Steuer Steuerfragen-Thread

Nein, Bei der Frage nach der Pflichtveranlagung kommt es nur dann auf die Höhe der Einkünfte an, wenn sie (teilweise) nicht dem lohnsteuerabzug unterworfen waren. Sie waren ihm aber selbst dann unterworfen, wenn letztendlich keine Lohnsteuer abgezogen wurde. In der Lohnabrechnung steht regelmäßig ein "L" (für "laufender Bezug") oder "S" (für "Sonstiger Bezug"). Doch auch bei einem "F" (für "Steuerfrei") oder "P" ("Pauschaliert") ist es nicht relevant, da dies keine Einkünfte sind. Mit anderen Worten: Es kommt nur auf die Höhe der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten als der nichtselbständigen Arbeit an.

Nur zur Vollständigkeit: Natürlich kann es auch aus anderen Gründen zur Pflichtveranlagung kommen, z.B. bei bestimmter Steuerklassenwahl von Eheleuten.

@tamola: Wenn schon explizit auf §149 AO hingewiesen wird, ist es eindeutig als Aufforderung zur Abgabe zu verstehen.
 
Neues Thema:

Ich habe a) in meiner Privatwohnung ein Arbeitszimmer. Außerdem habe ich b) ein Gewerbe angemeldet und brauche c) noch ein paar mehr Betriebsausgaben zum Absetzen.

Frage: Gibt es eine Faustformel, wie viel Prozent der Energiekosten (Strom) ich für das Arbeitszimmer anrechnen kann? Oder darf/kann man das nicht pauschalisieren???

Heizung kann man ja nach qm Wohnfläche / qm Arbeitszimmer anteilig ausrechnen. Aber beim Strom ist das schwer. Was verbrauchen die PCs, Lampen, Laserdrucker...

Wie geht man damit amtsgerecht um?
 
Arbeitszimmer ist immer ein umfangreiches Thema. Hauptsächliche Problemfalle: Man schafft stille Reserven ohne eine steuerliche Wirkung zu genießen. Vorteilhafter als ein häußliches Arbeitszimmer wäre ein außerhäußliches Arbeitszimmer oder ein häußliches Büro. Über die Abgrenzung von Arbeitszimmer<->Büro lassen sich Abhandlungen schreiben (Stichwort Publikumsverkehr) und über die Frage ob häußlich oder nicht gibt es noch abstrusere Konstellationen. Jedenfalls sollte man sich darüber Gedanken machen, bevor man überhaupt daran geht Kosten anzusetzen. Über diesen Schritt wirst du aber wohl hinweg sein und in der glücklichen Lage eines Vollabzuges sein, denn sonst hättest du die Frage nicht so gestellt. :mrgreen:

Bei Kosten die das gesamte Gebäude betreffen, kannst du leicht nach dem Flächenschlüssel arbeiten. Also Fläche fürs Arbeitszimmer/Büro durch die Gesamtfläche. Diesen Anteil ziehst du für allgemeine Kosten (auch Grundsteuer, Versicherungen etc.). Lassen sich Kosten direkt zuordnen, sind sie entweder voll wirksam oder eben nicht, wenn sie zum restlichen Gebäude gehören.
 
Bei Kosten die das gesamte Gebäude betreffen, kannst du leicht nach dem Flächenschlüssel arbeiten.
Und zu den Gebäudekosten zählt dann auch der Strom?

Man (ich) könnte ja argumentieren, dass ein Laserdrucker im 20qm Arbeitszimmer, der den ganzen Tag läuft weit mehr Strom zieht, als das 40qm Schlafzimmer, in dem höchstens mal eine Kerze brennt...
 
Dafür hast du im restlichen Haus z.B. allerlei Kühlgeräte. Große Diskussionen würden dir da eh kaum was bringen. Einzige Alternative für die Frage der Stromkosten wäre eine direkte Zuordenbarkeit und damit ein separater Stromzähler.
 
Rechnung von Google schrieb:
Mehrwertsteuerbetrag * €0,00
* Gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen.
Was wollen die mir damit sagen :hö:

Muss ich nun 19% deutsche zahlen oder die Irländische, weil Google den Sitz in Irland hat? Wie gebe ich das bei der UStVa an?

Gruß
Gremlin
 
§ 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
(1) Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats:
1. [..] sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;
[..]

§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
[..]
4. die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. [..]
[..]
=> Kommt in die UStVA, ist aber ein Nullsummenspiel
 
Solltest du es aber mal vergessen ist es vollkommen egal ob effektiv eine Zahllast entstanden wäre, da zählt dann nur, dass du x USt nicht angemeldet hast und damit Steuerhinterzieher bist.
 
