Steuer Steuerfragen-Thread

@joschilein
Kindergeld Jahrgang 82? Wie lange? Ich finde nirgends was, also im Gesetz und höre wiedersprüchliches, daher mal an dich die frage, bis 26, oder bis 27?
 
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 schrieb:
..noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat..
§52 (40) S. 4 schrieb:
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) ist für Kinder, die im Veranlagungszeitraum 2006 das 24. Lebensjahr vollendeten, mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Angabe "noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat" die Angabe "noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet hat" tritt; für Kinder, die im Veranlagungszeitraum 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendeten, ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden

Soll ich dir schon sagen, wie sich das auf die Jahrgänge auswirkt, oder willst du erstmal selbst tüfteln? :mrgreen:
 
Ich bin so pap satt (Geb. meines Vaters), mal schauen ob ch richtig denken kann.

2006-> 24. vollendet = Jg 82 => 26.
2006->25 oder 26 vollendet= jg 80 und 81 => 27.

Richtig? Oder stört mein Magen gerade mein Denk vermögen?
 
Nö stimmt schon. Meiner ist der erste Jahrgang mit 25. Aber man hätte das auch deutlich einfacher ins Gesetz schreiben können. Einfach ein

..noch nicht das 27. [ab VZ 2009: 25.] Lebensjahr vollendet hat..
Aber neee, da wird das lieber mit Gültigkeit ab 2007 geschrieben und dann über so eine 52er Glanzleistung gleich wieder verschoben.
 
Richtig, wenn aber die Kosten von AfA auf 200€ bis Benzin insgesamt z.B. 1000€ ausmachen, sind es eben nicht 6000€, sondern "nur" 1000€.
Ok, mal im Detail zur USt, im Falle der Deckelung.

Bei den Unterhaltskosten enthalten ja nur die wenigsten Sachen USt (eigentlich nur Benzin und Autowäsche), der Rest von Kfz.-Steuer, Versicherung, Garagenmiete ist ja in der Regel USt-frei. Daher wird sich ja so ein Betrag ergeben wie 2.000,- Gesamtkosten, darin 200 Euro ausgewiesene USt.

Alle laufenden Ausgaben würde ich am Tag des Entstehens aus Betriebsausgabe verbuchen; insgesamt 1.800,- Euro netto und 200,- Euro ausgewiesene USt (als Vorsteuer).

Am 31.12. buche ich dann als Betriebseinnahme meinen geldwerten Vorteil ein. Das wären als Einnahme dann die 1.800,- Euro netto. Muss ich die dann komplett mit 19% versteuern, also +342,- Euro, oder bleibt es bei den 200,- Euro USt, die ich auch wirklich abgeführt habe???
 
Nö stimmt schon. Meiner ist der erste Jahrgang mit 25. Aber man hätte das auch deutlich einfacher ins Gesetz schreiben können. Einfach ein


Aber neee, da wird das lieber mit Gültigkeit ab 2007 geschrieben und dann über so eine 52er Glanzleistung gleich wieder verschoben.

Ja, wieso einfach wenns auch kompliziert geht? Richtig, damit nur Profis durchsteigen... Finde es scheiße, das Bilanzen und Steuern nicht Angeboten wird, obwohl es auf der Liste für Winf steht.. Hätte ich mal ne Auffrischung...

Finde das scheiße, hatte nciht der liebe Herr ??? (kann mir Namen net merken), das 82 bis 27 und 83 bis 26 erhalten? War doch auch in den nachrichten so...

Ok, mal im Detail zur USt, im Falle der Deckelung.
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Am 31.12. buche ich dann als Betriebseinnahme meinen geldwerten Vorteil ein. Das wären als Einnahme dann die 1.800,- Euro netto. Muss ich die dann komplett mit 19% versteuern, also +342,- Euro, oder bleibt es bei den 200,- Euro USt, die ich auch wirklich abgeführt habe???


Du Teilst natürlich das genau so auf wie auch die kotsen sind. Also mit und ohne steuer. So das du aufs "gleiche" kommst.

Bei der %-Regelung kannst ja auch wählen, pauschal 20%/80% (Steurfrei/Pflichtig, hoffe das stimmt mit den % noch) oder halt genau ausrechnen... Macht aber wohl keiner, außer bei der Kostendeckelung.
 
Mal unter uns: Wer sich diese ganze Scheiße ausdenkt muss doch echt einen an der Bimmel haben... :evil:

Aber auf jeden Fall danke für Eure Hilfe! :D
 
Nochmal eine kleine Frage.
Wenn ich im Dezember 2007 xxx Beiträge in Affiliate-Netzwerken erworben habe, die Auszahlung allerdings erst im Januar kommt zählt das ganze nicht mehr für 2007 sondern für 2008 als Einnahme oder?
 
Nochmal eine kleine Frage.
Wenn ich im Dezember 2007 xxx Beiträge in Affiliate-Netzwerken erworben habe, die Auszahlung allerdings erst im Januar kommt zählt das ganze nicht mehr für 2007 sondern für 2008 als Einnahme oder?
Das kommt darauf an, für welche Art der Buchführung Du Dich entschieden hast. Im Regelfall lautet die Antwort "Ja" für Kleinunternehmer.

Marty
 
Das kommt darauf an, für welche Art der Buchführung Du Dich entschieden hast. Im Regelfall lautet die Antwort "Ja" für Kleinunternehmer.
Das ist die auf der Gewerbeanmeldung diese schöne Frage, ob die Versteuerung auf Basis der vereinbarten oder vereinnahmten Rechnungsbeträge erfolgen soll.

