Steuer Steuerfragen-Thread

In der Regel laufen viele der Seiten als Klein-Unternehmer nach $6 UStG brauchen also ihre Umsätze nicht mit 19% MwSt. auszuweisen.
Natürlich muss man schon SEHR VIELE Lose verkaufen, um solche Jahresumsätze zu bringen, dass man mit USt operieren muss, aber...

...wenn der Losehandel nicht der einzige Unternehmenszweig ist, und man aufgrund von anderen Aktivitäten seines Unternehmens gezwungen ist (oder das möchte) mit USt zu operieren, dann muss man sich auch überlegen, wie man mit den Losedeals und der USt umgeht...

und genau deswegen möcht ich meine lose(und vllt noch ein paar mehr ;) ) auf "legalem" weg verkaufen...
Verschenk Sie doch einfach (mir zum Beispiel).
Dann hast Du am wenigsten Probleme... :mrgreen:


(Man kann's ja mal versuchen... :biggrin:)

Also wenn du Lose verkaufen solltest und Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist kannst du dich gerne mal bei mir melden. Ich suche nämlich immer wieder mal Lose mit Rechnung 8)
Du willst dann aber sicherlich lieber eine Rechnung haben, wo über den gesamten Betrag die USt ausgewiesen wird...

Tja, so unterscheiden sich die Interessen... ;)
 
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Versteh ich das jetzt richtig, das man wenn man Klein-Unternehmer nach $6 UStG is, wird das nix mit der diff-besteuerung??
sorry, hab da irgendwie nich so den durchblick.... :ugly:

Verschenk Sie doch einfach (mir zum Beispiel).
Dann hast Du am wenigsten Probleme... :mrgreen:


(Man kann's ja mal versuchen... :biggrin:)

aber auch am wenigsten erlös....
aber muss dir zustimmen, nen versuch wars wert... ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[...] Wenn man USt-pflichtig ist und mit Lose handelt, sehe ich prinzipiell nichts, was gegen die Anwendung des §25a UStG (Differenzbesteuerung) sprechen sollte. [...]
Ich sehe da schon etwas was dagegen spricht: Lose sind keine "beweglichen körperlichen Gegenstände".
§ 25a Differenzbesteuerung
(1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 von beweglichen körperlichen Gegenständen gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: [...]
Quelle
 
Hallo,
Beispiel: Firma XY zahlt mir nachdem ich Steuernummer angebe meine Einnahmen + Mwst aus, ansonsten zahlt sie nur die Einnahmen aus. Wenn ich nun die Steuernummer nicht angebe und die Einnahmen ohne Mwst erhalte muss ich dann von den Einnahmen trotzdem 19% abführen?

Gruß
cdp
 
[...] In der Regel laufen viele der Seiten als Klein-Unternehmer nach $6 UStG
brauchen also ihre Umsätze nicht mit 19% MwSt. auszuweisen. [...]
Du meinst sicher § 19 UStG, denn im § 6 UStG geht es um "Ausfuhrlieferung". ;)

[...] Erst ab einem gewissen Umsatz sind Sie UStG-pflichtig. [...]
Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nicht nach der Höhe des Umsatzes. Und bei Kleinunternehmern wird lediglich nach § 19 UStG die Umsatzsteuer einfach nur nicht erhoben. ;)

[...] SO und reisst mich nu ausseinander wenn ich totalen Scheiss erzählt hab. ;-) [...]
Nein, auseinanderreißen wollte ich dich keinesfalls. Wollte es nur richtig stellen. :kiss:
 
Versteh ich das jetzt richtig, das man wenn man Klein-Unternehmer nach $6 UStG is, wird das nix mit der diff-besteuerung??
Die Differenzbesteuerung hat ja nur Auswirkungen auf die Umsatzsteuer.

Wenn Du ohne USt operierst, dann ist Einnahme (= Verkaufserlös) minus Ankaufskosten Dein Gewinn. Und der wird dann versteuert. Deswegen ist ohne USt zu operieren ja auch leichter...