Steuererklärungen ;)

Hallo,
der 31. Mai rückt immer näher und die Erklärungen sollten eigentlich nun abgegeben werden, da mir aber noch einige Belge fehlten habe ich um Fristverlängerung gebeten mit einer Vorlage aus dem Internet.

Zu den Belegen die fehlen, das sind einige Kontoauszüge aus 2007, benötige ich die unbedingt oder interessiert sich das FA eher für Rechnungen? ;) Bzw. umgekehrt besteht das FA auf Rechnungen oder reichen auch Kontoauszüge? Weil auch einige Rechnungen sind nicht mehr vorhanden bzw. waren auch nie vorhanden da ich keine erhalten habe. :-?

Dann mal zu der eigentlichen Einkommenssteuererklärung, ich nutze ja Elster hierfür und hab mir das eben mal angeschaut recht verständlich ist das ganze ja, aber was muss ich nun genau alles ausfüllen (selbstständig, keine sonstige Beschäftigung, nicht verheiratet und keine Kinder)

Klar ist:
- Hauptvordruck
- GSE
- KAP (für angelegtes Geld oder?)

Wo ich nicht sicher bin:
- AUS
Ich habe auch Kunden im Ausland (Österreich, Schweiz, Amerika, Polen) muss ich diese Einkünfte hier nochmal irgendwo angeben? :-?
- SO
Sind das alle sonstigen (privaten) Einkünfte wenn ich z.B. die alten Reifen von meinem Auto verkaufe oder was? :p

Weitere muss ich denke ich nicht ausfüllen :).

Gewerbesteuererkläung
Sehe ich das richtig das ich dort rhein theorteisch einfach nur in Feld 17 meinen Gewinn eintragen muss welchen ich mit der EUR ermittelt habe? Ich hab mir das ganze andere eben mal durchgelesen und sehe da eigentlich nichts was ich da noch angeben könnte.

Umsatzsteuererkläung
Warum muss ich die eigentlich nochmal abgeben? Ich gebe doch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab... die Umsatzsteuererklärung ist doch eigentlich einfach nur die ganzen dann halt zusammengerechnet wenn ich das korrekt sehe? :-?

Gruß
cdp
 
Zu den Belegen die fehlen, das sind einige Kontoauszüge aus 2007, benötige ich die unbedingt oder interessiert sich das FA eher für Rechnungen? ;)
Wofür? Gewerblich? Da wollen die nur eine Einnahme-Überschussrechnung. Bei mir wollten die noch nie eine Rechnung oder Kontoauszug. Die will im Fall der Fälle ein Steuerprüfer sehen, wenn er Dich besuchen kommt :)

Bzw. umgekehrt besteht das FA auf Rechnungen oder reichen auch Kontoauszüge? Weil auch einige Rechnungen sind nicht mehr vorhanden bzw. waren auch nie vorhanden da ich keine erhalten habe. :-?
Eigenbeleg erstellen, wenn Gewerbe.

Dann mal zu der eigentlichen Einkommenssteuererklärung, ich nutze ja Elster hierfür und hab mir das eben mal angeschaut recht verständlich ist das ganze ja, aber was muss ich nun genau alles ausfüllen (selbstständig, keine sonstige Beschäftigung, nicht verheiratet und keine Kinder)
Den Mantelbogen und die Anlage GSE. Dazu lieferst Du dann noch Anlagenverzeichnis und Einnahme- Überschussrechnung. Evtl. noch Umsatzsteuererklärung, wenn Du nicht nach Kleinunternehmerregelung handelst.

- KAP (für angelegtes Geld oder?)
Wenn Du welches hast und über die Freibeträge kommst.

- AUS
Ich habe auch Kunden im Ausland (Österreich, Schweiz, Amerika, Polen) muss ich diese Einkünfte hier nochmal irgendwo angeben? :-?
Nein, bin mir aber nicht 100% sicher.
- SO
Sind das alle sonstigen (privaten) Einkünfte wenn ich z.B. die alten Reifen von meinem Auto verkaufe oder was? :p
Wären es. Aber nur, wenn Du die auch mit Gewinn verkauft hast. :D Brauchst Du meist nur bei Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften.

Umsatzsteuererkläung
Warum muss ich die eigentlich nochmal abgeben? Ich gebe doch monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab... die Umsatzsteuererklärung ist doch eigentlich einfach nur die ganzen dann halt zusammengerechnet wenn ich das korrekt sehe? :-?
Völlig richtig. Wobei die Jahreserklärung die endgültige ist und durchaus von den Voranmeldungen abweichen kann.

