Steuer Steuerfragen-Thread

Ich habe gehört wenn ich 100 Euro einnehme...
Generell zahlst Du nicht auf Deine Einnahmen Steuern, sondern auf Deinen GEWINN. Und der hängt entscheidend davon ab, wie viele Ausgaben Du hast.

Ich weiß ja nicht, was für ein Gewerbe es werden soll, aber nehmen wir mal an, Du verkaufst Autos (Gebrauchtwagen). Dafür kaufst Du von mir als Großhändler einen alten Golf für 10.000 Euro. Das heißt, Du bekommst von mir eine Rechnung über 8.403,36 EUR netto plus 19% USt (+1.596,64 EUR).

Diesen Wagen verkaufst Du an einen Kunden für 12.000,- EUR. Deine Rechnung an den Käufer beläuft sich dann über 10.084,03 EUR netto plus 1.915,97 EUR USt.

Die Umsatzsteuer (USt), die Du eingenommen hast (=1.915,97 €) führst Du ans Finanzamt ab. Allerdings abzüglich der Vorsteuer (das ist die Umsatzsteuer, die Du beim Kauf des Wagens bezahlt hast), also -1.596,64 €. Bleibt ein Restbetrag von 319,33 €, den Dein örtliches Finanzamt gerne recht schnell von Dir hätte (das nennt sich USt-Voranmeldung und ist (anfangs) monatlich zu entlöhnen).

Der zweite große Steuerposten ist die jährliche Einkommenssteuer, die sich in der Tat - je nach Steuerklasse und persönlicher Situation so um die 35% bis 45% rum bewegt. Aber wieder vom Gewinn.

Dein Gewinn ergibt sich in diesem einfachen Beispiel aus:

12.000,- EUR Einahmen aus dem Autokauf
-10.000,- EUR Ausgabe für den Einkauf des Autos bei mir
-319,33 EUR abgeführte Umsatzsteuer ans FA
=1.680,67 EUR Gewinn, der mit Deinem Steuersatz zu versteuern ist

Für den Verkauf dieses Golfs würden Dir also rund 1.000,- EUR für die eigene Tasche bleiben.

Tipp: Wenn man von den ganzen Grundlagen gar keine Ahnung hat, empfiehlt es sich dringend einen Kursus mitzumachen. Die Volkshochschulen bieten so etwas an, nach dem Motto "Ich will mich selbständig machen". - Das kann nicht schaden!!!


So, jetzt aber lange genug rumgelabert... wann kommst Du denn nun meinen alten Golf abholen??? :mrgreen:
 
Um dir eine Antwort zu nennen, müsste man sich also durch drei Gesetze hangeln. Im Falle der Firmierung mit einer Kapitalgesellschaft käme sogar noch eins dazu.
Du musst den Newbies mal nicht immer mit Deiner Fachkompetenz (die ich übrigens hoch und sehr schätze!) nicht gleich immer einen vor den Latz knallen. Der versteht doch so gar nichts!

Es ist eine Sache es zu wissen, aber eine andere, es auch anderen vermitteln zu können. - Um bei Leuten, die die USt nicht von der ESt unterscheiden können sollte man da die Meßlatte erst einmal etwas liefer anlegen... (=> meine Meinung).

Sonst vergraulst Du uns noch die zukünftige Unternehmerelite, Mensch! :ugly: Und ein paar junge Ideen, Unternehmer- und Pioniergeist könnte diesem unserem Lande doch nun wirklich nicht schaden, oder?
 
Hallo

danke euch beiden :p

@YetiF

ich möchte eine Dienstleistung im Bereich Marketing anbieten. Ich muss also nichts einkaufen... ich stelle also nur meine Arbeitszeit in Rechnung.

MFG
TL
 
Hmm nee hab das gar nicht als Klatsche gemeint. Das sollte nur klarstellen, dass es eben nicht so ist, wie er das so gehört hat. Aber man kann ja nichts dafür, wenn man etwas falsches oder zumindestens unklar definiertes gehört hat.
 
ich möchte eine Dienstleistung im Bereich Marketing anbieten. Ich muss also nichts einkaufen... ich stelle also nur meine Arbeitszeit in Rechnung.
Trotzdem hast Du ja gewisse Ausgaben, um Dein Gewerbe ausüben zu können. Angefangen beim Bleistift, mit dem Du Dir Notizen machst, Deinen Computer, Deinem Auto (mit dem Du neuen Bleistifte kaufen fährst), usw. Da kommt schon was zusammen.

Und das sind alles Ausgaben, die am Ende Deinen Gewinn schmälern. Geld, was Du dann nicht versteuern brauchst.

Man muss nur wissen was geht... :mrgreen:
 
Das sollte nur klarstellen, dass es eben nicht so ist, wie er das so gehört hat.
Hä? - Aber im Prinzip (also im ganz groben Prinzip) ist das doch GENAU so, wie er es gehört hat:

Wenn ich eine Dienstleistung anbiete, und eine Rechnung über brutto 100,- Euro schreibe, bleiben rund 84,- EUR netto übrig.

