das 1. stimmt, da müßte man dann eher anderes finden (mangel) damit mans zurückgeben kann...
zu 2. da wird es kein Problem geben, das wäre mal was neues, das ein Finanzbeamter bemängelt, das man etwas nciht aufgenommen hat. Ist immer nur der umgekehrte Fall, das er bemängelt, das was aufgenommen wurde was seiner meinung nach Privat ist. Schließlich ist es auch die Sache des Gewerbetreibenden. Wenn er etwas Nur gewerblich nutz, kann er es dennoch als Privat ansetzen. Ist doch mene Sache wenn ich nen Laptop Privat kaufe obwohl ich ihn nur Gewerblich nutze. (solange der FA-Beamte ncht meint es sein von schwhwarzgeld bezahlt worden oder son scheiß).
Das würde wiederum höchstens dem Händler ein dorn im Auge sein, wegen den unterchiedlcihen regelungen, die du ja angesprochen hast.
zu 2. da wird es kein Problem geben, das wäre mal was neues, das ein Finanzbeamter bemängelt, das man etwas nciht aufgenommen hat. Ist immer nur der umgekehrte Fall, das er bemängelt, das was aufgenommen wurde was seiner meinung nach Privat ist. Schließlich ist es auch die Sache des Gewerbetreibenden. Wenn er etwas Nur gewerblich nutz, kann er es dennoch als Privat ansetzen. Ist doch mene Sache wenn ich nen Laptop Privat kaufe obwohl ich ihn nur Gewerblich nutze. (solange der FA-Beamte ncht meint es sein von schwhwarzgeld bezahlt worden oder son scheiß).
Das würde wiederum höchstens dem Händler ein dorn im Auge sein, wegen den unterchiedlcihen regelungen, die du ja angesprochen hast.