Steuer Steuerfragen-Thread

richtig Software ist kein bewegliches Gut, somit nix §25a ;)


P.S. Ich bin auch Taupate von zwei Kindern, beim ersten Kind mußte ich nichts vorlegen, beim zweiten mußte ich von der Kirche bestätigen lassen, das ich in der Kirche bin, getauft und die Kommunion hatte (Pfirmung glaube stand nicht drin)...
 
Darf ich auch nochmal was fragen? :)

Hab leider atm überhaupt keinen Plan, wann ich jetzt irgendwas abgeben muss... :roll:
Habe ja im Herbst letzten Jahres mein Kleingewerbedings angemeldet.. muss ich jetzt auch bis März (wie Gremlin oben was schrieb) meine Steuererklärung abgeben?
Und bis wann muss ich meine erste USt-Voranmeldung (oder auch andere Voranmeldungen) machen?
Habe die umsatzsteuerfreie Regelung.. trotzdem glaube ich, dass ich schon längst irgendwas hätte machen müssen *grübel*
 
Habe ja im Herbst letzten Jahres mein Kleingewerbedings angemeldet.. muss ich jetzt auch bis März (wie Gremlin oben was schrieb) meine Steuererklärung abgeben?
Ist es nicht der 31.5.? Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html Absatz 2.

Du kannst ja formlos eine Fristverlängerung beantragen -> https://www.stern.de/wirtschaft/steuern/?id=504543
Und bis wann muss ich meine erste USt-Voranmeldung (oder auch andere Voranmeldungen) machen?
Habe die umsatzsteuerfreie Regelung.
Wie willst Du eine Voranmeldung für etwas machen, von dem Du Dich hast befreien lassen?

Du muss nur Deine Steuererklärung erstellen, mehr nicht.

Marty
 
Heute eine Rechnung von unserem Forstrevier bekommen für Brennholz was wir gekauft haben darauf sind 5% MwSt ausgewiesen. Kann mir jemand sagen wie man darauf kommt? Ich dachte für Forstbetriebe sind auch 7% gültig 8O
 
Erstmal danke für den Sonderregelungen Link


Nun eine Frage zur IHK und deren Sprache *g gehe ich recht in der Annahme das Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbe bedeutet? Also das was mir übrig bleibt abzüglich allen Betriebsausgaben (Steuern eingeschlossen).

Habe nämlich heute einen Beitragsbescheid der IHK Koblenz bekommen nachdem ich 102 Euro zu zahlen hätte :roll:. Und da würde ich gerne Einspruch einlegen da mein Gewinn 5.200 euro nicht übersteigen wird (wenn ich ALLE Ausgaben dazurechne).

Dann noch eine allgemeine Frage: Hatte das Gewerbe im Juni angemeldet und muss laut Bescheid für letztes Jahr gleich viel zahlen wie für dieses Jahr obwohl letztes Jahr nur ein halbes Jahr gewesen wäre ;) - ist das korrekt?

Und noch eine Frage die ich nicht beantwortet haben muss aber die bestimmt mal interessant zu klären wäre (für die die Spaß an sowas haben :D)

Wenn mein Gewinn aus Gewerbe genau 5.201 Euro ist muss ich ja den Betrag zahlen aber durch den Betrag geht mein Gewinn pro Jahr jedoch wieder um 51 Euro runter wodurch ich wieder nicht zahlen müsste...
Müsste ich in so einem Fall bezahlen oder nicht? ;)

Gruß
Gremlin
 
[...] Nun eine Frage zur IHK und deren Sprache [...] Gewerbeertrag [...]
Der "Gewerbeertrag" ist kein Begriff der IHK, sondern kommt aus dem Gewerbesteuergesetz :arrow: § 7 GewStG
(1) [sup]1[/sup]Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb [...]

[...] Dann noch eine allgemeine Frage: Hatte das Gewerbe im Juni angemeldet und muss laut Bescheid für letztes Jahr gleich viel zahlen wie für dieses Jahr obwohl letztes Jahr nur ein halbes Jahr gewesen wäre ;) - ist das korrekt? [...]
Ja, wenn IHK-Beiträge Jahresbeiträge sind und diese nicht auf einzelne Monate, oder halbjährlich/vierteljährlich aufgeteilt werden. Aber dazu kann ich nichts weiter sagen, weil ich mich mit IHK-Beiträgen nicht auskenne.
 