Und wenn er noch einen normal bezahlten Hauptjob hat, mit 40-50k Bruttoverdienst pro Jahr, dann ergibt das einen Einkommenssteuersatz in der Region um die 40%. - Bleiben von den 84,- EUR noch 50,- EUR zum Versaufen übrig. Den Rest der Steuern kann man vernachlässigen. Also ganz im Groben stimmt die Aussage wie Kopf auf Nagel.
 
Vielleicht drehen wir uns auch etwas im Kreis..

Man kann eben nicht pauschal sagen, dass von 100€ so oder so viel übrig bleibt. Die Ausgangssituation war ja auch noch informationsloser, wer weiß was der "Sagende" über die Situation gewusst hat - vielleicht ist der nur von seinem eigenen Betrieb ausgegangen.

Fakt ist jedenfalls, dass zwei Punkte wesentlich sind. Die USt-Pflicht und der ESt-Tarif. Bei letzterem ist es aber doch ziemlich entscheidend in welchem Bereich man sich befindet. Hier ist die Stückelung mit 100€ etwas klein, denn schon bei den nächsten 100€ kann es wieder anders aussehen usw.

Ich halte es schon für einen gravierenden Unterschied, ob man 50, 84 oder 100€ übrig hat. Ganz so einfach ist unser Steuerrecht leider nicht.

Aber ich gebe dir schon recht, dass man bei ausreichenden Angaben zumindestens einen groben Bereich festmachen könnte. Man wird eh nie auf den Cent genau kalkulieren können.
 
Der zweite große Steuerposten ist die jährliche Einkommenssteuer, die sich in der Tat - je nach Steuerklasse und persönlicher Situation so um die 35% bis 45% rum bewegt. Aber wieder vom Gewinn.
Deine sonst inhaltlich guten Ausführungen solltest Du hier korrigieren. Einen Steuersatz von 35-45% dürften nur Bestverdiener erreichen. Der Normalverdiener dürfte bei knapp über 20% landen.

Marty
 
Hallo YetiF

ich glaube ich habe es verstanden :p

Kannst du mir diese Beispielen vielleicht bestätigen, ob is es wirklich verstanden habe?

Beispiel 1 (Handel)

Also... ich kaufe einen Golf für 6000 Euro und lasse Ihn für 2000 Euro Reparieren/Tunen

Ausgaben = 8000 Euro (1277,31 USt)
1756
ich verkaufe diesen Golf für 11.000 Euro (1756,30 USt)

also muss ich 478,99 Euro an das FA Zahlen und 2521,01 mit meinem Steuersatz (Steuerklasse 1) versteuern? Richtig?

Beispiel 2 (Dienstleistung)

ein Kunde möchte ein Webdesigne...

Ich erstelle es und möchte dafür 1000 Euro... also stelle ich dem Kunden eine Rechnung aus:

1000 Euro
inkl. 190 Euro MwSt

der Kunde bezahlt mir 1000 Euro.

hier Zahle ich 190 Euro an das FA und 810 müssen mit meinem Steuersatz versteuert werden? Richtig?

MFG
TL
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine sonst inhaltlich guten Ausführungen solltest Du hier korrigieren. Einen Steuersatz von 35-45% dürften nur Bestverdiener erreichen. Der Normalverdiener dürfte bei knapp über 20% landen.
Ja sorry, hast natürlich recht.

Ich hab' schon gleich ein paar RV udn AV Prozente mit drauf geschlagen... :mrgreen: (Ich zahl doch so gerne Sozialabgaben, kann halt nicht anders...)
 
Ich erstelle es und möchte dafür 1000 Euro... also stelle ich dem Kunden eine Rechnung aus:

1000 Euro
inkl. 190 Euro MwSt

der Kunde bezahlt mir 1000 Euro.
Wie Marty schon sagte beziehen sich die 19% der Umsatzsteuer (USt) immer auf die Nettobeträge. Hier musst Du auch genau so denken und kalkulieren:

Für was biete ich diese Leistung meinem Kunden an? => 1.000 EUR

Dann sind die 1.000,- EUR die Nettoforderung, die Du an den Kunden kannst. Und der Kunde zahlt Dir diese 1.000,- EUR PLUS 19% USt. Also 1.190,- EUR brutto. Die 190,- EUR treibst Du nur "im Namen" des Finanzamts ein, da hast Du ja nichts von. - Wenn Du anders herum rechnest und einen Bruttobetrag siehst, musst Du entsprechend durch 1,19 teilen.

Es empfiehlt sich aber als Unternehmen immer mit Netto-Beträgen zu arbeiten und auch in/mit diesen Zahlen zu denken. Die USt brauchst Dich ja nicht zu interessieren. - Das macht das Tanken dann auch gleich wieder viel billiger... :mrgreen:
 
Jo und bei der Metro braucht man nur auf die kleineren Preise zu achten 8)
[außer man erbringt nur steuerfreie Leistungen :(]
 
Ich hätte noch eine Frage, und zwar hab ich bei einem Partnerprogramm die Wahl, die Provision einfach ausgezahlt zu bekommen (ohne Mwst.) oder den gleichen Betrag inkl. Mwst. Vom Gewinn her wäre es ja besser den betrag ohne die Mwst. zu nehmen. Aber darf ich das überhaupt, wenn ich Umsatzsteuerpflichtig bin, und wenn ja wo würde ich das in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben?
Ich bilde mir ein da mal eine Zeile gesehen zu haben für Umsatzsteuerfreie Provisionen. Wär das dann so ein Fall?
 