Ich sehe da schon etwas was dagegen spricht: Lose sind keine "beweglichen körperlichen Gegenstände".
Hmmm... so ganz von der Hand weisen kann man das nicht.
(um jetzt nicht sagen zu müssen: "Da hast Du recht...)

Wenn man sich die Lose ausdrucken würde wären sie aber körperlich... :ugly:

Beispiel: Firma XY zahlt mir nachdem ich Steuernummer angebe meine Einnahmen + Mwst aus, ansonsten zahlt sie nur die Einnahmen aus. Wenn ich nun die Steuernummer nicht angebe und die Einnahmen ohne Mwst erhalte muss ich dann von den Einnahmen trotzdem 19% abführen?
Die primäre Frage ist, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist, oder nicht. Der Rest ergibt sich daraus.

Wenn Du nicht USt-pflichtig bist, Dich aber bewusst mit USt auszahlen lässt (d.h. vorgibst USt-pflichtig zu sein), begehst Du ganz klar Betrug. Also diesen Straftatenbetrug, wo man für in den Knast kommen kann, keine Ordnungswidrigkeit...
 
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Ja ich bin Ust Pflichtig zahle sie auch :) ich meinte jetzt wenn ich es mir ohne Mwst auszahlen lasse von einem Sponsor z.B. aus welchem Grund auch immer ob ich dann darauf auch Ust zahlen muss.

Beispiel:
Bei Sponsor XY hab ich 100€ Guthaben wenn ich ihm meine Steuerdaten gebe zahlt er mir 100€*1.19 aus ich führe dann die 19€ ans FA ab. Gebe ich ihm meine Steuerdaten nicht und zahle so aus überweist er mir auch nur die 100€ Frage ist nun ob ich von den 100€ dann Ust abführen muss *grübel* weil eigentlich tut der Sponsor das ja schon irgendwie :think:
 
Du meinst sicher § 19 UStG, denn im § 6 UStG geht es um "Ausfuhrlieferung". ;)
Ich wusste es gleich... *schäm*
Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nicht nach der Höhe des Umsatzes. Und bei Kleinunternehmern wird lediglich nach § 19 UStG die Umsatzsteuer einfach nur nicht erhoben. ;)
... Sofern der Kleinunternehmer die 17.500€ im ersten bzw. 50.000€ im zweiten Jahr nicht erreicht / überschreitet, oder statt als Kleinunternehmer gleich grundsätzlich Vorsteuer abziehen wollen.
Ansonsten ist die Angabe der MwSt. als Kleinunternehmer (ist xx% MwSt. enthalten / inkl MwSt) sogar kontraproduktiv.
Macht es der Kleinunternehmer trotzdem, hat er die ausgewiesene MwSt. ans FA zu überweisen, unabhängig ob er die oben genannten Grenzen erreicht hat oder nicht. Hab mich mal schlau gemacht;) --> Link ;-)
Nein, auseinanderreißen wollte ich dich keinesfalls. Wollte es nur richtig stellen. :kiss:


Danke :D :kiss:
 
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[...] Wenn Du nicht USt-pflichtig bist, Dich aber bewusst mit USt auszahlen lässt (d.h. vorgibst USt-pflichtig zu sein), begehst Du ganz klar Betrug. Also diesen Straftatenbetrug, wo man für in den Knast kommen kann, keine Ordnungswidrigkeit...
:think: Interessant! Hast du dafür auch irgendwelche Vorschriften, die deine Behauptung belegen?
Also wenn ich in den § 14c (2) S. 1 UStG schaue, dann sehe ich dort nur:
§ 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
[...]
(2) [SUP]1[/SUP]Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. [...]
Von "Straftatenbetrug" (was auch immer das sein soll) oder gar Knast lese ich da nichts.