Den selben Wisch hab ich auch bekommen und soll 120 Euro zahlen.
Deswegen auch mal meine Frage:

Ich bin letzten Sommer samt Gewerbe umgezogen, hab ich da ne neue Steuernummer bekommen (neues "Finanzamt-Gebiet")?
Ich find nämlich nur die alte.
Bisher war das von mir nicht von Belang, da mein Gewerbe momentan ruht und ich daher auch keine Steuernummer brauchte.

Noch was:
Wenn ich die Steuererklärung für 2007 macht, ist die Steuernummer die ich hab für das Gewerbe und allen andren Kram (Anstellung bei einer Firma etc.) gleich?
 
[...] Ich bin letzten Sommer samt Gewerbe umgezogen, hab ich da ne neue Steuernummer bekommen (neues "Finanzamt-Gebiet")? [...]
Ja, bei einem Wechsel des Finanzamtes bekommt man eine neue Steuernummer. Weiß das Finanzamt denn schon von deinem Umzug?

[...] Wenn ich die Steuererklärung für 2007 macht, ist die Steuernummer die ich hab für das Gewerbe und allen andren Kram (Anstellung bei einer Firma etc.) gleich?
Ja, solange du gewerblich tätig bist, gilt die Steuernummer auch für die Lohnsteuer.
 
Ja das Finanzamt müsste Bescheid wissen, da ich alles ordentlich bei der Verbandsgemeinde umgemeldet habe.

Ich hab noch mal gesucht und nix von dem hiesigen Finanzamt gefunden, muss da Montag mal anrufen.

Die Steuererklärung is aber hier beim Finanzamt abzugeben, oder (auch wenn ein Teil der Einkünfte am am alten Standort gemacht wurden)?
 
Ui einige Themen..

Also..

IHK Bescheid
Habe ich keine Ahnung und Erfahrung, aber die werden ja sicher auch schriftliche Fixierungen ihrer Regeln haben und dort wird bestimmt bestimmt genannt, wie sich der Beitrag errechnet.

Grenzabhängige Aufwendungen, die wieder Einfluss auf das Überschreiten der Grenze haben
Die Gewerbesteuer ist war so ein Problem, weil sie selbst wieder eine Betriebsausgabe war und sich damit selbst gemindert hat usw. Durch die Unternehmensteuerreform ist dieser Mist wenigstens mal raus, bei der Reform ist zwar auch einiges schief gemacht, aber wenigstens ist dieses Problem weg.
Für so nen IHK-Bescheid wird es das Problem aber wohl nicht geben, weil da ja wahrscheinlich der Ertrag des Vorjahres für den Beitrag des aktuellen Jahres maßgeblich ist.

Wechsel FA-Bezirk
Wer in einen anderen Bezirk kommt - egal ob durch Umzug oder weil die Bezirke neu strukturiert werden - bekommt (eine) neue Steuernummer(n). Zukünftig wird das nicht mehr so sein, da man mit den Idendifikationsnummern (jede Person, jedes Unternehmen) seine lebenslange Nummer behält. Zur Zeit gibt es die aber noch nicht.

Gültigkeit von Steuernummern
Man kann durchaus einige Steuernummern haben (und das wird auch später so bleiben). So z.B. die private Steuernummer für die Einkommensteuererklärung, bei Zusammenveranlagung hat man die gemeinsam mit dem Ehepartner. Jede Gemeinschaft (z.B. Grundstücksgemeinschaft) oder Firma hat auch ihre eigene Steuernummer und diese gelten dann jeweils für alle betrieblichen Steuerarten, also natürlich die gängigsten USt, LSt, GewSt und KSt.

Zuständigkeit von Finanzämtern
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach §§19ff. AO
§19 schrieb:
Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen [..] ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz [..] hat.
§20 schrieb:
Für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach dem Einkommen [..] ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet.
Das gilt auch, wenn man nach einem Umzug noch für ein Jahr abgeben muss, in dem man noch in einem anderen Bezirk war.