Vom Gewinn her wäre es ja besser den betrag ohne die Mwst. zu nehmen.?
Wieso wäre das Gewinn her besser??? - Du lässt Dich auszahlen (mit USt) und führst die erhaltene USt am Ende des Monats ans FA ab, und hast gleich wieder eine Ausgabe. Am Gewinn ändert sich da nix.

Aber darf ich das überhaupt, wenn ich Umsatzsteuerpflichtig bin?
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist Du gleichzeitig ein kostenloses Inkassounternehmen für das Finanzamt. Natürlich hast Du dabei auch gewisse "Freiheiten". Niemand kann Dich dazu zwingen Deinen Kunden, bzw. Geschäftspartnern die USt für Deine Dienste in Rechnung zu stellen. - Ans FA abführen musst Du sie aber.

Du darfst die USt also auch gerne aus eigener Tasche zahlen, wenn Du das magst. - Das würde aber wiederum wirklich Deinen Gewinn schmälern (und das wolltest Du ja) :ugly: - Konsequent wäre dann natürlich gar keine Rechnungen zu schreiben / keine Einnahmen zu haben. Dann zahlst Du gar nichts und sparst am meisten. Oder so... :LOL:
 
Wieso wäre das Gewinn her besser??? - Du lässt Dich auszahlen (mit USt) und führst die erhaltene USt am Ende des Monats ans FA ab, und hast gleich wieder eine Ausgabe. Am Gewinn ändert sich da nix.

Das war ein kleines Partnerprogramm von einer Seite, und als Antwort auf die Frage, ob ich auch mit Ust auszahlen kann hieß es, dass ich nach der Auszahlung einen Beleg mit Ust. bekommen könnte, aber ich beachten soll, dass der Provisionsbetrag die Ust. bereits enthält. In dem Fall pro bestellung 2 Euro.
Klingt meiner Meinung nach so, dass ich netto 2€ bekommen würde, oder wenn ich einen Beleg mit Ust. haben möchte eben brutto 2€ bekomme. Und dann hätte ich ja im ersten Fall einen höheren Gewinn.
 
Klingt meiner Meinung nach so, dass ich netto 2€ bekommen würde, oder wenn ich einen Beleg mit Ust. haben möchte eben brutto 2€ bekomme. Und dann hätte ich ja im ersten Fall einen höheren Gewinn.
Mails mit solchen Aussagen einfach mal ans Finanzamt weiter leiten... die haben da nette Mitarbeiter, die sich der Sache gerne annehmen... ;)
 
Klingt meiner Meinung nach so, dass ich netto 2€ bekommen würde, oder wenn ich einen Beleg mit Ust. haben möchte eben brutto 2€ bekomme. Und dann hätte ich ja im ersten Fall einen höheren Gewinn.
Bei Affilinet würden entweder die 2 Euro netto ausgezahlt, dann überweist Affilinet die Mwst. ans FA. Oder sie zahlen 2,38 Euro aus, dann muss man selber im Rahmen der Umsatzsteuererklärung die MwSt. abführen.

Marty
 
Bei Affilinet würden entweder die 2 Euro netto ausgezahlt, dann überweist Affilinet die Mwst. ans FA. Oder sie zahlen 2,38 Euro aus, dann muss man selber im Rahmen der Umsatzsteuererklärung die MwSt. abführen.

Ganz genau. So ist das bei denen.
Allerdings ist das das Partnerprogramm von Druckerzubehoer.de Ich habe denen jetzt einfach noch einmal eine Mail hingeschrieben, ob die das wirklich genau so meinen.
In der ersten Mail kam es mir nämlich auch so vor als ob die Brutto und Netto verwechselt hätten. Haben folgende Aussage geschrieben: "Beim Partnerprogramm erfolgt die Auszahlung stets brutto. Auf Anfrage
besteht die Möglichkeit einen Gutschriftbeleg des Partnerprogramms mit
ausgewiesener Mehrwehrsteuer zu erhalten. Diesbezüglich benötigen wir die
Partner- und Steuernummer."
Im Normalfall muss ja wie oben erwähnt die Auszahlung netto erfolgen, und die Firma dann die Ust. an das FA abführen. Und wenn die das hier richtig machen, dann würden die ja mehr Gewinn machen, wenn ich die Mwst. ausgewiesen haben möchte, da die das ja als Ausgabe haben und so gegenrechnen können.

@YetiF:
Was macht das Finanzamt eigentlich, wenn man denen solche Mails schickt? Kann das dann irgendwelche Konsequenzen für das Unternehmen geben, oder irgendeine Überprüfung?