Steuer Steuerfragen-Thread

Tja, nur ob man mit der Frist am 10. der Folgemonats oder am Folgefolgemonat in Konflikt gerät, ist letztlich auch egal. Vorteilhaft ist, dass man mehr Zeit hat, aber nachteilig ist, dass man mehr Zeit hat - wenn du verstehst ;)
 
Ich halte diese Vorschrift, dass Neugründer in den ersten zwei Jahren die Voranmeldung monatlich machen müssen, für ausgemachten Blödsinn. Früher war das nach erwartetem Umsatz gestaffelt. Jetzt muss jemand, der nur 50 Euro Umsatz im Monat macht, jeden Monat dafür eine Voranmledung machen.

Marty
 
Ich hätt da auch mal ne Frage. Und zwar habe ich habe mir überlegt jetzt vielleicht doch noch eine UstID zu beantragen. Jetzt wollte ich nur vorher nochmal fragen, ob da irgendwelche Pflichten auf mich zukommen, wie z.B. irgendeine zusätzliche jährliche Erklärung für diese Nummer, oder irgendwelche Kosten.
Ich bilde mir ein gehört zu haben, dass da nichts wäre, und habe jetzt im Internet auch nichts gefunden, wollte nur vorher nochmal sichergehen.
 
wollte ich nur vorher nochmal fragen, ob da irgendwelche Pflichten auf mich zukommen
Nö, da gehst Du keinerlei Verpflichtung mit ein.

Ich würde sie auf jeden Fall beantragen; selbst wenn man >> normal << nur Inlandsgeschäfte abwickelt. Irgendwann braucht man sie doch mal...
 
Mir fällt spontan nur ein, dass die dann auch automatisch impressumpflichtig wird. Ansonsten bleibt in der Kommunikation mit deinem Finanzamt alles gleich, dort zählt weiterhin die bisherige Steuernummer.
 
Super, danke euch beiden für die schnelle Antwort. Dann werde ich mir auf jeden Fall eine beantragen.
 
Wobei es zum Stichwort Impressum noch was zu sagen gibt. Eigentlich ist das [die Beantragung] ja sogar ein Vorteil, denn eine Nummer muss auf jeden Fall ins Impressum. Ähnliches bei den eigenen Rechnungsangaben, wobei die UStID dann nicht automatisch pflichtig wird.
Die normale Steuernummer sollte man so gut es geht vor der Öffentlichkeit geheim halten. Ein Dritter, der wüsste was er tun könnte, könnte damit sehr viel Schaden verursachen.

Daher.. auf Rechnungen und im Impressum (nur) die UStIDNr. vermerken.
 
Wobei es zum Stichwort Impressum noch was zu sagen gibt. Eigentlich ist das [die Beantragung] ja sogar ein Vorteil, denn eine Nummer muss auf jeden Fall ins Impressum.

Seit wann das bitte? Es muß nur die UST-ID rein, wenn eine vorhanden ist. Wenn nicht, dann nicht. Die Steuernummer muß nie rein.

in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
 
Hmm war das vielleicht nur beim alten TDK so?
Kann auch sein, dass sie nur bei den erweiterten Anforderungen bestimmter Branchen notwendig ist.
 
Die normale Steuernummer sollte man so gut es geht vor der Öffentlichkeit geheim halten. Ein Dritter, der wüsste was er tun könnte, könnte damit sehr viel Schaden verursachen.
Du machst mich neugierig...

Was kann man denn mit dem Wissen der Steuernummer eines Fremden übles treiben? Brauchst jetzt natürlich nicht zu sagen wie man das genau machen würde... nur mal so ein paar Stichworte für mich. Weil, mir würde da gar nichts einfallen!
 
  • Legitimation gegenüber dem FA auf niedriger Ebene
  • Gefakte UStVA's
  • Eingliederung in VSt-Karussell
  • Idenditätsdiebstahl
  • ..
 
Hmm war das vielleicht nur beim alten TDK so?
Kann auch sein, dass sie nur bei den erweiterten Anforderungen bestimmter Branchen notwendig ist.

Also ich meine das war schon immer so. Anforderung bei bestimten Branchen kenn ich nur, das dort Behörden stehen müssen, wenn die Branche unter der Aufsicht einer bestimmten Behörde steht....
 
Dieses BMF-Schreiben ist vom Juni 2002, also älter als meine berufliche Tätigkeit, in der ich nie was anderes gehört habe, als dass mit der UStIDNr endlich die Steuernummer von den Rechnungen kann. Der §14 wurde mal (zum Jahr 2006 ?) umstrukturiert, spätestens seitdem gibt es gar keinen Absatz 1a mehr, das ist dann alles in Absatz 4 gewandert.
Ich lasse mich gerne von neueren Quellen belehren, bin mir aber ziemlich sicher, dass das mittlerweile überholt ist. Zugegeben finde ich es aber seltsam, dass in der Suche beim BMF nach "Steuernummer" genau dieses BMF-Schreiben als relevantester Treffer gewertet wird.
 
Die Steuernummer muss immer auf die Rechnung, die UstID nur, wenn man auch eine hat. [...]
Aber § 14 (4) Nr. 2 UStG sagt da was anderes:
§ 14 Ausstellung von Rechnungen
[...]
(4) [SUP]1[/SUP]Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
[...]
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
Die in deiner Quelle unter 3b genannte Vorschrift (§ 14 (1a) UStG) kann ich gar nicht finden. :think:
 
Da scheint sich wieder das Gesetz und die ausführenden Stellen nicht ganz einig zu sein. Kann es sein, dass es irgendwann 2002-2003 einen §14, Abs 1A gab, den es jetzt nicht mehr gibt?

Marty
 
Ach stimmt, ist ja sogar explizit im Gesetz als Auswahl definiert. Aber diese Änderung der Auswahl (soweit es wirklich jemals ein "muss" war) ist schon länger her als die Umstrukturierung der Absätze. Ich kann am Monat mal in den alten Gesetzesversionen schauen, bis wann das so im Absatz 1a stand.
 
Hallo

ich möchte ein Unternehemn Gründen (vorerst Nebenberuflich)

kann mir jemand sagen was mir von meinen einnahmen übrig bleibt?

Ich habe gehört wenn ich 100 Euro einnehme muss ich erst 19% MwSt. zahlen und dann von den 81 Euro nochmal 40% (oder jenachdem was für eine Steuerklasse ich habe)

kann mir jemand etwas genaueres sagen?

MFG
TL
 
Darauf willst du jetzt einen passenden Prozentsatz? :mrgreen:

USt: Kommt drauf an welche Leistungen du erbringst. Selbst wenn sie dem normalen Satz (19%) unterliegen, kann auch noch die Kleinunternehmerregelung fassen (0%)

Steuerlich ist dein Gewinn maßgebend, also (USt-)Netto-Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Hier kann es unterschiedlichste Konstellationen geben, es kann auch keiner raten wie teuer deine Waren sind..

GewSt: Lassen wir mal Hinzurechnungen und Abzüge beiseite, wirst du wahrscheinlich eh unter dem Freibetrag liegen.

ESt: Hier kommt es drauf an, was du sonst noch an Einkünften hast. In Gewinnjahren kann hier auch die GewSt angerechnet werden.

Um dir eine Antwort zu nennen, müsste man sich also durch drei Gesetze hangeln. Im Falle der Firmierung mit einer Kapitalgesellschaft käme sogar noch eins dazu.