Marty
 
Hallo, der Einkommensteuererklärung werden in der Regel keine Belege beigefügt und dies ist auch von Seiten des Finanzamtes unerwünscht. Ein Ausnahme gibt es nur bei Kapitaleinkünfte. Dort musst du, wenn du gezahlte Kapitalertragsteuer angerechnet haben möchtest, die Bankbelege im Original der Steuererklärung beifügen.
Sollten Sachverhalte in deiner Steuererklärung unklar sein, wird der Sachbearbeiter sich schon bei dir melden und ggf. die entsprechenden Belege anfordern. Aber in der Regel wird dann eher eine Betriebsprüfung angesetzt um sich den gesamten Vorgang anzuschauen. ;)

Zu den Formularen hast du ja schon richtig festgestellt:
  • Mantelbogen
  • GSE (Dieser Anlage fügst du deine Einnahme-Überschussrechnung (Gewinnermittlung) und ggf. AfA-Tabelle bei.)
  • KAP (Diese Anlage brauchst du, wenn du Kapitalerträge über dem Freibetrag hattest, oder wenn du gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet haben möchtest.)
  • AUS (Diese Anlage brauchst du nur, wenn du im Ausland gearbeitet hast. Wenn du dort auch Steuern gezahlt hast und Deutschland mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, dann kannst du die dort gezahlten Steuern hier anrechnen lassen.)
  • SO (Mit dieser Anlage werden alle Einkünfte erfasst, die nicht irgendeiner anderen Einkunftsart zugeordnet werden können. Also zum Beispiel Spekulationsgeschäfte mit Immobilien oder Wertpapiere.)
Zum deinem Beispiel Reifenverkauf: Sind es die Reifen von deinem zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeug, dann gehört der Verkauf in den Einkünften aus Gewerbebetrieb, da du ja den Kauf auch bei den Betriebsausgaben verbucht hast. Sind die Reifen von deinem privaten Wagen, dann interessiert sich das Finanzamt nicht für diesen Verkauf. Es sei denn, du machst das regelmäßig mit Gewinnerziehlungsabsicht. :mrgreen:

Eine Gewerbesteuererklärung brauchst du nur abzugeben, wenn du den Freibetrag von 24.500 Euro gem. § 11 GewStG übersteigst. Wenn das der Fall ist, dann trägst du in Zeile 17 den Gewinn den du ermittelt hast ein, richtig.

Wie der Name schon sagt, sind diese monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, eben nur Voranmeldungen. Daher muss man am Ende eines Wirtschaftsjahres eine (Jahres-)Umsatzsteuererklärung machen.
Noch einen Hinweis dazu: Wenn das Finanzamt nicht von deinen in der Erklärung angegebenen Werten abweicht, bekommst du keinen Bescheid! Solltest du also einen Zahlbetrag ausgewiesen haben, dann überweise diesen selbständig, sonst kommst du in Verzug und musst Säumniszuschlag zahlen. ;)
 
Neue Frage, wobei das Thema hier vielleicht schon mal behandelt wurde
(sollte eigentlich alle im Paid4 Umfeld interessieren):

Ein Otto-Normal-Verdienen (angestellt), der nebenbei bei ein paar Paid4 Diensten mitmacht und dort nebenbei... geringfügie Summen verdient. Muss er diese Summen versteuern? (z.B. als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit)?

Oder gibt es da gewisse Pauschbeträge, bei denen das FA sagt: "So lange Du da mit Deinen Einnahmen nicht rüber kommst kannst Du Dir und uns die Arbeit mit der E/A-Rechnung ersparen". (Dann wäre es natürlich schön zu wissen, wie hoch dieser Betrag ist.)

Oder wie ist da die konkrete Rechtslage???
 
Bei der Frage ob du es versteuern musst ist das Stichwort "Härteausgleich" interessant. Heißt quasi, dass alle Nicht-19er Einkünfte (=> nicht nichtselbstständige Arbeit) wieder runtergedrückt werden, wenn sie nur bis zu 410€ groß sind. Bis 820€ gibt es zumindestens noch eine sinkende Ermäßigung.

Die Frage der Buchführungspflicht ist eine ganz andere. Irgendwie muss ja auch festgestellt werden können, wie groß die Einkünfte sind ;)
 
410 EUR im Jahr ist ja nicht allzu viel, aber 99,99% aller User werden diese Summe mit Paid4-Diensten sicherlich nicht verdienen; da bin ich mir sicher.

