Bitte keine Fakten verdrehen: Artikel 3 des NATO-Paktes hat nichts mit den Besatzungskosten zu tun - die es seit der Bonner Konvention (auch bekannt als Deutschlandvertrag) die im Jahr 1955 in Kraft trat, nicht mehr existieren.
Die Besatzungskosten sind zwar im Artikel 120 des GG geregelt, was aber kein Fakt dafür ist das sie heutzutage noch anwendbar sind, da hierfür die juristische Grundlage fehlt.
Die Besatzungskosten sind zwar im Artikel 120 des GG geregelt, was aber kein Fakt dafür ist das sie heutzutage noch anwendbar sind, da hierfür die juristische Grundlage fehlt.

Da war es ja noch leichter mit einem Inquisitor über die "Beweislage" eines Hexenprozesses zu diskutieren als mit dir...