Und vielleicht wäre es auch möglich, wenn du ab und zu mal den
edit.gif
benutzen könntest. ;)

Ja ich bin Ust Pflichtig zahle sie auch :) ich meinte jetzt wenn ich es mir ohne Mwst auszahlen lasse von einem Sponsor z.B. aus welchem Grund auch immer ob ich dann darauf auch Ust zahlen muss. [...]
Du bekommst ja vom Sponsor eine "Gutschrift", also die Umkehr einer von dir ausgestellten Rechnung. Und da nach § 14 (4) Nr. 8 UStG Angaben zur USt auf der Rechnung gemacht werden müssen, ist dann die Frage was dort steht. Aber du bist nach § 13a (1) Nr. 1 UStG Schuldner der Umsatzsteuer und nur weil keine Angaben zur Umsatzsteuer auf der Rechnung sind, werden diese Umsätze nicht plötzlich umsatzsteuerfrei und befreien dich auch nicht von der Verpflichtung Umsatzsteuer abzuführen.
 
Das mit den Losen und der Differenzbesteuerung hatten wir doch mal mangels des körperlichen Gegenstandes schon mal abgehakt. Ich weiß gar nicht mehr ob hier drin oder wo anders (bin auch zu faul zu suchen) und seitdem hat sich eigentlich nichts geändert.

Was das andere Thema angeht: Da es sich hier ja um keine Rechnung handelt, sondern um eine Gutschrift, ist und bleibt der Geldempfänger der leistende Unternehmer (bzw. eben Nicht-Unternehmer) und der würde durch die falsche Angabe erst eine falsche Gutschrift erzeugen, die über §14 wieder als Rechnung gilt bzw. deren Schicksal teilt.
Ob das jetzt so durch geht und wenn ja welche Strafe es dafür geben könnte entzieht sich etwas meiner momentanen Vorstellungskraft.

Edit:
@anonymer (grüner): Wusste gar nicht, dass das UStG 379 Paragraphen hat ^^ [aber der Link ist ja richtig auf die AO gesetzt]
 
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Das mit den Losen und der Differenzbesteuerung hatten wir doch mal mangels des körperlichen Gegenstandes schon mal abgehakt. Ich weiß gar nicht mehr ob hier drin oder wo anders (bin auch zu faul zu suchen) und seitdem hat sich eigentlich nichts geändert.

aber wie machen das dann die ganzen losehändler hier?? weil kann mir nich vorstellen, das die alle "an der steuervorbei wirtschaften"...
also alle unter Klein-Unternehmer??

vllt kann mir das ja ma einer ganz ausführlich per pn erklären, damit ich hier nich weiter dumm fragen muss... :roll:

mfg

music.freak
 
Wer es nicht so macht wie es theoretisch richtig wäre, macht es falsch. So weit so einleuchtend.

Bei der Frage was theoretisch richtig wäre, kann ich keine allumfassende Antwort geben. Nur so viel: Wer umsatzsteuerpflichtig ist und Lose verkauft wird diese wohl umsatzsteuerpflichtig verkaufen müssen. Hat er sie vorher von privat eingekauft und damit ohne Vorsteuerabzugsberechtigung, kann er trotzdem keine Differenzbesteuerung anwenden, da Lose eben nicht unter diesen Paragraphen fallen. Bisher habe ich keine Steuerfreiheit oder Nicht-Steuerbarkeit erkennen können, aber auch ich bin in diesem Punkt nicht unfehlbar. Wer also von dieser Situation betroffen ist, sollte sich wohl mal an einen Rat beim Fachmann (=Steuerberater) holen und oder eine gesetzliche Erweiterung in Gang bringen.
 
Wer es nicht so macht wie es theoretisch richtig wäre, macht es falsch. So weit so einleuchtend.