Als Kleinunternehmer kann man sich das aussuchen und sollte tunlichst auf Basis der auch wirklich vereinnahmten Zahlungen seine Steuern bezahlen.
 
Bei mir war es nicht bei der Gewerbeanmeldung sondern auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ;)
 
Bei mir war es nicht bei der Gewerbeanmeldung sondern auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ;)
Stimmt. Aber den kriegt man doch gleich mit, wenn man sein Gewerbe anmeldet, oder zumindest sehr zeitnah zugeschickt.

War auf jeden Fall eine DER Fragen, wie ich mich gleich am Kopf gekratzt und mich laut gefragt habe "Hä? - Was wollen die jetzt von Dir???" (Deswegen sieht mein Kopf jetzt auch so aus... :biggrin:)
 
Wenn ich Kleinunternehmer bin habe ich doch keine andere Wahl als die Istversteuerung oder? Denn ich musste das nicht ankreuzen.

Ach- Warum ist das alles so kompliziert... :mrgreen:
 
Ich glaube hier werden wieder ein paar Gesetzestypen durcheinander geworfen.

Die Frage nach dem Zeitpunkt der Einnahme ist eine ertragsteuerliche Frage. Dabei kommt es auf die Frage, ob man EÜR (=Zuflussprinzip) ist oder bilanziert (=Entstehungsprinzip).
Das Wort Kleinunternehmer hat hier aber nichts zu suchen.

Bei der Frage nach der Entstehung der Umsatzsteuer ist zu unterscheiden, welches Entstehungsprinzip (vereinbarte oder vereinnahmte Entgelte) maßgebend ist. Dies hat aber keinen direkt Bezug zu der Frage, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht.
Vereinnahmten Entgelte kann man bis zu einem Vorjahresumsatz von 250.000€ wählen (§20 UStG), Kleinunternehmer kann man dagegen nur bis 17.500€ Vorjahresumsatz sein. Eine direkte Überdeckung dieser Regelungen wäre ja auch eigentlich blödsinnig, da man als Kleinunternehmer mit der Umsatzsteuer ja gar nichts zu tun haben soll.
 
Wenn ich Kleinunternehmer bin habe ich doch keine andere Wahl als die Istversteuerung oder? Denn ich musste das nicht ankreuzen.

Nee, als Kleinunternehmen kannst Du Dir das noch aussuchen. Aber irgend 'ner Grenze musst Du dann die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten anwenden.

Und ich finde solche Regelungen echt toll. Sie machen unser ganzes Steuersystem viel leichter und transparenter. Gerade Startern in die Selbständigkeit wird so kein Knüppel zwischen die Beine geschmissen, bei diesen quasi selbsterklärenden Formularfen und Begriffen. :ugly:
 
Nee, als Kleinunternehmen kannst Du Dir das noch aussuchen. Aber irgend 'ner Grenze musst Du dann die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten anwenden.

Echt, bei mir steht drauf. Wenn Sie dieses angekreuzt haben brauchen sie Tz. 7.3-6 nicht bearbeiten. Naja, egal. Ist ja besser so.

Und ich finde solche Regelungen echt toll. Sie machen unser ganzes Steuersystem viel leichter und transparenter. Gerade Startern in die Selbständigkeit wird so kein Knüppel zwischen die Beine geschmissen, bei diesen quasi selbsterklärenden Formularfen und Begriffen. :ugly:

Immerhin gab es ein lustiges rosanes Papier bei mir dazu. "Sie haben ein Unternehmen gegründet. Bitte vergessen Sie uns nicht" - hach wären die mir doch fast entfallen.... :LOL:
 
Immerhin gab es ein lustiges rosanes Papier bei mir dazu. "Sie haben ein Unternehmen gegründet. Bitte vergessen Sie uns nicht" - hach wären die mir doch fast entfallen.... :LOL:
Das schöne ist ja: Selbst wenn man sie mal vergisst... die Umsatzsteuervoranmeldung mal 'ne Woche zu spät abgibt oder so (was mir gelegentlich mal passiert): Die verstehen es ja, sich mit einer extrem "netten Art" wieder eindrucksvoll in Erinnerung zu bringen.

Nur das Kreiswehrersatzamt schreibt ähnlich nette Briefe... ("Erscheinen Sie, oder Sie werden erschossen!") :mrgreen:
 
DVD Sammlung über Umwege von Steuer absetzen?

Hallo,
ich habe hier eine große DVD Sammlung wo jeden Monat für circa 100-200 Euro neue DVDs bei kommen, Simpsons DVDs, Dr. House, Navy CIS etc. halt so das was ich gerne schaue dann natürlich auch die Sammlerboxen welche richtig teuer sind.

Das haut ja doch schon etwas ein Loch in den Geldbeutel rein und nun hab ich mir etwas überlegt wie ich einen Teil wieder bekommen könnte :biggrin:: Ich mache eine Internetseite auf wo ich über DVDs berichtete da ich ja "Internetdienstleistungen" als Gewerbe angemeldet habe und die DVDs ja dann somit für den Betrieb wären weil ich sie ja schauen muss um darüber was zu schreiben könnte ich mir doch die 19% wieder holen und es als Geschäftsausgabe eintragen ;).

Wäre das so machbar, oder muss ich was beachten? Natürlich schau ich sie mir nicht zum privaten Vergnügen an sondern nur um nachher etwas darüber zu schreiben, und wenn ich sie mir ein zweites mal anschauen dann nur um zu schauen ob ich nicht was vergessen habe :p.

Gruß
Gremlin