Steuer Steuerfragen-Thread

das 1. stimmt, da müßte man dann eher anderes finden (mangel) damit mans zurückgeben kann...

zu 2. da wird es kein Problem geben, das wäre mal was neues, das ein Finanzbeamter bemängelt, das man etwas nciht aufgenommen hat. Ist immer nur der umgekehrte Fall, das er bemängelt, das was aufgenommen wurde was seiner meinung nach Privat ist. Schließlich ist es auch die Sache des Gewerbetreibenden. Wenn er etwas Nur gewerblich nutz, kann er es dennoch als Privat ansetzen. Ist doch mene Sache wenn ich nen Laptop Privat kaufe obwohl ich ihn nur Gewerblich nutze. (solange der FA-Beamte ncht meint es sein von schwhwarzgeld bezahlt worden oder son scheiß).

Das würde wiederum höchstens dem Händler ein dorn im Auge sein, wegen den unterchiedlcihen regelungen, die du ja angesprochen hast.
 
Wobei ja gerade bei einem Großhandel oft nur Gewerbetreibende bestellen dürfen, und dann gibt es ja die Rechte als Privatkäufer sowieso nicht.
 
1. Verzicht auf alle Rechte als Privatkäufer. Widerrufsrecht, Gewährleistung etc. sind dann auch für die privaten Dinge vermutlich deutlich schlechter geregelt.
Man muss sich in dem Shop ja nicht zwingend als Geschäftskunde registrieren; bzw. wenn man die Wahl hat, würde ich mich immer als Privatkunde registrieren (genau aus den von Dir genannten Gründen).

Der Shopbetreiber braucht ja nicht zu wissen, dass man Teile der Bestellung für seinen Betrieb verwendet (bzw. hat ihn auch nichts anzugehen).

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Zum eigentlichen Thema:

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man als 1-Mann-Betrieb jemals in seinem Leben eine richtige Buchprüfung hat? => Die liegt praktisch bei null.

Wenn man dann denn doch mal in den Genuss kommen sollte, muss man sowieso über jeden Mist diskutieren. Dann kommt es auf so eine kleine Co-Bestellung auch nicht mehr an.

Worüber also Gedanken machen? :ugly:


Wichtig ist halt nur, dass man auf der Rechnung genau notiert, was betrieblich benötigt und verbucht wird und was privat. Andersrum funktioniert das ja auch genauso: Wenn ich mir beim ALDI 'nen Packen CD-Rohlinge mitbringe zahle ich die auch nicht separat, sondern markiere den Posten auf dem Kassenzettel und buche den dann. - Und da hat sich bisher nie einer der Finanzamtfutzis getraut was gegen zu sagen.
 
Der Shopbetreiber braucht ja nicht zu wissen, dass man Teile der Bestellung für seinen Betrieb verwendet (bzw. hat ihn auch nichts anzugehen).
Blöd nur, wenn er im Streitfall plötzlich nachweisen könnte, dass Du gewerblich tätig bist. Ich halte das ausserdem für sehr schlechten Stil, wenn bei Geschäften der GeschäftsPARTNER durch Vortäuschung falscher Tatsachen beschissen wird.

Marty
 
Wichtig ist halt nur, dass man auf der Rechnung genau notiert, was betrieblich benötigt und verbucht wird und was privat. Andersrum funktioniert das ja auch genauso: Wenn ich mir beim ALDI 'nen Packen CD-Rohlinge mitbringe zahle ich die auch nicht separat, sondern markiere den Posten auf dem Kassenzettel und buche den dann. - Und da hat sich bisher nie einer der Finanzamtfutzis getraut was gegen zu sagen.


Da st es ja auch kein Problem, wenn es eine Quittung ist die du bekommst und der betrag nciht groß ist. Aber wenn du über 1??€ ( wie hoch war das nun inzwischen???) bist, dann benötigst du eine Ordnungsgemäße Rechnung, wo auch die Anschrift drauf ist. Wenn das dann nicht mit dem Gewerbe überinstimmt, dann hast du ein UST-Problem!