Wenn die persönlichen Einnahmen unter 410 EUR bleiben, dann müssen demzufolge die Einkünfte (=Gewinn) das auf jeden Fall ja auch. - Und ich interpretiere das dann so, dass man das auch gar nicht bei seiner Steuererklärung angeben braucht:

Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, daß der Härteausgleich nicht gesondert in der Einkommensteuer-Erklärung beantragt wird. Eine Berücksichtigung sollte automatisch erfolgen.
 
Richtig, die Einkünfte sind normalerweise kleiner als die Einnahmen und es kommt nur auf die Einkünfte an.

Falsch, man muss immer alle Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben. Es ist nur so, dass man u.U. nicht dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, doch wenn man eine abgeben muss (Pflichtveranlagung, z.b. bei Einkünften außer n.s.Arbeit > 410€) oder abgeben will (Antragsveranlagung, wenn man sich z.B. Kapitalertragssteuer erstatten lassen möchte), dann muss sie immer vollständig sein. Wenn dann alles angeben ist, steht der Härteausgleich auf dem Bescheid mit drauf (soweit er überhaupt greift), man muss ihn also nicht beantragen. Nur wenn er fehlen würde (Computer beim Finanzamt könnten ja auch mal was übersehen), schreibt man einen Einspruch usw.

Edit: Noch eine Anmerkung für mögliche andere Fragesteller. Fürs Kindergeld gibt es keinen Härteausgleich. Dort kommt es auf die Summe der Einkünfte und Bezüge an. Der Härteausgleich mindert aber nicht die Summe der Einkünfte, sondern ist quasi nur eine Steuerermmäßigung.
 
Erstmal Danke für die ausführliche Beantwortung meiner letzten Frage :yes: hat mir wieder sehr geholfen :).

Was ich nun noch schnell fragen wollte ist wegen der Ust.-Voranmeldung als ich mein Gewerbe frisch angemeldet hatte, hatte ich anfangs 2 Monate keine Steuernummer meine erste Ust.-Voranmeldung für Juni, Juli letzten Jahres ging im August letzten Jahres raus woraufhin ich dann ein Schreiben vom Finanzamt erhielt das meine Ust.-Voranmeldungen für den Zeitraum Juni 2007 und Juli 2007 nicht innerhalb der Frist abgegeben wurden und mir im Wiederholungsfall eine Strafe bis zum X-fachen der zu erwartenden Steuer auferlegt werden könnte X war hier ziemlich hoch glaube 200 oder so, hab dann immer meine Voranmeldung fristgerecht abgegeben auch wenn es mal am 10. Abends um 22 Uhr noch war aber es war ja früh genug :yes:

Doch diesen Monat hab ich mich richtig vertan, die Zeit verging irgendwie wie im Flug sodass ich es ganz vergessen habe das es schon wieder soweit. Ich habe gestern (also am 11.) gegen Abend (21 Uhr circa) es schnell noch abgeschickt die Frist hab ich natürlich trotzdem nicht eingehalten :-?

Meint ihr das ich nun schon mit der angedrohten Strafe rechnen kann?

Ich könnte ja auch lügen und sagen das ich versucht habe es abzuschicken es aber nicht funktioniert hat aber das will ich eigentlich nicht machen :-?.

Gruß
cdp
 
Also ich denke mal da wird nichts kommen... wie oft ich schon was verspätet abgegeben habe...

Bei einem Tag machen die eh nichts, es kann ja auch mal technische Probleme geben, vorallem wo es ja nun auch auf elektronischem wege geht...
 
Du kannst eine Dauerfristverlängerung beantragen. Dann hast Du einen Monat länger Zeit, also statt die für Juni schon am 10. Juli abgeben zu müssen, müsstest Du die dann am 10. August abgeben. Geht problemlos auf einem Formular, dass Du vom Finanzamt runterladen kannst.

Trotzdem sollte man sich dann selber treten und die so schnell wie möglich machen.

Das FA wird so schnell keine Strafe aussprechen bei Kleinunternehmern, die ein paar Euro zu zahlen haben. Die wollen nur vermeiden, dass man durch ständige Überziehung der Fristen und Zurückhaltung der Steuerschuld noch ein paar Euro Zinsen verdient.

Marty
 
Okay super :) ich hab grad mal auf dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" nachgeschaut und da war ein Kreuz bei Dauerfristverlängerung :think: aber sonst hab ich da nichts drüber werd nochmal anfragen ob ich die nun habe oder nicht :yes: