gehabt. Diese belaufen sich auf kleine Summen (unter 1000 € ) die somit auch keinerlei Grenzen wie kindergeld usw. "ankratzen".

Jetzt meine Grundlegende Frage:

Ich habe gehört / gesagt bekommen ich muss jetzt nachträglich für meine Einnahmen Steuern zahlen ( fast 40 % ? ) die ich dem Finanzamt überweisen muss.

Eigentlich hab ich immer gedacht als kleinunternehmer müsste ich das nicht ?

Ich habe Rechnungen geschrieben welche ich ohne Umsatzsteuer ausgewiesen hab ( laut dieser einen Kleinunternehmerregelung ).

Ist das wirklich so korrekt oder hab ich da was falsches erzählt bekommen ?
 
bis zum Monatsende müssen ja alle Steuererklärungen usw. abgegeben werden und dieses Jahr ist es mein erstes
2008 oder 2009? Die Erklärung ist für 2008.

Diese belaufen sich auf kleine Summen (unter 1000 € ) die somit auch keinerlei Grenzen wie kindergeld usw. "ankratzen".
Wenn Du sonst kein Einkommen hattest, musst Du auch keine Steuern zahlen. Eine Erklärung musst Du trotzdem machen.

Ich habe gehört / gesagt bekommen ich muss jetzt nachträglich für meine Einnahmen Steuern zahlen ( fast 40 % ? ) die ich dem Finanzamt überweisen muss.
Wenn Du nur 2000 Euro Umsatz oder sogar Gewinn hattest, dann zahlst Du keine Steuern.

Eigentlich hab ich immer gedacht als kleinunternehmer müsste ich das nicht ?
Das hat mit Kleinunternehmer nichts zu tun, sondern nur mit dem erzielten Gewinn und dem Gesamteinkommen im Jahr 2008.

Ich hoffe, Deine Buchführung sieht besser aus als Deine Steuerkenntnisse.

Marty
 
Bezüglich meinem Problem von vor einiger Zeit das ich keine Unterlagen aus 2007 mehr habe. Habe mich dort mit dem FA in Verbindung gesetzt und der Mitarbeiter hat mir am Telefon die Zahlen durchgegeben welche ich in den Voranmeldungen angegeben habe (fand ich eigentlich schon krass das sowas am Telefon durchgegeben wird, aber hat mir ja geholfen). Er meinte das ich diese Daten dann übernehmen könnte, da ich eh ein so niedriges Einkommen hatte das ich keine Steuern mehr bezahlen müsste würden die dort eher mal ein Auge zudrücken. Und das ich einsichtig wäre und direkt mit offenen Karten gespielt hätte wäre auch zu meinem Vorteil. Ehrlichkeit siegt halt doch :D


Nun ein neues Problem. Ich erstelle ein Script und biete das kostenlos zum Download an, auf der Seite habe ich einen PayPal Spendenbutton, die User können mir also für das Script Geld spenden. Wie werden diese Spenden versteuert? MwSt dürfte es ja auf eine Spende nicht geben? :think:
 
Hallo,
ich hab auch eine Frage zu der Abgabefrist.

Ich hab ein Kleingewerbe angemeldet. Ich hab die Buchhaltung auf dem anderem Pc und alle Belege aufgehoben, waren aber nur 100 € Gewinn.

Jetzt hab ich vor etwa zwei bis drei Monaten das Formular zur Steuererklärung und Einkommensüberschussrechnung erhalten. Zwar ist Einkommen steuerpflichtig, aber ich bin unter dem Freibetrag.

Jetzt hab ich einmal die Frist bis zum 31.05 gefunden und einmal bis zwei Jahre danach zum 31.12? Welche gilt für mich? Ich hab das nicht verstanden.

Welche Frist gilt für die Einkommens-Überschuss-Rechnung?
 
Bis 31.05 müssen die Steuererklärungen aus dem Vorjahr abgegeben werden. Du kannst natürlich auch in einem formlosen Schreiben eine Fristverlängerung bis zum 31.12 beantragen (allerdings nicht 2 Jahre später). Erklärungen für 2007 müssen also spätestens Ende 2008 abgegeben werden.

Fristverlängerung kannst du ohne Begründung beantragen, wenn sie eine Verlangen - ist bei mir noch nicht passiert - werden sie sich noch einmal bei dir melden.
 
Mh und wie ist das bei der Einkommensüberschussrechnung?

Hab ja anscheinend nicht mehr so viel Zeit.
 
@gremlin: Dürfte ähnlich sein wie mit Trinkgeldern, welche grundsätzlich steuerfrei behandelt werden. Dürfte bei deinen Spenden ähnlich sein, weil du als Anbieter ja nicht eine konkrete Gegenleistung erhälst, sondern ggf. auf völlig leer ausgehen könntest.

@brownie: Abgabefristen bestimmen sich nach den §§ 46(1) EStG und 56 EStDV. Trifft davon etwas zu, ist man pflichtveranlagt -> Abgabe i.d.R. im Folgejahr zwischen dem 31.05. und 31.12..

Ansonsten fällt man in die Kategorie Antragsveranlagung, man kann aber muss nicht eine ESt-Erklärung abgeben. Die Frist dazu war mal bei 2 Jahren und ist auf 4 Jahre erhöht worden und es steht sogar noch im Raum, ob es sogar 7 Jahre sein könnten.
 
@brownie: Abgabefristen bestimmen sich nach den §§ 46(1) EStG und 56 EStDV. Trifft davon etwas zu, ist man pflichtveranlagt -> Abgabe i.d.R. im Folgejahr zwischen dem 31.05. und 31.12.

Dankeschön. Ich werde nur aus den Paragraphen nicht schlau, ob das auf mich zutrifft. Ich habe zwar Einnahmen aus nichtsselbstständiger Tätigkeit, aber nur den Mini-Job. Dann noch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit als Kleingewerbetreibender, aber der Gewinn beläuft sich auf 100 € im ganzem Jahr. Die Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit betragen ein paar € unter 400 € im Monat. Insgesamt lieg ich noch im Freibetrag für die Einkommenssteuer.

Wie schauts bei mir also aus? Kannst du mir das verraten bitte? :)