Steuer Steuerfragen-Thread

[...] "Beim Partnerprogramm erfolgt die Auszahlung stets brutto. Auf Anfrage
besteht die Möglichkeit einen Gutschriftbeleg des Partnerprogramms mit
ausgewiesener Mehrwehrsteuer zu erhalten. Diesbezüglich benötigen wir die
Partner- und Steuernummer." [...]
Da hat sich die Firma sicher nur verschrieben.

[...] wenn die das hier richtig machen, dann würden die ja mehr Gewinn machen, wenn ich die Mwst. ausgewiesen haben möchte, da die das ja als Ausgabe haben und so gegenrechnen können. [...]
Die Firma macht nicht mehr Gewinn, da die Umsatzsteuer Gewinneutral (neue Rechtschreibung: Gewinnneutral?) ist. Denen ist es wurscht, ob sie dir die Umsatzsteuer auszahlen oder ob sie die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt zahlen.

[...] Was macht das Finanzamt eigentlich, wenn man denen solche Mails schickt? Kann das dann irgendwelche Konsequenzen für das Unternehmen geben, oder irgendeine Überprüfung?
Das Finanzamt sammelt solche Meldungen und wird bei Verdacht einfach mal eine Betriebsprüfung ansetzten. Aber in deinem Fall ist da nichts, was nicht dem geltenden Recht entspricht. Hier wurde in einem Breif einfach nur Brutto und Netto verwechselt. ;)
 
Die Firma macht nicht mehr Gewinn, da die Umsatzsteuer Gewinneutral (neue Rechtschreibung: Gewinnneutral?) ist. Denen ist es wurscht, ob sie dir die Umsatzsteuer auszahlen oder ob sie die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt zahlen.

Anscheinend eben nicht, ich habe nämlich extra nochmal angefragt, und habe diese antwort bekommen:
"
Das ist richtig, Sie erhalten die 2,- € Provision pro Bestellung inkl. Mehrwertsteuer."

Das heißt für mich ja, dass ich von den 2 Euro die Umsatzsteuer wieder abziehen muss. Also würde die Firma dann ja wenn sie die 2 Euro inkl. Mwst. an mich zahlen, keine Mwst. mehr an das FA zahlen müssten, bzw. diese als ausgegebene Mwst. berechnen können.
 
Du hast der Firma gegenüber eine Leistung erbracht und diese Leistung bezahlt dir die Firma. Wenn du Unternehmer bist und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst, dann sieht die Rechnung/Gutschrift so aus:

erbrachte Leistung: 1,68 Euro
zuzüglich 19% USt: 0,32 Euro
Auszahlung an dich: 2,00 Euro

Du zahlst die Umsatzsteuer i.H.v. 0,32 Euro an das Finanzamt.
Deine Einnahme beträgt 1,68 Euro und die Firma hat eine Betriebsausgabe i.H.v. 1,68 Euro.


Wenn du kein Unternehmer bist, dann zahlst du auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Dann sieht die Rechnung/Gutschrift so aus:

erbrachte Leistung: 1,68 Euro
zuzüglich 19% USt: 0,00 Euro
Auszahlung an dich: 1,68 Euro

Deine Einnahme beträgt immer noch 1,68 Euro und die Firma hat immernoch eine Betriebsausgabe i.H.v. 1,68 Euro.

Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer nur ein durchlaufender Posten und wirkt sich nicht auf den Gewinn/Verlust aus!

Edit:
Okay, ich muss meine Aussage, dass die Firma für dich die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlt, korrigieren. Sowas gibt es natürlich nicht!
Wenn du Unternehmer bist, dann führst du Umsätze aus, die nach dem Umsatzsteuergesetz zu besteuern sind. Wenn du kein Unternehmer bist, dann sind deine Leistungen nicht steuerbar, weil das Umsatzsteuergesetz auf dich nicht anwendbar ist.
Eigentlich müsstest du der Firma eine Rechnung für deine erbrachte Leistung schreiben. Hier schreibt dir eben die Firma als Leistungsempfänger eine Gutschrift.
Wenn du keine Unternehmer bist, dann kannst du keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausführen, folglich wird hier eine nicht steuerbare Leistung erbracht. Daher wird dir der Betrag für deine Leistung netto ausgezahlt und die Firma hat keinen Vorsteuerabzug. Bist du aber Unternehmer, dann ist deine Leistung gem. der Vorschriften den Umsatzsteuergesetzes zu besteuern. Also entfällt auf deine Leistung Umsatzsteuer, die du als Unternehmer an das Finanzamt abführen musst und die Firma hat nun einen Vorsteuerabzug. Aber die Betriebsausgabe ist in beiden Fällen gleich. Und nur die hat Einfluss auf den Gewinn/Verlust.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so würde ich es ja auch sehen, das komische ist nur, dass wenn ich kein Unternehmer bin bekomme ich ja 2 Euro, und nciht 1,68.
das ist ja eben das Interessante an der Sache
 