Ganz lustig wird es übrigens in Bezirken mit einer Außenstelle. Ein Bezirk, zwei Finanzämter, zwei Steuernummernkreise, teilweise unterschiedliche Zuständigkeit für (gemeinnützige) Betriebe, eine Kassenzuständigkeit usw.
 
Danke danke, sehr aufschlussreich.

Also hab ich für alles eine Steuernummer (Gewerbe und Angestellenverhältnis soweit vorhanden).

Nach der neuen Steuernummer muss ich dann mal fragen, danke auf jeden Fall - schön das du dir die Arbeit für uns machst! :D
 
Kfz. auf dem Betriebs- ins Privatvermögen

Hallo Leutz,

ich habe auch mal ein kleines Steuertechnisches Problem, bei dem ich noch nicht ganz so weiß, wie man das am kreativsten, günstigsten (!) und trotzdem rechtssicher lösen kann. - Aber vielleicht kann mir hier je jemand helfen:

Ich bin selbständig und besitze ein Auto. Der Wagen wird als Firmenwagen geführt, wurde auf Firmenkosten angeschafft, abgeschrieben und alls Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe gebucht. Die Privatnutzung habe ich nach der 1% Pauschalmethode abgegolten. Dieses Modell hat sich bisher durchaus gerechnet und war ok (auch vom Finanzamt abgesegnet).

Jetzt hat der Wagen aber ein gewisses Alter errecht (5 Jahre), ist abgeschrieben, und die Rechnung schlägt um. Es lohnt sich einfach nicht mehr 1% des Anschaffungspreises (25.000 Euro) als monatliche Betriebseinnahme einzubauen. - Daher möchte ich den Wagen aus dem betrieblichen Vermögen in mein Privatvermögen überführen (und künftig gar nicht mehr bei den Betriebsausgaben berücksichtigen).

Der rechtlich 100% richtige Weg wäre ja, den Wert den Wagens mittels Schwackeliste zu ermitteln (meinetwegen 7.000 Euro) und dann an mich selber zu verkaufen (also Firma YetiF verkauft an Privatmenschen YetiF). Nachteil: Meine Firma hat spontane 7.000 Euro Einnahmen (davon allein 1.120,- EUR UST), die ich als Betriebseinnahme versteuern muss. Was ich natürlich nicht will.

Meine Frage: Gibt es eine Vorschrift / Regelung, die mich dazu wingt den Wagen zum Schwackewert zu verkaufen? Oder unterliegt das meiner unternehmerischen Entscheidungskraft, dass ich den Wagen beispielsweise für 100,- Euro an meinen Schwiegervater verkaufe (der das gute Stück dann eine Minute später wieder an einen, äh... ihm nahestehenden (angeheiraten) Verwandten weiter veräußert)?

Was macht das Finanzamt mit, was muss ich beachten, wo lauern die Fallen?
 
Der rechtlich 100% richtige Weg wäre ja, den Wert den Wagens mittels Schwackeliste zu ermitteln (meinetwegen 7.000 Euro) und dann an mich selber zu verkaufen (also Firma YetiF verkauft an Privatmenschen YetiF).
Das dürfte so ziemlich der einzig gangbare Weg sein, vermute ich.

Nachteil: Meine Firma hat spontane 7.000 Euro Einnahmen (davon allein 1.120,- EUR UST), die ich als Betriebseinnahme versteuern muss. Was ich natürlich nicht will.
Wieso? Du hast doch, wenn der Wagen vorher in 5 Jahren komplett abgeschrieben, entsprechende Kosten verbucht, die tatsächlich gar nicht angefallen sind. Jedes Jahr 5.000 Euro Kosten verbuchen, um dann am Ende 7.000 Euro Gewinn am FA vorbei zu machen, dürfte jeden Prüfer wach werden lassen.

