Freesnooze
nicht verfügbar
- 3 Dezember 2007
- 4.991
- 516
Jo, die Kosten muss man natürlich vorstrecken - das stimmt.
Aber wie ich so gelesen habe, handelt es sich hierbei ja nicht nur um kleine Beträge. Die genaue Kosten kenne ich jetzt nicht (hängt ja auch vom Wert der Forderung ab). Aber wenn man z.B. 1.500€ einklagen möchte, dann kommen auf einen an die 40€ zu. Und in der Relation halte ich es schon für sinnvoll.
Allerdings kenne ich jetzt die genauen Guthaben der User nicht, aber wenn man so von 100MRD Gesamtguthaben spricht, dann hat der ein oder andere bestimmt einen Menge dort liegen.
Grüße
Aber wie ich so gelesen habe, handelt es sich hierbei ja nicht nur um kleine Beträge. Die genaue Kosten kenne ich jetzt nicht (hängt ja auch vom Wert der Forderung ab). Aber wenn man z.B. 1.500€ einklagen möchte, dann kommen auf einen an die 40€ zu. Und in der Relation halte ich es schon für sinnvoll.
Allerdings kenne ich jetzt die genauen Guthaben der User nicht, aber wenn man so von 100MRD Gesamtguthaben spricht, dann hat der ein oder andere bestimmt einen Menge dort liegen.
Grüße