[...] Das ist richtig, Sie erhalten die 2,- € Provision pro Bestellung inkl. Mehrwertsteuer." [...]
Genau so würde ich es ja auch sehen, das komische ist nur, dass wenn ich kein Unternehmer bin bekomme ich ja 2 Euro, und nciht 1,68. [...]
Bist du sicher, dass du 2 Euro bekommst, egal ob brutto oder netto? Die Firma hatte dir doch nur bestätigt, dass in den 2 Euro USt enthalten ist.
 
Bist du sicher, dass du 2 Euro bekommst, egal ob brutto oder netto? Die Firma hatte dir doch nur bestätigt, dass in den 2 Euro USt enthalten ist.

Jap, bin mir da ziemlich sicher, da es auch auf der Homepage für jeden sichtbar heißt, man bekommt 2 Euro pro Bestellung. Und die Masse wird ja ohne Mwst. ausgezahlt bekommen.
 
Jap, bin mir da ziemlich sicher, da es auch auf der Homepage für jeden sichtbar heißt, man bekommt 2 Euro pro Bestellung. Und die Masse wird ja ohne Mwst. ausgezahlt bekommen.
Naja, die 2 Euro pro Bestellung sind mit USt, wie dir die Firma ja auch schon bestätigt hat. Aber daraus kann man nicht automatisch schließen, dass dies auch ohne USt in der Höhe ausgezahlt wird. Hast du dich bei denen mit deiner Steuernummer angemeldet und schon eine Gutschrift bekommen?
 
Naja, die 2 Euro pro Bestellung sind mit USt, wie dir die Firma ja auch schon bestätigt hat. Aber daraus kann man nicht automatisch schließen, dass dies auch ohne USt in der Höhe ausgezahlt wird. Hast du dich bei denen mit deiner Steuernummer angemeldet und schon eine Gutschrift bekommen?

Habe denen meine Steuernummer mitgeteilt, aber noch keine Auszahlung bekommen. Aber das mit der Ust. bekommt man auch nur auf Anfrage mitgeteilt, also gehe ich stark davon aus, dass der normale User 2 Euro bekommt.
Kannst ja selbst einen Blick drauf werfen. https://www.druckerzubehoer.de/shop/partner1.phtml?shopid=0ce19d3c1f753e50fdad44665e96a1ac&lng=de_DE
 
Jap, bin mir da ziemlich sicher, da es auch auf der Homepage für jeden sichtbar heißt, man bekommt 2 Euro pro Bestellung. Und die Masse wird ja ohne Mwst. ausgezahlt bekommen.
So einen Murks machen eigentlich nur "Firmen", deren 14 jähriger "Geschäftsführer" auf "Franjo Pooth" macht, ohne wirklich auch nur annähernd Ahnung von der Sache zu haben.

Pauschal würde ich sagen/vermuten, dass dieser Affili-Dienst, von dem Du hier sprichst selber gar nicht USt-pflichtig ist, denn sonst könnten sie sich gar nicht erlauben, so einen Murks zu machen. - Das bedeutet dann aber auch gleichzeitig, dass sie auch gar nicht mit der USt operieren dürfen, und diese auch nicht auf ihren Abrechnungen ausweisen dürfen. Steht im Impressum der Seite denn deren UStID? - Fordere doch einfach mal einen USt-Nachweis von dem Laden an.

Wenn der Laden wirklich USt-pfilichtig sein sollte (ich wette 100€ dagegen!), dann muss es einen Unterschied in der Auszahlung geben. Sprich, wie Jacky schon sagte: Normalos bekommen 1,68 € pro Lead ausgezahlt, und Dir als nachgewiesener, USt-pflichtiger Unternehmer wird die USt von 0,32 € zusätzlich ausgezahlt (damit Du sie ans FA abführen kannst).

So geht das, und nicht anders!

Zu Deiner Frage, bzgl. der rechtlichen Konsequenzen... - Mit abzuführender USt Schmu zu betreiben... USt auszuweisen, abzurechnen, einzutreiben... sowas läuft nicht unter Kavaliersdelikt. Und da kannst Du sicher sein, findet sich beim zuständigen Finanzamt binnen kürzester Zeit jemand, der sich "aufopfernd" der Angelegenheit annimmt.
 