Meine Frage: Gibt es eine Vorschrift / Regelung, die mich dazu wingt den Wagen zum Schwackewert zu verkaufen?
Nein, Du musst es dafür nicht verkaufen, Du musst es aber mit seinem Wert als Einnahme verbuchen. Die Abschreibungen sollen ja den tatsächlichen Wertverlust abbilden, was bei Dir nicht der Fall war.

Ein Prüfer dürfte den Wagen mit dem Schwackewert als Einnahme deklarieren, unabhängig davon, welchen Erlös Du tatsächlich erzielt hast, gerade beim Verkauf an Verwandte.

Marty
 
Belass das Fahrzeug im Unternehmen bis du es wirklich verkaufst oder es schrottreif ist.

Du hast dadurch ja keine Nachteile, denn du setzt ja als privaten Anteil, nur die Kosten An, wenn diese Geringer sind.

Also du hast 1%=4000€, Kosten waren nur 3000€, daher werden 3000€ angesetzt.

Mir fällt gerade der Begriff dazu nicht ein, aber joschilein weiß ihn sicherlich, und stimmt mir hoffentlich zu (ist ja bei mir shcon etwas her, mit solchen sachen...)
 
Was bubu meint ist die Kostendeckelung.

Ist aber natürlich trotzdem nicht immer befriedigend, denn wenn das Fahrzeug eben nicht zu 100% privat genutzt wird (was sowohl umsatz- als auch ertragssteuerlich sowieso zur Entnahme führen würde), trotzdem alle Kosten wieder dem privaten Bereich zugeschlagen bekommt.

Wäre auch ganz interessant, ob deine Firma eine Kapitalgesellschaft ist, denn je nach dem könnte es unterschiedliche Lösungen geben.

PKWs sind eh immer ein wechselhaftes Thema. Letztmalig wurde der Kram wegen der Umwidmung der Fahrten Wohnung-Betrieb/Arbeitsstätte und davor wegen dem angeblichen Missbrauch der 1%-Regel und der Wiedereinführung der 50%-Grenze durcheinander geworfen, letzteres stellt dann für Arbeitnehmer einer Kapitalgesellschaft wieder kein Problem dar usw. Das Thema ist jedenfalls umfangreich und ich bin aktuell auch nicht so wirklich drin, aber ein paar mehr Informationen könnten schon helfen.

Letztendlich würde aber z.B. auch eine Entnahme zum gleichen Ergebnis führen, auch wenn kein Geld beim Verkauf fließt.
 
Ach, eine Kostendeckelung gibt es? - Ich hatte nur Beispiele im Netz gefunden vom Schlage: "Ich kaufe mir für 200,- Euro einen Gebrauchtwagen, der vor 20 Jahren einen Neupreis von 50.000,- EUR hatte. Dieses Fahrzeug ist mit monatlich 500,- EUR (1%) abzuschreiben.

Bedeutet: Ich würde für eine Rostschlürre, für die ich 200,- EUR bezahlt habe im Jahr einen geldwerten Vorteil von 6.000,- EUR bezahlen. Und das riecht man einem gewaltigen Minusgeschäft.
 
Wäre auch ganz interessant, ob deine Firma eine Kapitalgesellschaft ist, denn je nach dem könnte es unterschiedliche Lösungen geben.
Neee, ein ganz schnödes Einzelunternehmen...

Wenn bei mir die Kostendeckelung greift, dann würde ich die betriebliche Nutzung des Kfz. ja zu 100% privat bezahlen. - Das wäre dann ja keine Steuergerechtigkeit...
 
Richtig, wenn aber die Kosten von AfA auf 200€ bis Benzin insgesamt z.B. 1000€ ausmachen, sind es eben nicht 6000€, sondern "nur" 1000€.

Alternativ könntest du natürlich auch ein Fahrtenbuch führen. Dies dient zur Feststellung der Prozentverteilung zwischen geschäftlichen, privaten und Arbeitswegfahrten und dementsprechend würden die Kosten von 1000€ auf die einzelnen Bereiche verteilt. Es ist zwar sehr sehr schwer bis unmöglich ein wirklich einwendungsfreies Fahrtenbuch zu führen (ist ein eigenes Thema für sich), aber schlechter kann es durch den Versuch auch nicht werden.