Bei der Frage was theoretisch richtig wäre, kann ich keine allumfassende Antwort geben. Nur so viel: Wer umsatzsteuerpflichtig ist und Lose verkauft wird diese wohl umsatzsteuerpflichtig verkaufen müssen. Hat er sie vorher von privat eingekauft und damit ohne Vorsteuerabzugsberechtigung, kann er trotzdem keine Differenzbesteuerung anwenden, da Lose eben nicht unter diesen Paragraphen fallen. Bisher habe ich keine Steuerfreiheit oder Nicht-Steuerbarkeit erkennen können, aber auch ich bin in diesem Punkt nicht unfehlbar. Wer also von dieser Situation betroffen ist, sollte sich wohl mal an einen Rat beim Fachmann (=Steuerberater) holen und oder eine gesetzliche Erweiterung in Gang bringen.

was kostet mich so ein beratungsgespräch beim fachmann ca.?? weil hab lose, aber keine kohle... :mrgreen::ugly::mrgreen: und lose wird er bestimmt nich nehmen.... :roll:
 
:think: Interessant! Hast du dafür auch irgendwelche Vorschriften, die deine Behauptung belegen?
Nicht nur eine Behauptung, sondern sogar eine ganz schlechte Erfahrung, liebe Jacky:

In meinen unternehmerischen Anfängen hatte ich einen freiberuflichen Programmierer beschäftigt, der mir seine Leistungen mitsamt ausgewiesener USt in Rechnung gestellt hat. Leider war besagter Progger seinerseits Kleinstunternehmer mit Anwendung des §19, Abs. 1 UStG, also zum Ausweisen der USt nicht berechtigt. Abgeführt hat er sie natürlich auch nicht.

Ich habe die Rechnungen des Proggers bei mir natürlich als Ausgaben geführt und die ausgewiesene USt als Vorsteuer gezogen. Ganz normal, wie man das halt so macht... tja, und dann hatte ich Buchprüfung... und der liebe Finanzamt-Muck ist genau über diese Progger-Rechnungen gestoßen... man ging das ab!

Den Progger haben sie so richtig rund gemacht... Ich durfte nur die "fälschlich" abgezogene Vorsteuer nachzahlen. Außerdem habe ich einen fetten Einlauf bekommen, weil ich nicht ausreichend geprüft habe, ob mein Geschäftspartner wirklich USt-berechtigt ist. Das war keine schöne Zeit, mit einer Menge extrem unangenehmer Briefwechsel.

Den Betrug hat der Progger dabei mir gegenüber begangen. Ob wissentlich, oder nicht ist egal. Sich wiederholend handelnd auf meine Kosten bereichert; denn ich konnte die fälschlich ausgewiesene USt nicht absetzen, sondern bin auf den Ausgaben sitzen geblieben (bei dem Progger war zivilrechtlich auch nichts mehr zu holen, als das FA mit ihm fertig war).

Und was das Strafmaß bei Betrug betrifft... einfach mal googeln.
In Tateinheit mit Steuerhinterziehung... ui, ui, ui...

kannst ihm ja den erlös von xxx mio anbieten, umso besser er dich berät umso besser wird er bezahlt :ugly:
Wieso den Erlös von xxx Mio. Lose? - Biete ihm die xxx Mio. Lose direkt als Honorar an, und schau wie er es versteuert... :D

Ja ich bin Ust Pflichtig zahle sie auch :) ich meinte jetzt wenn ich es mir ohne Mwst auszahlen lasse von einem Sponsor z.B. aus welchem Grund auch immer ob ich dann darauf auch Ust zahlen muss.
Wenn Du selber USt-pflichtig bist, dann zahlst Du auf alle Deine Umsätze (zumindest auf die inländischen) Umsatzsteuer.

Also konkretes Beispiel:

Du hast bei Affili-Dienst A einen Account mit 100,- EUR Guthaben und wirst dort mit USt ausbezahlt. Bei Affili-Dienst B hast Du ebenfalls 100,- EUR Guthaben und wirst ohne USt ausbezahlt; weil Du z.B. die notwendigen Unterlagen nicht beigebracht hast.