Von der Beschreibung würde ich das auch so interpretieren, als ob der Auszahlungsbetrag immer 2€ betrüge.

An dieser Stelle sei vielleicht mal das McDonals-Konzept erwähnt. Das funktioniert zwar mit normalen und ermäßigtem Steuersatz (hier ginge es ja dann um normalen und gar keinen), aber es geht in die gleiche Richtung. Der Bruttopreis ist immer der gleiche, egal welcher Steuersatz nun maßgebend ist. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Nettopreis beim ermäßigten Steuersatz höher ist und damit effektiv auch der Gewinn.

Hier könnte es ähnlich sein. Der Auszahlungsbetrag beträgt zwar immer 2€, aber Nicht-Unternehmer würden netto mehr ausbezahlt bekommen bzw. Unternehmern entsprechend weniger. Es wäre zwar ein seltsames Geschäftsmodell, aber jeder hat die freie Möglichkeit eben nicht an diesem Partnerprogramm teilzunehmen.

@yetif:
Ich glaube hier ehrlich gesagt nicht an das Werk eines 14-jährigen. Das Impressum lässt zumindestens auf rechtliche Normalität hoffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
An dieser Stelle sei vielleicht mal das McDonals-Konzept erwähnt. Der Bruttopreis ist immer der gleiche, egal welcher Steuersatz nun maßgebend ist. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Nettopreis beim ermäßigten Steuersatz höher ist und damit effektiv auch der Gewinn.
Dieses Vorgehen wird ja bei jedem Schnellimbiss und Pizzeria so angewendet: Isst man den Mampf dort werden 19% USt fällig. Nimmt man das Happa mit, sind es Lebensmittel, die zu 7% versteuert werden müssen. - So oder so, die Currywurst kostet immer 5,- EUR.

Nur steckt dahinter auch immer eine andere Leistung. Wenn ich die Currywurst dort esse zahle ich 4,20 EUR für das Essen und 0,80 EUR USt. Nehme ich dir Wurst mit, zahle ich 4,20 EUR für die Wurst (die Wurst kostet netto immer genauso viel!) PLUS 0,47 EUR für die Verpackung plus 0,33 EUR USt.

Bei dem Affili-Laden werde ich aber benachteiligt, weil/wenn ich USt-pflichtiger Unternehmen bin. - Pauschal sehe ich darin erst einmal einen abmahnungsfähigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
 
Um welchen Laden geht es denn eigentlich? Wurde das schon erwähnt???

Wenn ja habe ich es verpasst...

Hier gehts um das interne Partnerprogramm von druckerzubehoer.de Habe ich oben schon mal nebenbei erwähnt.

Pauschal würde ich sagen/vermuten, dass dieser Affili-Dienst, von dem Du hier sprichst selber gar nicht USt-pflichtig ist, denn sonst könnten sie sich gar nicht erlauben, so einen Murks zu machen. - Das bedeutet dann aber auch gleichzeitig, dass sie auch gar nicht mit der USt operieren dürfen, und diese auch nicht auf ihren Abrechnungen ausweisen dürfen. Steht im Impressum der Seite denn deren UStID? - Fordere doch einfach mal einen USt-Nachweis von dem Laden an.

Also es ist ja wie bereits erwähnt kein direktes Affili unternehmen, sondern nur ein internes Partnerprogramm der Seite.
Außerdem ist das so ein großer Versand für Druckerzubehoer etc. dass die garantiert Umsatzsteuerpflichtig sind. Hatte dort selbst auch schon bestellt. Da wird bestimmt nicht beschissen, das wäre schon lange aufgeflogen. Allein deren Newsletter hat 4,5 Mio Empfänger nach deren Angaben.
 
Dass nicht nur McD. auf dieses Steuerdifferenzgeschäft setzt ist klar, aber es ist der bekannteste Vertreter und immer ein gutes Beispiel für die Motivation eines Drive-Ins zu liefern.

Deine Rechnung stimmt aber nicht so ganz. Welche Kosten ich netto effektiv trage (ob nun die Ware selbst, ihre Verpackung, die Reinigung oder Finanzierung des Gebäudes, die Lizenzkosten etc.) interessiert mich als Kunde nicht. Und selbst wenn den Unternehmer die Lieferung im Gegensatz zur sonstigen Leistung (für Nicht-UStler: Essen mitnehmen oder Essen vor Ort essen) netto etwas mehr kostet (was ich z.B. bei McD bezweifeln würde), wird das in den seltensten Fällen genau die USt-Differenz ausmachen, sondern im Ergebnis einen zusätzlichen Betrag für den Unternehmer lassen.