@Marty
Kann dir enerseits zustimmen, andererseits finde ich es auch nicht richtig, das da solche unterschiede gemacht werden. Z.b. Wiederrufsrecht etc.
 
..dann benötigst du eine Ordnungsgemäße Rechnung, wo auch die Anschrift drauf ist. Wenn das dann nicht mit dem Gewerbe überinstimmt, dann hast du ein UST-Problem!
Als 1-Mann-Unternehmen heißt Deine Firma aber automatisch so wie Du selber; evt. nur ergänzt durch eine beschreibende Bezeichnung: "Peter Meier, Malerbetrieb". Und wenn die Rechnung dann auf Peter Meier geht juckt das das FA nicht im mindesten.

Ansonsten ist es kein Bescheissen, wenn ich die Wahl habe mich als Unternehmen und als Privatperson zu registrieren, und ich habe vor Artikel sowohl für den einen als auch für den anderen Bedarf zu bestellen, mich dann so zu registrieren, dass ich persönlich die größeren Vorteile davon habe. Und das ist in der Regel immer als Privatperson.
 
also, ich habes bisher immer so gehandhabt, dass ich die gesamte rechnung verbucht habe.

Für den privat-anteil, zb n pack rohlinge, habich dann ne rechnung über den EK+steuer an mich geschrieben.

sollte IMHO doch auch ok sein, oder?

MfG
Simon
 
Umsatzsteuerlich ist das gar nicht ok. Du kannst dir nicht selbst eine Rechnung schreiben, jedenfalls soweit keine juristische Person (= z.B. GmbH) beteiligt ist. Sowas nennt sich nicht steuerbarer Innenumsatz.

Auch wenn im Ergebnis das gleiche Geld beim Finanzamt landet, betrachten die eine abzuführende Umsatzsteuer und eine geltend gemacht Vorsteuer als völlig getrennte Vorgänge, selbst wenn sie auf dem selben Umsatz entstanden (z.B. die 13b-Fälle) und damit betragsidentisch sind. Die mögen es dann gar nicht, wenn Umsatzsteuer zu wenig/zu spät bzw. Vorsteuer zu viel/zu früh angemeldet wird.
 
also doch nur den "betrieblichen" Anteil plus anteilige Versandkosten in die Aufstellung aufnehmen und auf der Rechnung ein Vermerk?
 
also doch nur den "betrieblichen" Anteil plus anteilige Versandkosten in die Aufstellung aufnehmen und auf der Rechnung ein Vermerk?

Ja, das ist die erste Möglichkeit, wenn in der Rechnung Sachen sind, die sowohl für das Unternehmen als auch für den außerunternehmerischen Bereich bezogen worden sind. Dann gleich nur den unternehmerischen Teil verbuchen.

Oder gesamte Rechnung aufnehmen, und dann eine Entnahme buchen (Gegenstandsentnahme), wenn Sachen zunächst für das Unternehmen bezogen wurden, später dann aber privat verwendet werden. Dafür darfste aber keine Rechnung schreiben an dich selber.
 
Hey :D,

nehmt es mir nich übel, aber hab die 17 seiten jetzt nur überflogen und hab bezüglich der differenzbesteuerund nich wirklich was gesehen....
nu meine Frage, kann man die diff-besteuerung bei losen anwenden? falls nein, wie machen das dann die losehändler, die auch ankaufen?
thx für die anwort :D

mfg

music.freak
 
...wie machen das dann die losehändler, die auch ankaufen?
Ich bezweifle ja sehr, dass sich viele der Lose-Verkäufer überhaupt Sorgen um die Steuer machen. Nur die wenigsten von denen wird aber überhaupt ein USt-pflichtiges Unternehmen führen; weswegen sich denen die Frage nach Differenzbesteuerung auch nicht so recht stellt.

Wenn man USt-pflichtig ist und mit Lose handelt, sehe ich prinzipiell nichts, was gegen die Anwendung des §25a UStG (Differenzbesteuerung) sprechen sollte.