Bei beiden Affili-Diensten beantragst Du jetzt eine Auszahlung. (A) überweist Dir 119,- EUR und (B) 100,- EUR. Du hast dann 219,- EUR Bruttoeinnahmen, von denen Du 34,97 EUR USt ans FA abführen musst.


Den Rest, wo und wie Du besser fährst, ob Du Deine USt-Pflicht dem Affili-Dienst anzeigst, oder nicht... das kannst Du Dir jetzt bestimmt selber ableiten, oder? ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nicht nur eine Behauptung, sondern sogar eine ganz schlechte Erfahrung, liebe Jacky: [...]
Ausgewiesene Umsatzsteuer aus einer Rechnung nicht an das Finanzamt abzuführen ist wohl etwas anderes, als eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen, obwohl man Kleinunternehmer ist.
[...] Und was das Strafmaß bei Betrug betrifft... einfach mal googeln.
In Tateinheit mit Steuerhinterziehung... ui, ui, ui...
Da brauche ich gar nicht googeln. ;)

§ 370 AO Steuerhinterziehung
Wenn man z. B. die ausgewiesene Umsatzsteuern pflichtwidrig nicht dem Finanzamt meldet und abführt.

§ 378 AO leichtfertige Steuerverkürzung
Wenn man nicht vorsätzlich oder fahrlässig handelt, sondern eben "nur" leichtfertig, hat man eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Und wenn man vorsätzlich oder leichtfertig z. B. Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt, obwohl man diese hätte ausweisen müssen, dann liegt eine Steuergefährdung nach § 379 (1) Nr. 1 AO vor, also eine Ordnungwidrigkeit.

Wenn man aber als Kleinunternehmer Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellt und die Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführt, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass man von nun an nicht mehr als Kleinunternehmer nach § 19 UStG behandelt werden möchte und wird den Unternehmer auffordern regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
 
Ich hab mal ne Frage dazu:

Ich hab Werbung mittels Google-Adsense gemacht und ne Rechnung bekommen.

Da steht: MwSt-Betrag* 0,00€

*Gemäß Art. [...] ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, MwSt für diesen Dienst zu zahlen.

Was genau muss ich da nun als Kleinunternehmer tun?

Rechnungsbetrag ist 5,14 €. Muss ich jetzt 78 Cent ans Finanzamt überweisen?
 
Gemäß was? Mit der Auslassung ist das wie "Mein Auto ist kaputt weil .."

Wer ist hier eigentlich Leistungserbringer? Du als Einblender von Werbung? Oder bist Du Bucher von Werbung?

Welche genaue Firmenbezeichnung hat Google hierbei und in welchem Land sitzt dieses Unternehmen? [bevor jemand blöd schaut: Woher soll ich wissen, in welchen Ländern die welche juristische Personen hochziehen?]
 
@joschilein
Die Frage mit Google (Adwords) hatte ich hier schonmal gestellt da meintest du dann wenn ich mich richtig erinnere das ich darauf erstmal normal mwst zahlen müsste, aber die sofort wieder absetzen könnte hab das eben schon gesucht hier im Thread aber nicht gefunden ;)
 
Dies wäre eine Variante, die hier aber im Fall einer Kleinunternehmerschaft nicht greift, weil man dann keine Vorsteuer ziehen kann. Man muss dann also die Umsatzsteuer selbst abführen und bleibt drauf sitzen. Allerdings wäre das auch wieder blöd, weil man ja u.a. deswegen Kleinunternehmer ist, weil man mit Voranmeldungen etc. nichts zu tun haben will. Man könnte wie Unternehmer mit normalerweise steuerfreien Umsätzen trotzdem selbst erklären müssen (wie wenn die mal was steuerpflichtiges dabei haben) oder aber man wird hier gar nicht wie ein Unternehmer behandelt.

Aber bevor ich mir um die Uhrzeit noch Gedanken um mögliche Lösungen machen, will ich erst mal den Sachverhalt abklären.