Und hier zum Thema dieses Partnerprogramms. Schau dir doch einfach mal das Impressum von druckerzubehoer.de oder ähnlicher Seiten gleicher Aufmachung (und gleichen Betreibers) an. Das muss ja hier keiner suchmaschinentauglich publizieren.
 
Ich habe jetzt noch einmal hingeschrieben, ob das wirklich so beabsichtigt ist, dass die Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ja einen kleinen Nachteil gegenüber den anderen haben. Mal schauen was die dazu sagen.
Habe bisher mit dem Unternehmen nur positive Erfahrungen gemacht, besonders was die Qualität derer Produkte angeht. Ales super Ware. Viell. stellen die das Partnerprogramm ja auch irgendwann um, sodass es etwas freundlicher für Umsatzsteuerpflichtige wird. ;)
 
Hätt mal wieder ne Frage ;)
Und zwar wenn ich jetzt bei nem Onlineshop etwas geschäftlich bestellen will, ist es dann möglich auch privat noch etwas mitzubestellen, sodass ich das Porto nicht zweimal zahlen muss, wenn ich dann nur die Summe der Produkte die ich geschäftlich bestellt habe als Betriebsausgaben rechne?
Und wie wär das dann mit dem Porto. Kann man das komplett als Geschäftsausgaben berechnen, oder anteilig je nach Bestellwert der zwei Bereiche, oder kann man das dann gar nicht berechnen?
Weil gerade bei Großhandeln ist das Porto ja oft sehr hoch, sodass es schon praktisch wäre, wenn man dann alles auf einmal bestellt, und dann einfach von der Rechnung das private Zeug wegstreicht, und nur das andere als Geschäftsausgaben angibt.
 
Auch wenn man gemischte Belege möglichst vermeiden sollte, werden die geschäftlichen Ausgaben deswegen nicht ungültig.

Tja wie das mit dem Porto ist.. Mir fallen da gleich mehrere Varianten ein, bei denen man sich ggf. toll mit dem FA streiten könnte.
1. Voll abzugsfähig
2. Gar nicht abzugsfähig
3. Anteilig der Kosten für die geschäftlichen/privaten Dinge abzugsfähig
4. Abzugsfähig abzüglich der Versandkosten, die auch bei einer reinen Privatbestellung fällig gewesen wären
5. Abzugsfähig nur soweit die Versandkosten auch bei einer reinen geschäftlichen Bestellung angefallen wären.

Meine persönliche Befürwortung hätten die Varianten 3 und 5, das FA wird eher auf 2 oder 4 beharren, aber wenn bei 10 Artikeln mal ein privater dabei ist, habe ich auch noch nie erlebt, dass dann die Portokosten anteilig gekürzt werden, also ist Variante 1 eigentlich der Praxisfall. Gilt natürlich nicht, wenn man z.B. ein geschäftliches Buch und einen privaten Wäschetrockner bestellt, da wird es sich eher Richtung 2, 3 oder 5 bewegen.

Steuerhinterziehung kann es [also Rechnung mit Streichung geltend machen und Porto nicht kürzen] meiner Meinung nicht sein, da es voll ersichtlich und eine eigene Gesetzesauslegung ist und das FA daher die freie Wahl hat, ob es das monieren will oder nicht. Anders sieht es sicherlich aus, wenn dabei "ausversehen" die voll ausgewiesene Vorsteuer für die privaten Artikel abgerechnet wird.
 
Danke, so in etwa hätte ich das auch gesehen. Eigentlich ist es ja Quatsch, wenn man deswegen zweimal bestellen müsste. Und ob man deswegen gleich als Betrüger hingestellt wird wage ich jetzt einmal zu bezweifeln. ;)
 
Wie hoch sind denn die Versandkosten für einen zweiten Versand? Ich würde das aus zwei Gründen nämlich nicht zusammenfassen:

1. Verzicht auf alle Rechte als Privatkäufer. Widerrufsrecht, Gewährleistung etc. sind dann auch für die privaten Dinge vermutlich deutlich schlechter geregelt.

2. Evtl. Ärger mit einem Steuerprüfer, der auf einer Rechnung plötzlich Dinge findet, die nicht ins Anlagevermögen gegangen sind. Dann fängt die Diskutiererei an.

Wenn es da nur um 6 Euro geht, würde ich das lassen.

Marty