Du kaufst also z.B. von Otto-Normal-Handeln Lose für z.B. 10,- EUR ein und verkaufst diese für z.B. 15,- EUR brutto weiter. In diesem Deal wäre nur die Diffenz von 5,- EUR umsatzsteuerpflichtig. Du müsstest für diesen Loseverkauf also nur 80 Cent USt ans FA abführen (aus 4,20 EUR Nettoumsatz), und nicht die 2,39 EUR aus dem gesamten Verkaufserlös (12,60 EUR Nettoumsatz).

Die Differenzbesteuerung ist ideal, wenn man gebrachte Gegenstände von Privatpersonen ankauft, die selber ohne USt operieren. Von seinen Ankäufen kann man so keine Vorsteuer ziehen.

Zur Anwendung musst Du gegenüber Deinem FA eine formlose Erklärung abgeben, dass Du den §25a UStG anwenden möchtest. Dies muss vor der Abgabe der ersten USt-Voranmeldung eines Kalenderjahres erfolgen. An Deine Erklärung bist Du dann aber mindestens zwei Jahre gebunden. Und die Differenzbesteuerung erfolgt immer auf Basis von 19%, auch wenn man mit z.B. Büchern handelt... (also Artikeln, die normal mit 7% besteuert werden).
 
Wenn man USt-pflichtig ist und mit Lose handelt, sehe ich prinzipiell nichts, was gegen die Anwendung des §25a UStG (Differenzbesteuerung) sprechen sollte.
Wieso warte ich jetzt eigentlich schon ganz gespannt auf der erste Posting eines "Profis", der mir erklärt, das Klamm-Lose eine Währung sind, und man beim Devisenhandel und Bankgeschäften gänzlich auf die USt verzichtet... :ugly:

Los kommt... enttäuscht mich nich... :mrgreen:
 
Ich bezweifle ja sehr, dass sich viele der Lose-Verkäufer überhaupt Sorgen um die Steuer machen. Nur die wenigsten von denen wird aber überhaupt ein USt-pflichtiges Unternehmen führen; weswegen sich denen die Frage nach Differenzbesteuerung auch nicht so recht stellt.

meinst du wirklich, das ein großteil der losehändler an der steuer vorbei handelt??
 
meinst du wirklich, das ein großteil der losehändler an der steuer vorbei handelt??
Was ich meine und was nicht ist ja eigentlich relativ belanglos...

Ich könnte mir jedenfalls sehr gut vorstellen, dass nicht nur die meisten Lose-, sondern auch viele viele (das Gro?) der Ebay-Händler (Powerseller) an der Steuer vorbei operiert.

Aber was andere machen brauch einen ja auch nicht zu interessieren. Man selber kriegt die Strafe, wenn man's falsch macht und erwischt wird. Und Ausreden wie: "Aber die anderen machen's doch genauso..." zählen da nicht.
 
meinst du wirklich, das ein großteil der losehändler an der steuer vorbei handelt??

Die Sache ist eher, das Sie kaum über die Grenze kommen, ein umsatzpflichtiges Unternehmen führen zu müssen.

In der Regel laufen viele der Seiten als Klein-Unternehmer nach $6 UStG
brauchen also ihre Umsätze nicht mit 19% MwSt. auszuweisen.

Erst ab einem gewissen Umsatz sind Sie UStG-pflichtig.

SO und reisst mich nu ausseinander wenn ich totalen Scheiss erzählt hab. ;-)

Gruß,

jiw
 
Aber was andere machen brauch einen ja auch nicht zu interessieren. Man selber kriegt die Strafe, wenn man's falsch macht und erwischt wird. Und Ausreden wie: "Aber die anderen machen's doch genauso..." zählen da nicht.

und genau deswegen möcht ich meine lose(und vllt noch ein paar mehr ;) ) auf "legalem" weg verkaufen...

aso, thx für die schnelle antwort auf meine frage... :)